Horst D. Deckert

Vor der Abstimmung ist nach der Abstimmung

Am 13. Juni haben 60% des Schweizer Stimmvolks Ja zum Covid-19 Gesetz gestimmt. Das heisst aber auch: 40% waren dagegen, immerhin. Und dies trotz der irreführenden Behauptung, dass die Wirtschaftshilfen bei einem Nein ausfallen würden. Doch das stimmt nicht. Das Parlament hätte in kurzer Zeit ein neues Gesetz für die finanziellen Entschädigungen erlassen können.

Zudem waren die Abstimmungsunterlagen zum Covid-19-Gesetz unvollständig (wir berichteten). Im Abstimmungsbüchlein publizierte die Regierung die Gesetzesversion vom 25. September 2020. Seither sind aber zahlreiche neue Artikel hinzugekommen, die dem Stimmbürger vorenthalten wurden (siehe «geänderte Gesetze» unten).

Auf den Plan gerufen haben die Änderungen das «Netzwerk Impfentscheid», das «Aktionsbündnis Urkantone» und die «Verfassungsfreunde». Gemeinsam haben die Organisationen nun das zweite Referendum gegen die Änderungen des Covid-19-Gesetzes ergriffen. Der Grund ist einfach: Das Gesetz diskriminiert Ungeimpfte, öffnet Tür und Tor für die Massenüberwachung und ermöglicht dem Bundesrat, permanent Grundrechte einzuschränken (siehe «geänderte Gesetze» unten).

Das Referendumgskomitee und die Unterstützer wollen verhindern, dass sich in der Schweiz eine Zweiklassengesellschaft entwickelt. Mit einem zweiten Referendum soll endlich die breite gesellschaftliche Debatte herbeigeführt werden. Zeit bleibt den Organisationen nicht mehr viel. Bis am 8. Juli müssen die Unterschriften gesammelt sein. Eile ist angesagt.

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Geänderte Gesetze:

Folgende zentrale Änderungen wurden im Covid-19-Gesetz vorgenommen, seit das Gesetz im September 2020 in Kraft getreten ist.

Art. 1A Kriterien und Richtwerte

Der Bundesrat kann die Massnahmen diktieren:

«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.»

Art. 3 Abs. 7 Buchstabe a

Massenüberwachung

«Der Bund trifft die folgenden Massnahmen in enger Abstimmung mit den Kantonen: a. umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing;»

Art. 6a Impf-, Test- und Genesungsnachweise

Einführung eines Covid-Zertifikates

«Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.»

Art. 3a11 geimpfte Personen

Diskriminierung von Ungeimpften, die zukünftig noch weiter verschärft werden soll

«Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.»

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Hier können Unterschriftenbögen bestellt werden.

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