Horst D. Deckert

Starke Allergie gegen Corona-Tests: 14-Jährige von Schulbesuch ausgeschlossen

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht- dennoch ist sie nicht mehr für jedermann zugänglich. Nach gesundheitlichen Vorgaben wird aussortiert. Es ist also kein allgemeingültiges Recht mehr. Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen keinen PCR-Test durchführen lassen können, wird das Recht auf Bildung genommen. Wochenblick berichtete über den Leidensweg des 13-Jährigen Buben mit Autismus, dem der Schulbesuch trotz Gutachten verwehrt wird. So ergeht es auch Elfriede W. und ihrer 14-jährigen Tochter. Eine oberösterreichische Schule verwehrt dem Mädchen die Teilnahme am Unterricht in der Schule. Wegen starker Allergien kann sie keine Stäbchen- sowie Gurgeltests machen. Zutiefst erschüttert wandte sich die Mutter an Wochenblick.

Von Birgit Pühringer

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  • Wochenblick-Reihe: Wochenblick für unsere Kinder!
  • Recht auf Bildung abhängig vom Gesundheitsstatus
  • 14-jährige Allergikerin darf trotz Attest nicht in die Schule
  • Mädchen reagiert auf alle chemischen Zusatzstoffe auch in den Lebensmitteln
  • Antigen-Tests und PCR-Tests, auch Gurgellösung unverträglich
  • Starke Reaktion auf krebserregendes Ethylenoxid (EO) in Teststäbchen
  • Spucktests werden nicht anerkannt
  • Mädchen bekommt beim ortsungebundenen Unterricht keine Hilfe von der Schule

„Wir sind total verzweifelt. Meiner Tochter wird ihr Recht auf Bildung verwehrt. Sie ist seit dem Kindergartenalter hochallergisch auf chemische Zusatzstoffe. Vor allem sind es Stoffe, die sich in unseren Nahrungsmitteln befinden. Da sich diese Stoffe wie das Ethylenoxid  auch auf den Antigenteststäbchen und in den Gurgellösungen befinden, darf sie diese unter keinen Umständen durchführen.“, schildert die besorgte Mutter. Ethylenoxid (EO) gilt übrigens als stark krebserregend! „Da meine Tochter bereits auf belastete Lebensmittel bis zu 1 Woche gesundheitliche Probleme hat, ist es nicht zumutbar sie damit zu belasten. Sie ist aufgrund ihrer gesundheitlichen Situationen ohnehin untergewichtig und gesundheitlich sehr instabil. Durch ein Attest kann meine Tochter sogar belegen, dass sie diese Tests aufgrund ihrer starken Allergien nicht machen darf. Sie würde aber auf jeden Fall den Spucktest machen.“

Hausarzt traute sich kein Attest auszustellen

Der langjährige Hausarzt der Familie hätte sich davor gedrückt, das Attest auszustellen. Er könne das nicht machen, sei seine Ausrede gewesen. Durch ihr Leiden sei die Jugendliche bereits seit etlichen Jahren bei einer weiteren Ärztin in Behandlung. Diese kenne den Leidensweg der 14-Jährigen und habe ihr ohne Zögern ein Attest ausgestellt. Das körperliche Leiden durch diese Zusatzstoffe sei extrem. Abgesehen von den starken Schmerzen und Krämpfen stelle sich auch ein enormer Gewichtsverlust ein. Bis zu fünf Kilo verliere die Allergikerin mitunter innerhalb einer Woche, wenn sie etwas Falsches zu sich genommen habe. Auch seelisch leide das Mädchen extrem. 

Keine Hilfe von der Schule

„Die Spucktests werden unter dubiosen Ausreden in der Schule nicht angenommen. Die Schule bezieht sich auf die Bildungsdirektion, die Bildungsdirektion auf das Ministerium und das Ministerium auf die Erlässe und Verordnungen. Wir kommen einfach nicht weiter. Meine Tochter ist im ortsungebundenen Unterricht heißt es. Im vorigen Schuljahr war es zumindest noch so, dass sie online am Unterricht teilnehmen konnte. Das ist mit heurigem Schuljahr gestrichen. Sie bekommt Lernaufträge und alles alleine erarbeiten. Wir holen die Sachen in der Schule und bringen sie auch wieder hin. Hilfe bekommt sie von den Lehrern nicht.“, ist Elfriede W. verzweifelt.

Wegen Maskenbefreiung im Winter bei offenem Fenster

Bereits im letzten Schuljahr habe es in der Schule massive Probleme gegeben. Wegen ihrer bekannten Allergien hatte die Jugendliche eine Maskenbefreiung. Diese hätten mehrere Lehrer als Anlass genommen, das Mädchen selbst im Winter zum offenen Fenster zu setzen, entfernt von seinen Klassenkameraden. Gang und gebe sei es gewesen, dass das Mädchen alleine und isoliert sitzen musste. Auch auf dem Gang hätte es nur mit großem Abstand hinter ihren Freunden gehen dürfen. „Meine Tochter leidet wirklich sehr unter dieser Situation und der Diskriminierung. Sie hat kein Recht auf Bildung mehr, obwohl das doch gesetzlich verankert ist. Ich bin fassungslos! Diese Ausgrenzung macht mich so traurig und gleichzeitig wütend. Meine Tochter hat ihr neuntes Schuljahr und kann ohne Abschluss keine Lehre machen.“, schildert die entsetzte Mutter.

Keine Schule, kein Abschluss, keine Lehre

„Die schulische Zukunft meiner Tochter hängt am seidenen Faden und gleichzeitig auch ihr seelischer und körperlicher Zustand. Wir sind so verzweifelt. Nie hätte ich gedacht, dass eine derart offensichtliche Diskriminierung in einem Staat wie Österreich möglich ist! Nicht nur möglich, sondern von staatlicher Seite sogar angeordnet!“ Bereits in unserem Interview mit der Mutter des 13-Jährigen mit Autismus gab die Bildungsdirektion Steiermark bekannt, dass ein Schulbesuch von der Durchführung eines PCR-Tests abhängig gemacht werde, sofern kein gültiges Attest vorliege. Die Gültigkeit dürfe sich nach der Vorgabe der Verordnung richten. Nicht jedes Attest müsse offensichtlich anerkannt werden, wie Recherchen von Wochenblick ergaben.

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