Horst D. Deckert

Zürcher Staatsanwaltschaft sieht trotz Strafanzeige gegen SRF keine Tatbestände

Dr.med. Andreas Heisler, Präsident der Ärztegemeinschaft «Aletheia», sowie sein Kollege Dr. med. Rainer Schregel reichten am 8. Mai 2021 eine Strafanzeige gegen das Schweizer Fernsehen SRF ein. Verfasser der Strafanzeige ist der Zürcher Rechtsanwalt Markus Lienert. Empfängerin ist die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Beschuldigt wird die Redaktion der SRF-Sendung «Rundschau» wegen Verleumdung, Beschimpfung, übler Nachrede und falscher Anschuldigung gemäss Strafgesetzbuch.

Die geschädigten Ärzte, darunter auch Dr. med. Sala, seien in der Sendung «Rundschau» vom 10. Februar als «Halbgötter in Weiss» und «Corona-Skeptiker» verunglimpft worden. SRF habe ihnen unterstellt, dass sie Stimmung gegen anerkannte Fachmeinungen und gegen «Maskentragen und Vorschriften» machen würden.

Zudem habe man im Beitrag gegenüber den Behörden suggeriert, dass gegen corona-skeptische Ärzte «Handlungsbedarf» bestehe. Ausserdem gebe es einen dringenden Tatverdacht, dass das SRF als treibende Kraft hinter dem Entzug der Berufsbewilligung von Dr. Heisler stehe und den Praxisentzug mittels Rufmords und öffentlichen Drucks auf die Behörden zumindest gefördert, wenn nicht gar veranlasst habe.

Doch es sei nicht klar, ob und wieweit der Beitrag Einfluss auf das behördliche Berufsverbot von Dr. Heisler genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Die Praxis sei bereits vor dem «Rundschau»-Beitrag geschlossen worden. Ob dieser Entscheid falsch oder unverhältnismässig war, müsse in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren geprüft werden.

Um die Hetze gegen die Ärzte weiter zu befeuern, sei der genannte «Rundschau»-Beitrag im Internet auf der Webseite von SRF ursprünglich mit dem Titel: «Corona in Schulen, Lügenärzte, Burkaverbot» aufgeführt gewesen, schreiben die Anzeigeerstatter. Die Begriffe «Lügenärzte» und «Corona-Kritiker» seien verleumderisch, zumal die Geschädigten nicht die Existenz des Virus, sondern lediglich die Corona-Massnahmen in Frage stellen würden.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer «Nichtanhandnahmeverfügung» vom 2. Juni keinen der Tatbestände erfüllt. Eine Verunglimpfung sei im Beitrag nicht ersichtlich. Der Ausdruck «Halbgötter in Weiss» beziehe sich auf die Berufsgattung «Arzt» und nicht auf eine konkrete Privatperson. Auch die Bezeichnung «Halbgott» habe keinen ehrverletzenden Charakter. Ebenso der Begriff «Corona-Skeptiker», denn auch er beziehe sich nur auf die Berufsgattung und es sei zudem nicht strafbar, jemanden als Skeptiker zu bezeichnen.

Für die Staatsanwaltschaft ebenso unklar ist, unter welchen Tatbeständen die Aufforderung des Kommentators an die Behörden, wonach der Staat schauen müsse, wie viele Freiheiten er den corona-skeptischen Ärzte zugestehen soll, zu subsumieren wäre. Die beiden Ärzte sehen diese Aufforderung als Beschneidung der Meinungsfreiheit und damit eine mögliche Verletzung von Grundrechten.

Doch Grundrechtsverletzungen seien Eingriffe in die Rechte von Privatpersonen durch den Staat und können nur durch diesen begründet werden, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht müsse wenn schon bei der Ombudsstelle des SRF beanstandet werden.

Gegenüber der Redaktion von Corona-Transition erwähnt Dr. Heisler den Fall einer um unsere Demokratie besorgten Spitex-Mitarbeiterin, alleinerziehend und inzwischen gekündigt, weil sie keine Maske tragen darf (Name der Redaktion bekannt). Sie wurde im Mai letzten Jahres wegen «Meditierens auf dem Bundesplatz» von der Staatsanwaltschaft Bern vor Gericht gezogen. Dort wurde sie freigesprochen, doch die Staatsanwältin hat die Berufung angekündigt.

Heisler findet die Schieflage in unserem Rechtssystem bemerkenswert: «Wenn aber die Medien – hier das SRF – Ärzte als Lügenärzte beschimpfen darf, und weder die Ombudsstelle noch die Staatsanwaltschaft trotz entsprechender Klage einen Handlungsbedarf sehen, wird überdeutlich, dass mit zweierlei Mass gemessen wird. Je nachdem auf welcher Seite des Coronagrabens man steht. Für mich sehr bedenklich, da die Justiz nicht mehr unabhängig zu arbeiten scheint.»

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