Horst D. Deckert

Richtern bleibt es selbst überlassen, ob sie Masken tragen und Mindestabstand einhalten

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Bayern/Ansbach – Was für den Corona-Bürger eine teuere Geldbuße bis hin zu Knast bedeuten kann: Richter dürfen selbst entscheiden, ob sie im eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder den Mindestabstand einhalten wollen, oder eben nicht. Begründung bei dieser Corona-Sonderwurst: Die „richterliche Unabhängigkeit“. Im Ansbacher Landesgericht hatte ein Richter und dessen Beisitzer in der vergangenen Woche den Verhandlungssaal […]

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