Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Musterbrief für Schulbehörden gegen den Maskenzwang

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verfügte am 21. Januar den Maskenzwang auch für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse (wir berichteten). Erziehungsbehörden in anderen Kantonen könnten folgen.

Nun wehrt sich die Bürgerbewegung «Corona Rebellen» gegen die rigorose Massnahme und stellt dafür einen Musterbrief für Eltern zur Verfügung.

Unter anderem ist im Brief zu lesen:

«Die von der Bildungsdirektion erlassene Verfügung ‘Schutzmasken-Tragpflicht für 4. bis 6. Klasse’ ist ganz klar illegal und verstösst mehrfach gegen geltendes Recht. Grundsätzlich ist der Zwang zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur eine Nötigung (Art. 181 StGb), sondern kann auch den Straftatbestand einer bedingt vorsätzlichen Körperverletzung darstellen (Art. 123 StGb). Dazu kommt: Bundesverfassung in Art. 7-11: Verstoss gegen die Menschenrechte; besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche.»

Neben der rechtlichen Lage machen die Autoren des Briefes auch auf zahlreiche Studien aufmerksam, die den Schutz von Masken gegen Viren infrage stellen. Eine amerikanische Studie zeige gar, dass die Maskenpflicht die Sterblichkeit um den Faktor 11 erhöht habe. Eine weitere Studie zeige, dass durch das Tragen von Masken im öffentlichen Raum die Verbreitung von Erregern beschleunigt werde, um nur einige der wissenschaftlichen Arbeiten über den Maskenzwang zu nennen. Die Studien können auf der Webseite der Corona-Rebellen separat als Beilage heruntergeladen werden.

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