Horst D. Deckert

Verfassungsklage gegen deutsche Pandemiemassnahmen sucht Unterstützer

Die deutsche Musiklehrerin Marianne Grimmenstein ist 2016 mit der grössten Bürgerklage (mit 68’000 Vollmachten) gegen das Freihandelsabkommen CETA bekannt geworden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage zwar formal ab, setzte der Regierung aber bis zur endgültigen Behandlung der Klage enge Grenzen. U.a. sorgte die Klage dafür, dass das Abkommen kündbar bleibt, für Grimmenstein ein 70-Prozent-Sieg (Quelle: ausnahmsweise Wikipedia)

Jetzt hat Marianne Grimmenstein wiederum eine Verfassungsklage lanciert und sucht Unterstützerinnen und Unterstützer.

Vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Andreas Vogt klagt sie gegen:

  1. die grundgesetzwidrigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Verordnung unnötiger und wissenschaftlich nicht evidenter Maßnahmen ermöglichen.
  2. den zu starken Einfluss der [zu 80 Prozent privat finanzierten] WHO auf unsere Gesetzgebung.
  3. die grundgesetzwidrigen Kanzlerrunden.
  4. die völlige Aufgabe des Vorsorgeprinzips bei der gegenwärtigen Corona-Impfstrategie.
  5. die Verletzung der Kinderrechte seit März 2020.

Die Website, auf der sie Unterstützer sammelt, sieht etwas gebastelt aus. Doch sollte man die Hartnäckigkeit der 75-jährigen Frau nicht unterschätzen.

Weitere Informationen: https://macshot.de/verfassungsbeschwerde/

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