Kaum hatte die spanische Regierung in der vergangenen Woche das Gesetz «Nueva Normalidad» (2/2021) veröffentlicht, das eine Verschärfung der Maskenpflicht vorsah und den Bürger verpflichtete, Masken «immer» zu tragen – selbst beim Sonnenbad auf dem Strandhandtuch oder bei einer Wanderung in einsamen Berggebieten –, hagelte es Kritik aus den Autonomieregionen. Experten bescheinigten der neuen Normative zudem einen «unsicheren rechtlichen Horizont».
Gesundheitsministerin Carolina Darias kündigte daraufhin an, man werde in einem «Interterritorialen Rat» gemeinsam mit den Vertretern der Autonomieregierungen über «Nuancierungen» diskutieren, um das Gesetz so «harmonisiert und kontextbezogen» wie möglich anzuwenden. Dies wurde am 7. April getan, minimale Lockerungen der Normative wurden festgelegt, den Autonomieregierungen wurde ein «Interpretationsspielraum» gewährt.
Masken müssen nicht getragen werden:
– wenn im Meer, Pool, Flüssen oder sonstigen Gewässern gebadet wird
– beim Wassersport oder anderen sportlichen Betätigungen, die mit einer «intensiven körperlichen Anstrengung» einhergehen
– beim Sonnenbad oder dem Ausruhen nach dem Bad im Meer oder dem Wassersport, vorausgesetzt, man ist allein oder befindet sich in Gesellschaft von Menschen aus dem eigenen Haushalt. Zu fremden Personen muss hingegen ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern jederzeit gewährleistet bleiben
– bei Ruhezeiten an Bord von Booten
– beim Essen und Trinken, sofern diese Tätigkeiten an dem jeweiligen Ort erlaubt sind
– wenn Rettungsschwimmer Menschen bei einer Notfallsituation im Meer zu Hilfe kommen müssen
– bei der Wanderung durch die Natur, sofern man dort allein ist oder sich in Gesellschaft von Personen aus dem eigenen Haushalt befindet
Masken müssen aufbehalten werden:
– beim Zugang zum Strand
– an den Strandpromenaden
– beim Strandspaziergang
– in den Umkleiden der Schwimmbäder (außer in den Duschen)
– in Cafés und Restaurants, wenn gerade nicht gegessen und getrunken wird
– Bei Gruppen-Wanderungen mit fremden Personen in Naturgebieten
Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, wäre es «sehr zweckmäßig», wenn sich die Verwaltungen der einzelnen Autonomieregionen auf «gemeinsame Kriterien für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes einigen würden, da eine Vielzahl von Auslegungen eine gewisse Verwirrung in der Öffentlichkeit erzeugen und die Anwendung der Normative behindern könnte». Wie die einzelnen Autonomieregierungen die «Neue Normalität» konkret umsetzen werden, bleibt abzuwarten.