Horst D. Deckert

Skandal: Mut-Journalist Janich schmort weiter im Philippinen-Knast

Über einen Monat ist es nun her, dass der regierungskritische Autor und reichweitenstarke Blogger Oliver Janich in seiner philippinischen Wahlheimat verhaftet wurde. Seit dem 17. August befindet er sich in einem Abschiebegefängnis in der Hauptstadt Manila. Die Festnahme war erfolgt durch eine philippinische Spezialeinheit – auf erheblichen Druck deutscher Behörden hin. In solchen Fällen, wenn es um Dissidenten und Vertreter der kritischen Gegenöffentlichkeit geht, “funktioniert” die Justiz noch; hier lässt der deutsche Rechtsstaat nichts anbrennen – selbst wenn es sich um mutmaßlich politische und aufgebauschte Vorwürfe handelt; ganz anders als bei Abschiebungen oder Kuschelurteilen gegen migrantische Straftäter.

Rechtschutz für Deutsche im Ausland, Solidarität mit realen oder vermeintlichen Justizopfern: So etwas existierte in Deutschland seit jeher nur, wenn dies politisch wohlgelittene, haltungsstarke Lieblinge des Medienbetriebs und Linksstaats betraf (egal, ob es sich dabei um in Anatolien inhaftierte Deutschtürken wie Deniz Yücel, um “Black-Lives-Matter”-Aktivisten oder einst um RAF-Terroristen handelte ). “Rechte”, identitäre oder politisch marginalisierte Wortführer hingegen sind faktisch rechtlos und vogelfrei, ihr Los juckt hier keinen, sie könnten im finstersten Loch verrotten und niemanden störte es.

Der Fall Oliver Janich zeigt, wie gleichgültig der deutschen Öffentlichkeit und dem Feuilleton plötzlich die Verletzung rechtsstaatlicher Grundprinzipien ist, wenn es einmal den aus ihrer Sicht “richtigen” trifft. Um diese Stimmungslage weiß wohl auch die “im Namen des Volkes” fuhrwerkende Justiz – die es absolut nicht eilig hat, hier für geordnete und regelkonforme Behandlung zu sorgen.

Rechtswidrige Arrestierung

So wurde über Janichs unverzüglich eingelegte Haftbeschwerde (die das zuständige deutsche Gericht eigentlich binnen drei Tagen hätte bearbeiten müssen!) bis heute nicht entschieden; nach sechs Tagen erhielt Janichs Anwalt den lapidaren Hinweis, diese sei ans Landgericht München I weitergereicht worden, da sie “zu spät” gestellt worden sei. Seit spätestens dem 19. August – zwei Tage nach der Verhaftung – soll außerdem, Angaben aus Janichs Umfeld zufolge, die deutsche Botschaft in Manila darüber informiert gewesen sein, dass Janich illegal arrestiert wurde (die Botschaft selbst teilte an diesem Datum dem zuständigen Staatsanwalt in München mit, es habe keinerlei Rechtsgrund vorgelegen, Janichs Pass einzuziehen, weil dieser von dem Haftbefehl gegen sich gar nichts gewusst habe und keinerlei Fluchtgefahr bestand).

Grundlage der übergeschnappten und drakonischen Justizmaßnahme gegen Janich war ein – von dessen Verteidigung als rechtswidrig eingestufter – Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vom 22. April dieses Jahres, für den im Sinne von Paragraph 112 der deutschen Strafprozessordnung überhaupt kein Anlass gegeben war (unter anderem aufgrund der bereits erwähnten fehlenden Fluchtgefahr). In diesem wird Janisch allen Ernstes zur Last gelegt, auf Telegram einen Funktionär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) namens Josef Holnburger beleidigt und zur Ermordung von US-Präsident Joe Biden, des Investors George Soros sowie sämtlicher Regierungsmitglieder in Bund und Ländern aufgerufen zu haben.

Konstruierte und verkürzte Tatvorwürfe

Die angebliche Beleidigung Holnburgers als „Spast“ – ein in der heutigen Jugend- und auch Szenesprache allgegenwärtiger Begriff – dürfte als Überreaktion auf dessen vorangegangene, wesentlich schwerwiegendere Anfeindungen gegenüber Janich zu werten sein: Neben sonstigen Titulierungen hatte Holnburger Janich unter anderen – völlig haltlos – als Antisemiten beleidigt, ohne diesen Vorwurf auch nur ansatzweise zu belegen.

Was die Vorwürfe des “Mordaufrufs” gegen Biden und Soros anbelangt, so bestreitet Janich, dass die entsprechende Aufforderung auf Telegram von ihm stammte. Erstens hätten zahlreiche Redakteure aus der ganzen Welt Zugriff auf seinen mit über 140.000 Abonnenten enorm reichweitenstarken Telegram-Kanal gehabt, und zweitens habe er den betreffenden Post binnen zwanzig Minuten, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt habe, selbst direkt gelöscht.

Wenn “Dekontextualisierung” plötzlich in Ordnung geht…

Was eine ebenfalls inkriminierte Aufforderung zur standrechtlichen Erschießung deutscher Regierungsmitglieder betrifft, so handelte es sich dabei um eine überspitzte und emotionale Reaktion auf einen Focus-Artikel, in dem über ein juristisches Gutachten berichtet worden war, welches eine allgemeine Corona-Impfplicht nicht nur als zulässig, sondern sogar als unbedingt geboten einstufte. Janich, fassungslos über diese juristische “Expertise”, hatte daraufhin sinngemäß geäußert, dass man mittels solcher Gutachten dann auch Todesurteile als Rechtens befinden könnte. In diesem Kontext erfolgte die “Erschießungs”-Aussage.

