Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Trinkwassermangel wegen Klima. Stimmt das?

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Von Uta Böttcher.

Die Angst vor Wasserknappheit ist nicht unbegründet – allerdings nicht wegen des Klimawandels, sondern wegen maroder Wasserleitungen. 800 Milliarden Euro würde die Sanierung kosten.

Ist „Sondervermögen“ nicht ein wunderschöner Name für die Neuverschuldung des Staates? Fast so schön wie der Name „Elster“ für die Online-Plattform des Finanzamtes! Am 21. März 2025 wurden 500 Milliarden Euro Staatsverschuldung beschlossen, für die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Durch die Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz könnte dies bis zum Jahr 2036 eine Neuverschuldung von rund einer Billion Euro bedeuten, wenn alle nun ermöglichten Verschuldungsspielräume ausgenutzt werden (siehe auch hier).

Eine große Summe. Doch 800 Milliarden Euro Sanierungsbedarf hat allein unsere Wasserinfrastruktur, wie ein brandneues Gutachten zeigt. Das ganze schöne Sondervermögen müsste also direkt in die Sicherung unserer Trinkwasserversorgung fließen. Die Angst davor, dass bald kein Tropfen mehr aus dem heimischen Wasserhahn kommt, ist nicht unbegründet – allerdings nicht wegen des menschengemachten Klimawandels, sondern wegen maroder Wasserleitungen.

Das Gutachten, vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Auftrag gegeben, ergab, dass bis zum Jahr 2045 etwa 800 Milliarden Euro in die Infrastruktur der Wasserversorgung gesteckt werden müssen. Dies ging aus einer Befragung von Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Januar 2025 hervor.

In den vergangenen 22 Jahren flossen jährlich rund 10 Milliarden Euro in Erhalt und Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen. Doch bald überschreitet ein großer Teil der vorhandenen Infrastruktur seine Lebensdauer – beim Trinkwasserversorgungsnetz sind das 60 Jahre – so dass in den kommenden Jahren deutlich höhere Investitionen notwendig sein werden.

In den nächsten 20 Jahren müssen Bestandsanlagen erneuert, Kapazitäten erweitert und vorhandene Anlagen modernisiert werden. Dafür sind zwischen 2025 und 2034 rund 45 Milliarden Euro und zwischen 2035 und 2044 rund 34 Milliarden Euro jährlich an Investitionen notwendig, also 40 Milliarden Euro pro Jahr anstatt wie bisher 10 Milliarden. Insgesamt ergeben sich rund 800 Milliarden Euro: Bei 800.000.000.000 Euro Finanzbedarf und gut 80.000.000 Einwohnern entfallen in den nächsten 20 Jahren also etwa 10 000 Euro auf jeden Einzelnen in Deutschland, das sind 500 Euro pro Kopf (nicht etwa pro Haushalt!) und Jahr. Das ist nicht wenig.

Enorm hoher Investitionsstau

Das bedeutet: Ohne staatliche Zuschüsse werden die Wasserpreise steigen müssen. Denn die Wasserversorgung ist Sache der Kommunen, die sich ihre Investitionen über den Preis für das Trinkwasser von den Bürgern zurückholen müssen. Die Kommunalabgabenordnung fordert das Kostendeckungsprinzip – mit dem Trinkwasser darf kein Gewinn erzielt werden. Die Kosten für Betrieb, Wartung und Sanierung der Trinkwasserinfrastruktur wird über die Wassergebühren der Haushalte und Unternehmen finanziert. Die Wasserversorgungsunternehmen sind meist kommunal organisiert, zum Beispiel in Form von Stadtwerken.

Um größere Sanierungen und Modernisierungen, beispielsweise umfassende Leitungsnetzerneuerung, zu finanzieren, die mit den laufenden Einnahmen nicht gestemmt werden können, müssen die Kommunen Kapital bereitstellen: Sie nehmen dafür Kredite auf, zum Beispiel bei der KfW. Weil eine Erhöhung der Trink- und Abwasserwassergebühren politisch heikel ist – denn sie belastet die Haushalte ganz direkt – wurden notwendige Investitionen lieber hinausgezögert. Das ist ein Grund für den enorm hohen Investitionsstau.

