Von MANFRED ROUHS | Dem deutschen Einzelhandel war der Verkauf von Böllern und Feuerwerk im Dezember 2020 verboten. Vor allem mancher kleine Kioskbetreiber, der sich frühzeitig mit Knallwerk eingedeckt hatte und von dem Verkaufsverbot überrascht wurde, musste empfindliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen. Folgerichtig berichten die Massenmedien landauf, landab von einer „ruhigen Silvesternacht“. Denn es kann nicht […]
Verkaufsverbote blieben unwirksam Berlin böllerte wie jedes Jahr
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