Horst D. Deckert

Schweiz: Musterbrief für Schulbehörden gegen den Maskenzwang

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verfügte am 21. Januar den Maskenzwang auch für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse (wir berichteten). Erziehungsbehörden in anderen Kantonen könnten folgen.

Nun wehrt sich die Bürgerbewegung «Corona Rebellen» gegen die rigorose Massnahme und stellt dafür einen Musterbrief für Eltern zur Verfügung.

Unter anderem ist im Brief zu lesen:

«Die von der Bildungsdirektion erlassene Verfügung ‘Schutzmasken-Tragpflicht für 4. bis 6. Klasse’ ist ganz klar illegal und verstösst mehrfach gegen geltendes Recht. Grundsätzlich ist der Zwang zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur eine Nötigung (Art. 181 StGb), sondern kann auch den Straftatbestand einer bedingt vorsätzlichen Körperverletzung darstellen (Art. 123 StGb). Dazu kommt: Bundesverfassung in Art. 7-11: Verstoss gegen die Menschenrechte; besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche.»

Neben der rechtlichen Lage machen die Autoren des Briefes auch auf zahlreiche Studien aufmerksam, die den Schutz von Masken gegen Viren infrage stellen. Eine amerikanische Studie zeige gar, dass die Maskenpflicht die Sterblichkeit um den Faktor 11 erhöht habe. Eine weitere Studie zeige, dass durch das Tragen von Masken im öffentlichen Raum die Verbreitung von Erregern beschleunigt werde, um nur einige der wissenschaftlichen Arbeiten über den Maskenzwang zu nennen. Die Studien können auf der Webseite der Corona-Rebellen separat als Beilage heruntergeladen werden.

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