Horst D. Deckert

Weimarer Familienrichter droht Verfahren

Dem Richter droht ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Dies teilte NTV am 13. April 2021 mit. Er hatte in einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass an zwei Schulen alle Kinder vom Maskentragen befreit werden.

Das Bildungsministerium geht gegen den Beschluss vor. Der Richter habe unter anderem seine Kompetenz überschritten. Für Entscheidungen zu Hygienekonzepten sei das Verwaltungsgericht zuständig.

Der Fall sorgte über das Wochenende für Wirbel. Corona-Transition hat in den vergangenen Tagen darüber berichtet, siehe «Amtsgericht Weimar kippt Corona-Massnahmen an Schulen» (13. April 2021) und «Das Schweigen nach dem Weimarer Urteil» (14. April 2021).

Mit Berufung auf MDR schreibt NTV, dass dem Verwaltungsgericht Weimar gleichlautende Klagen vorlägen, die sich gegen die Allgemeinverfügung des Bildungsministeriums für Schulen und Kindergärten richten, die Corona-Schutzmasken im Unterricht sowie Abstandsregeln verordnet.

In Weilheim (Oberbayern) befreite ein Familiengericht ein Kind von der Maskenpflicht. Die Schulleitung darf dem Kind das Maskentragen nicht mehr vorschreiben.

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