Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zürcher Bildungsdirektion verschärft die Maskenpflicht an Primarschulen erneut – aufgrund von reinen Vermutungen

Zum wiederholten Mal verlängert Dr. iur. Silvia Steiner, Vorsteherin der Zürcher Bildungsdirektion, die umstrittene Maskenpflicht für Primarschüler ab der 4. Klasse. Die neue Verfügung gelte mindestens bis zum 30. Mai, informierte der Tagesanzeiger. Vom Maskenzwang sind Schülerinnen und Schüler in Zürich bereits seit Ende Januar betroffen. Die Tragepflicht gilt gar für Drittklässler, die in Mehrjahresklassen zusammen mit Viertklässlern unterrichtet werden.

Fünf Parteien, darunter Rechtsanwalt Philipp Kruse und der ehemalige Polizeibeamte und Journalist Stephan Seiler, reichten innerhalb der Frist eine ausführlich begründete Beschwerde gegen die Verfügung vom Januar ein.

Ohne erst die in den Beschwerden erwähnten Fakten und Argumente gegen eine Maskenpflicht an Primarschulen zu prüfen, hat Steiner handstreichartig gleich eine neue Verfügung erlassen, in der die Maskenpflicht gar drei Monate länger gilt. Eine stetige Verschärfung der Massnahmen mit ständig neuen Verfügungen also, die bereits Ende April 2020 ihren Anfang nahm. Begründet wurden die härteren Massnahmen mit den «neuen gefährlichen Varianten», für die es noch immer keine medizinische Evidenz gibt (Corona-Transition berichtete).

Unklare Schlussfolgerungen und vage Vermutungen

Wie viel der Gesichtsverhüllungszwang an Schulen tatsächlich nütze, hätte nun eine Auswertung von Daten derselbigen Bildungsdirektion gezeigt, schreibt die Onlineausgabe des Tagesanzeigers. Professorin Susi Kriemler vom Institut für Epidemiologie der Universität Zürich habe sich die Quarantäne-Zahlen aller Schulstufen näher unter die Lupe genommen. Verglichen zur Mittel- und Oberstufe, wo eine Maskenpflicht herrschte, gebe es auf Kindergarten- und Oberstufe eine «auffallend deutlich höhere Zahl der betroffenen Klassen», argumentiert Kriemler und kommt zu ihrem unklaren Schluss: «Sollten gleiche Quarantäne- und Testrichtlinien bestanden haben, könnte die höhere Betroffenheit der kleineren Kinder einen Maskeneffekt darstellen.»

Das Volksschulamt schreibt: «Tendenziell sind bei einem bestehenden positiven Fall in einer Klasse mit Maskenpflicht nur vereinzelt weitere Schüler und Schülerinnen der Klasse infiziert. Dagegen gab es in Klassen ohne Maskenpflicht Fälle, in denen gleich mehrere symptomlose Kinder positiv getestet wurden.» Es handle sich hier aber «um erste Vermutungen und nicht um belastbare Auswertungen»(!).

Kommentar der Redaktion: Bei der Argumentation für den Maskenzwang handelt es sich demnach nur um dreiste Vermutungen und Interessenskonflikte mit eigens gelieferten Daten. Kinder an Zürcher Schulen müssen hingegen weiter leiden.

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