Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Solar-Agenda sticht Ortsbild: Höchstgericht kippt Schutzverordnung in St. Pölten

Der Schutz historischer Stadtbilder hat sich künftig offenbar den klimapolitischen Zielen unterzuordnen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun ein pauschales Verbot für sichtbare Photovoltaik-Anlagen im Zentrum der niederösterreichischen Landeshauptstadt auf. Die Solar-Lobby wittert bereits einen Präzedenzfall für ganz Österreich – auch wenn das Höchstgericht eilig beschwichtigt.

Es ist ein Urteil, das die Optik österreichischer Städte und Gemeinden nachhaltig verändern könnte. Bislang galt im historischen Zentrum von St. Pölten eine klare Regel zum Schutz des gewachsenen Ortsbildes: Die Errichtung von Sonnenstromanlagen ist untersagt, sofern die spiegelnden Paneele von öffentlichem Grund aus sichtbar sind. Damit sollte verhindert werden, dass historische Baubestände durch großflächige Industrie-Optik auf den Dächern verschandelt werden.

Gegen diese aus ästhetischen Gründen erlassene Schutzverordnung zog eine Hausbesitzerin im Jahr 2024 vor Gericht – und bekam nun vom VfGH recht. Die Argumentation der Klägerseite, wonach die bloße “Sichtbarkeit” kein rechtlich stichhaltiges Argument gegen den Ausbau der Solaranlagen sei, wurde höchstgerichtlich bestätigt. Das pauschale Verbot wurde gekippt. Den konkreten Fall muss nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu aufrollen.

Bei den Profiteuren des staatlich forcierten Solar-Ausbaus knallten nach dem Urteil die Sektkorken. Michaela Krömer, die Rechtsvertreterin der Klägerin, verstand den Spruch des Höchstgerichts postwendend als Einladung, nun österreichweit gegen ähnliche Restriktionen zum Schutz von Ortsbildern rechtlich vorzugehen.

In dasselbe Horn stößt der “Bundesverband Photovoltaik Austria” (PV Austria). Deren Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte im ORF-Morgenjournal die “Signalwirkung” der Entscheidung weit über die Grenzen St. Pöltens hinaus. Die klare Botschaft an Häuslbauer und Betreiber: Man müsse künftig nicht mehr akzeptieren, wenn eine Gemeinde den Schutz des eigenen Ortsbildes über die Errichtung einer PV-Anlage stelle. Der Weg durch die Instanzen lohne sich.

Rückenwind erhalten die Kläger auch aus der Bundespolitik. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte das Urteil, das den Fokus voll auf die Klima-Agenda der Regierung legt. Die Marschroute bis 2040 lautet “Klimaneutralität” (also “Netto-Null”), weshalb der Bund derzeit das “Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz” auf den Weg bringt.

In diesem Gesetz wird dem Ausbau von Wind- und Sonnenenergie ein “überörtliches Interesse” eingeräumt. Auf gut Deutsch heißt das: Die Bedenken lokaler Anrainer oder der Schutz von Landschafts- und Ortsbildern werden rechtlich massiv abgewertet und sollen künftig in beschleunigten Verfahren rascher übergangen werden können. “Erneuerbare dürfen nicht an pauschalen Sichtbarkeitsverboten scheitern”, machte Zehetner die Linie der sich ebenfalls im Klimawahn befindlichen ÖVP deutlich.

Dass das Urteil tatsächlich einen sofortigen landesweiten Dammbruch auslöst, wie zunächst auch vom ORF-Radio (Ö1) berichtet, versuchte der Verfassungsgerichtshof gegenüber der APA indes abzuschwächen. Man hielt hastig fest, dass das Erkenntnis formal nur die spezifische Regelung in St. Pölten betreffe und daraus “nur sehr bedingt” Schlüsse für andere Gemeinden gezogen werden könnten – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bauordnungen der neun Bundesländer. Dennoch ist das juristische Eis für die Gemeinden dünner geworden. Der Magistrat von St. Pölten hat bereits kapituliert und dem Vernehmen nach erste Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans vorgenommen, um den Vorgaben aus Wien zu entsprechen.

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