Horst D. Deckert

Wenn die Willkür regiert: Zürcher Gesundheitsdirektion stiftet Ärzte zur Denunziation an

Kantonsärztin Christiane Meier und ihre Stellvertreterin Bettina Bally rufen die Zürcher Ärzteschaft zur Denunziation ihrer Patienten auf. In einem Mail, das Ende November an Ärzte verschickt wurde, plädieren sie für ein striktes Vorgehen gegen sogenannte Test-Verweigerer.

Den Ärzten raten sie dabei folgendes:

„Sollten Sie Patienten haben mit hohem klinischen Verdacht auf Covid-19 und der Indikation zum Testen und der Patient verweigert dies, können Sie uns dies telefonisch oder per E-Mail auf corona@gd.zh.ch melden. Je nach Fall kann durch uns auch ohne Laborresultat eine Isolationsanordnung resp. –verfügung ausgestellt werden. Allenfalls erhöht in solchen Fällen bereits diese Information die Testbereitschaft der Patienten.“

Anleitung zur Freiheitsberaubung

Auf die Frage, auf welche Rechtsgrundlage sich die Gesundheitsdirektion bei der Anordnung stützt, verweist sie auf das Epidemiengesetz. “Gemäss Artikel 35 können Personen, die krank, krankheitsverdächtig oder angesteckt/ansteckungsverdächtig sind, abgesondert (=isoliert) bzw. unter Quarantäne gestellt werden”, sagt Jérôme M. Weber, Mediensprecherin der Gesundheitsdirektion.

Juristisch ist die Anordnung trotzdem umstritten. „Dies ist faktisch eine Anleitung zur Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Denunziation“, schreibt ein Anwalt, der anonym bleiben möchte über das Vorgehen der Zürcher Gesundheitsdirektion.

Laut der Gesundheitsdirektion sei bisher in einigen Fällen Isolation auch ohne Tests angeordnet worden. “In den sehr seltenen Fällen, wo sich eine Person trotz deutlichen Symptomen nicht testen lassen will, wird eine Isolation/Quarantäne auf Grund der Krankheit/des Krankheitsverdachts verfügt und durchgesetzt. Diese Fälle können aber an einer Hand abgezählt werden”, sagt Weber.

Auf die Frage, wie viele “Meldungen” bisher von Ärzten eingegangen seien, welche ihre Patienten bei der Gesundheitsdirektion verpetzten, entgegnet Weber:

“Es ist zu vermuten, dass wir nicht alle Fälle mitbekommen, wo ein Arzt zwar eine Testung anordnet, die Person sich aber nicht testen lässt. Wenn die Symptome sehr deutlich sind, lassen sich die meisten Personen testen, weil die meisten Menschen auch ihre Umgebung nicht gefährden wollen.”

Gesundheitsdirektion bestätigt, dass Tests nicht genau sind

Ein weiteres pikantes Detail: In dem Schreiben weist Kantonsärztin Meier indirekt auf die wenig aussagekräftigen PCR- sowie auch Antigen-Tests hin. “Personen, die aus der Isolation entlassen wurden, können noch bis zu drei Monate einen positiven Test aufweisen”, heisst es in dem Mail. Dadurch bestätigt die Gesundheitsdirektion wider Willens: PCR- wie auch Antigen-Tests können nicht zwischen einem aktiven, vermehrbaren und einem toten Virus unterscheiden (Corona-Transition berichtete mehrfach dazu).

Aus diesem Grund lautet die Empfehlung der Kantonsärztin Meier: Die Ärzte sollen denjenigen Patienten, welche bereits in Isolation waren, ein Attest ausstellen. Dieses solle festhalten, dass es sich “nicht mehr um eine aktive Infektion handelt“.

Ähnliche Nachrichten