
Bevor die Maskenpflicht für den Einkauf in Supermärkten und die 3-G-Regelung für den Besuch von Gaststätten einschließlich der leidigen Testerei nicht gefallen sind, wird es keinen „Sommer wie damals“ geben, sind die meisten Leute, die der Wochenblick auf der Straße befragte, überzeugt.
„Freuen sie sich schon auf die neuen Erleichterungen?“, frage ich am Freitagmorgen eine Frau und einen Mann, die sich vor dem Spar-Markt in Hochburg-Ach gerade über dieses Thema unterhielten, wie ich im Vorübergehen aufschnappte.
Der Mann schaute mich erstaunt an und fragte zurück: „Welche Erleichterungen?“ – „Solange es die 3-G-Regel und die unsinnige Testerei gibt“, meldete sich daraufhin die Frau zu Wort, „kann von einem Sommer wie früher keine Rede sein.“
Vom leidigen „Testwahn“ kann auch Theresia aus Wamprechtsham (vollständiger Name der Redaktion bekannt) ein Lied singen. „Das ist ein Irrsinn, was die da aufführen“, ärgert sie sich aus aktuellem Anlass. Konkret geht es dabei um ihre 10-jährige Tochter S., die in Sankt Willibald die Volksschule besucht.
Testeritis
Als ihre Klassenlehrerin an Corona erkrankte, was diese am Sonntag, den 6. Juni, auch allen Eltern sofort mitgeteilt hatte, rückte am Dienstag, den 9. Juni, prompt die Gesundheitsbehörde an, um alle Kinder durchzutesten.
„Diese hatten sich bei Schulbeginn am Montagmorgen aber ohnehin wie vorgeschrieben getestet“, sagt Theresia. Aus diesem Grund hat dann auch ihre Tochter den von Amts wegen verordneten Test am Dienstag verweigert, zumal sie seit voriger Woche keinen Kontakt mehr mit der Lehrerin hatte. Doch um mit den anderen Eltern wegen der Testverweigerung ihrer Tochter „kein Theater“ zu bekommen, hat sie S. für den Rest der Woche zu Hause gelassen. Dies war auch ganz im Sinn der Bezirkshauptmannschaft (BH) Schärding, die noch am 9. Juni eine „Verkehrsbeschränkung“ für die Schülerin anordnete.
Diese hätte nämlich am 2. Juni einen Kontakt mit der Lehrerin gehabt, schreibt die BH, „der kumulativ 15 Minuten oder länger“ stattgefunden hätte, und zwar in einer Entfernung „von unter zwei Metern und von Angesicht zu Angesicht.“
Daher wurde die Tochter von der BH verpflichtet, sich in ihrer Unterkunft in Wamprechtsham „abzusondern“. Der Unterrichtsbesuch am Vormittag wäre davon jedoch ausgenommen gewesen.
„Auch eine Strafe hat man uns angedroht“, sagt Theresia, die nun vonseiten der Volksschule Schwierigkeiten für ihre Tochter befürchtet, weil diese den amtlichen Rachentest verweigerte.
Absurd
Doch Rachentests und Nasenbohrereien werden die Menschen auch weiterhin begleiten, vor allem jene, die sich der Illusion an einen „Sommer wie früher“ hingeben wollen, sagt ein Gastwirt. Die Unsinnigkeit dieser 3-G-Regelung erlebte ich beim Besuch eines Welser Eissalons. Die Gäste, die im Schanigarten saßen, benötigen einen 3-G-Nachweis und wurden registriert. Ich konnte mir diese Prozedur ersparen, indem ich am Tresen des Eissalons ein Eis in der Tüte kaufte und mich in mein Auto setzte. Dort genoss ich mein Gefrorenes – nur wenige Zentimeter von den getesteten Gästen entfernt.
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