Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Was der Iran zum Völkerrecht beiträgt

Thierry Meyssan

Der aktuelle Krieg bot allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Gelegenheit festzustellen, dass die UNO seit ihrer Gründung in zahlreichen Fällen gegen das Völkerrecht verstößt. Und sich daran zu erinnern, dass die UNO einen Angriff wie den Israels und der Vereinigten Staaten gegen Iran als „Aggression“ einstuft. Mehr noch: 193 Staaten (darunter Israel und die Vereinigten Staaten) haben das Recht des angegriffenen Staates anerkannt, diejenigen Staaten als Mitangreifer zu betrachten, die Militärstützpunkte der Angreifer beherbergen.

Während wir uns entweder mit den Kriegsnachrichten oder mit den dadurch verursachten Preissteigerungen beschäftigen, wird das Wichtigste am aktuellen Konflikt mit dem Iran im Westen überhaupt nicht wahrgenommen: Unter Berufung auf einen der zentralen Texte des Völkerrechts hat uns die Islamische Republik Iran eine neue Lesart unserer eigenen Verpflichtungen unterbreitet.

Ein rechtswidriger Angriff Israels und der Vereinigten Staaten

Auch wenn es offensichtlich ist, dass Israel und die Vereinigten Staaten keinerlei Recht hatten, den Iran am 28. Februar 2026 anzugreifen, trauen sich nur wenige, dies öffentlich auszusprechen. Im Westen ist es Mode, keine klare Position zu beziehen. Nur wenige wagen es daher zu

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