Das Gutachten besagt auch, dass bis zu 15 Prozent der Investitionen auf „die zukünftig notwendige Anpassung an den Klimawandel und weitere Ereignisse“ zurückzuführen sind. Für diesen Teil der Ausgaben könnten also die Geldtöpfe des Bundes in Anspruch genommen werden. Prinzipiell sieht der Bund die Wasserversorgung zwar als kommunale Aufgabe. Aber es gibt Förderprogramme, die speziell auf die Finanzierung von Projekten zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Modernisierung von Infrastruktur ausgelegt sind. Und nun gibt es eben auch das neue Sondervermögen für Infrastrukurmaßnahmen. Dieses „Extrageld“ vom Bund müsste nicht über den Wasserpreis direkt an den Bürger weitergegeben werden. Selbstverständlich muss am Ende trotzdem der einzelne Bürger für die Kosten geradestehen, aber er merkt es nicht gleich.

Klimabegründete Maßnahmen

Welche Maßnahmen für den Klimaschutz in der Trinkwasserversorgung sind damit gemeint? Sind sie sinnvoll oder unnötig?

Zu den klimabegründeten Maßnahmen gehört der Ausbau der Fernwasserversorgung, um Trinkwasser aus wasserreichen Regionen in Gebiete mit wenig Wasserverfügbarkeit liefern zu können. Das ist in jeder Hinsicht sinnvoll, denn hydroklimatisch gesehen ist Deutschland zwar ein wasserreiches Land mit Süßwasserressourcen von im Mittel 188 Milliarden Kubikmetern (siehe dazu auch hier und hier), aber mit großen regionalen Unterschieden. Bedingt durch die geologischen Untergrundbedingungen gibt es Regionen mit ausgedehnten und ergiebigen Grundwasservorkommen genauso wie Bereiche ohne nennenswerte Grundwasserspeicherung. Auch die Niederschlagsmengen sind regional sehr verschieden (siehe auch hier). Für kleinere Kommunen ist die Instandhaltung und Modernisierung der Wasserversorgung finanziell oft schwer zu stemmen. Durch den Eintritt in einen Wasserverband wird hier für Entlastung gesorgt.

Auch die Schaffung von Redundanzen, also zusätzlicher Gewinnungs-/ Aufbereitungs- und Speicheranlagen als Reserve- und Sicherheitsmaßnahme kann dem Klimaschutz zugeordnet werden. Diese werden benötigt, um Ausfälle und Störungen in den technischen Anlagen zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Das ist in jeder Hinsicht sinnvoll, genauso wie der Bau zusätzlicher Speicheranlagen, um Verbrauchsspitzen abfangen zu können.

Ebenfalls in diesen Bereich gehört die Anpassung der Systeme auf sich ändernde gesetzliche Vorgaben, wie die Herabsetzung von vorhandenen Grenzwerten für bestimmte Inhaltsstoffe oder die Einführung neuer Grenzwerte für weitere Inhaltsstoffe. Das ist eine vernünftige Herangehensweise, weil solche Gesetzesänderungen bereits in der Diskussion sind.

Fazit: Unser Trinkwasser muss in den nächsten Jahren beträchtlich teurer werden, damit es weiterhin zuverlässig zur Verfügung steht.

Der Bürger soll wieder einmal erzogen werden

So gesehen ist der „Wassercent“ der Stadt Wiesbaden nur dreist zu nennen: Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung beschloss diese Abgabe nämlich mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt im Dezember 2023. Dieser „Wassercent“ fließt nicht etwa in die Wasserinfrastruktur, sondern soll die marode Stadtkasse auffüllen und kann für alles Mögliche ausgegeben werden.

Es ist eine Wasserverbrauchssteuer, zusätzlich zu der zu erwartenden Erhöhung des Wasserpreises. Das hessische Innenministerium als Kommunalaufsicht stoppte den „Wassercent“ zunächst, da mit den Wassergebühren nur die Kosten gedeckt und keine Gewinne erzielt werden dürfen. Eigentlich.

Doch die Stadt Wiesbaden klagte dagegen und bekam kürzlich Recht vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. In der Begründung heißt es, diese Wasserverbrauchssteuer sei gerade hoch genug für einen Lenkungseffekt ohne dabei erdrosselnde Wirkung zu haben (siehe auch hier). Der Bürger soll also wieder einmal erzogen werden, weil’s gut für’s Klima ist! Was sich bei den Verwaltungsrichtern wohl noch nicht herumgesprochen hat: Die erdrosselnden Wirkungen addieren sich zurzeit gewaltig, und der Einzelne ist ohnehin schon bis an die Grenze des Möglichen finanziell belastet.

 

Uta Böttcher ist Diplom-Geologin mit dem Fachbereich angewandte Geologie, speziell Hydrogeologie. 

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

Der Beitrag Trinkwassermangel wegen Klima. Stimmt das? erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

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