Obwohl ein Eritreer und ein Palästinenser aus Syrien bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben, hätten ihre Asylanträge in Deutschland nicht grundsätzlich abgelehnt werden dürfen, urteilte jetzt das OVG NRW. Die Abschiebung in das EU-Land Griechenland käme einer „unmenschlichen Behandlung“ gleich, da die elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) dort nicht befriedigt werden können. Der deutsche […]
Selbst nach Griechenland darf Deutschland nicht abschieben
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Die Doppelmoral und Heuchelei der Social-Media-Giganten