Es ist bemerkenswert, dass dieser Kontext ausgerechnet von den “Gesinnungswächtern” in Regierung und Justiz ausgeblendet wird, die hinter allem und jedem “rechte” (oder neuerdings” pro-russische”) Desinformationskampagnen wittern und dabei stets den Vorwurf der “Dekontextualisierung” erheben, wenn entlarvende Äußerungen des eigenen politischen Lagers (zu Recht) angegriffen werden. Sogar da, wo es gar nichts “aus dem Kontext” zu reißen gibt, weil die dieser für sich steht und die Aussagen für jedermann nachhörbar so gemeint waren, wie etwa im Fall von Annalena Baerbocks demokratieverachtender und illoyaler Ukraine-Bemerkungen von Prag.

Schuldig bei Verdacht

Wann immer sich jedoch im oppositionellen Raum etwas plakativ herauspicken und als “Hassrede”, als angebliche “Verrohung” oder “Menschenverachtung”, ja am besten gar “Gewaltaufruf” deuten lässt, dann wird es einseitig hochgejazzt zum monströsen Aussagedelikt; von Beatrix von Storchs auf Reporterdrängen hin in fünf Konjunktiven und Konditionalsätzen getätigter Feststellung, dass Grenzverteidigung in letzter Konsequenz auch Schusswaffengebrauch bedeutet, die deutsche Qualitätsjournalisten dann zur angeblichen Forderung eindampften, auf minderjährige Flüchtlinge zu schießen, über Alexander Gaulands verkürztes “Vogelschiss”-Zitat bis zu Björn Höcker völlig falsch wiedergegebenes Bild vom “Mahnmal der Schande”.

Und wenn sich einem einflussreichen oppositionellen Internet-Meinungsführer wie Oliver Janich angeblich explizite “Mordaufrufe” unterstellen lassen, dann gilt ohnehin die Devise: Schuldig bei Verdacht. Entsprechend einseitig, oberflächlich und hämisch fiel auch die Berichterstattung der linken Medienlandschaft zur Causa Janich aus (soweit diese sich des Themas überhaupt annahm). Die “Süddeutsche Zeitung” etwa konnte ihre zwischen den Zeilen triefende Genugtuung über die – lapidar in Zweifel gezogene – Verhaftung kaum verbergen.

Bizarre Unverhältnismäßigkeit in der Strafverfolgung

Dass der deutsche Rechtsstaat hier mit einem Ermittlungs- und Nachdruck, wie er nicht einmal bei Kinderschändern, Schwerverbrechern und Terroristen in dieser Konsequenz zur Anwendung kommt, Strafverfolgungsbehörden in Fernost per Amtshilfe in Marsch setzen und einen deutschen Staatsbürger unter unwürdigen und humanitär bedenklichen Haftbedingungen einkerkern lässt, zeigt die völlige Unverhältnismäßigkeit im Vorgehen der deutschen Justizbehörden – und zwar ganz unabhängig davon, wie man zu Janich stehen mag. Offenbar war in diesem Fall vor allem der zuständige und übereifrige Staatsanwalt federführend, der dem Richter eine Dringlichkeit und Gefährlichkeit insinuierte, die man nur als Verzerrung oder gar Täuschung ansehen kann.

Die anschließende Verhaftung Janichs durch die Spezialeinheit eines ausländischen Staates, angesichts einiger allenfalls missverständlicher Telegram-Posts, deren Urheberschaft Janich teilweise sogar bestreitet, wäre selbst dann lächerlich, wenn es in Deutschland so etwas wie eine funktionierende Rechtspflege gäbe – ohne all die verschleppten Verfahren, ohne die inzwischen routinemäßige Verneinung der Schuldfähigkeit bei islamistischen Tätern, ohne die milden Urteile, wie sie gegenüber in Deutschland lebenden Schwerverbrechern ausgesprochen werden (sofern überhaupt eine Strafverfolgung stattfindet).

Janichs Anwalt fürchtet politischen Schauprozess in Deutschland

Janich ist seit 2016 offiziell auf den Philippinen gemeldet. Er ist weder vor einem deutschen Ermittlungsverfahren dorthin geflohen, noch bestand zu irgendeinem Zeitpunkt die geringste Fluchtgefahr. Für eine Einvernahme durch deutsche Behördenvertreter wäre er jederzeit erreichbar gewesen. Dass er seit über einem Monat in einem philippinischen Abschiebegefängnis sitzt, und dies auch noch mit Unterstützung des deutschen Staatsschutzes und des Bundeskriminalamtes, ist angesichts der erhobenen Vorwürfe nur noch als skandalös zu bezeichnen.

AUF1-Chef Stefan Magnet erklärte gestern, er habe Einblick in einige Schriftsätze von Janichs Rechtsanwalt Markus Roscher nehmen können; in diesen beklagt der Anwalt, die Staatsanwaltschaft habe sich des auf den Philippinen ermittlerisch tätigen BKA bedient, um einen souveränen Staat dazu zu bewegen, “auch ohne Auslieferungsabkommen einen deutschen Staatsbürger aus politischen Gründen mit Hilfe eines aus der hohlen Hand herbeigestümperten, offensichtlich rechtswidrigen Haftbefehls aus dem Land nach Deutschland zurück zu entführen, um ihn dort einem politischen Schauprozess auszusetzen.” Diese Gefahr muss angesichts der in Deutschland laufenden Hexenjagd auf Oppositionelle und Vertreter der alternativen Medien sowie der kritischen Netzöffentlichkeit als sehr realistisch eingeschätzt werden.

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