Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zweiklassengesellschaft: Ohne Corona-Test keine Matura!

Zur Matura darf heuer nur antreten, wer einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen kann oder als Genesener gilt, verordnete Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). Der freie Zugang zu Bildung ist damit vorerst Geschichte. Keine Matura – kein Studium.

Kraft einer Anfang April erlassenen Verordnung des Gesundheitsministeriums werden nichtgetestete Schüler von der Matura dieses Jahr ausgeschlossen. Wer antreten will, muss einen Test entweder vor Ort machen oder ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorweisen. Maximal 48 Stunden darf das Ergebnis alt sein. Bei Schülern, die schon Covid-19 hatten, reicht eine ärztliche Bestätigung, ein Antikörpertest oder ein abgelaufener Absonderungsbescheid. Auch für die heuer nur freiwillig stattfindende mündliche Matura gilt diese Bestimmung. Wer zur mündlichen Prüfung antreten möchte, muss das bis spätestens 23. April angemeldet haben. Schüler, die die „Mündliche“ nicht absolvieren, erhalten die Note des Jahreszeugnisses. Während der Prüfung ist eine FFP2-Maske zu tragen.

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Lernen auf Distanz

Eine weitere Verordnung regelt die bereits zuletzt bekannt gegebenen Änderungen für das Distance Learning in Ost-Österreich, das um eine Woche verlängert wurde. Ausnahme sind hier jeweils die Abschlussklassen einer Schulform, also die vierten Klassen der Volksschulen und Mittelschulen/AHS-Unterstufe sowie die Maturaklassen einer AHS/BMHS. Leistungsfeststellungen, wie z.B. Schularbeiten und auch Förderstunden dürfen aber vor Ort durchgeführt werden.

Macht der Behörde

Als Neuerung gilt in ganz Österreich, dass die Schulbehörde in Zukunft sowohl ein Aussetzen wie auch eine Ausweitung des Präsenzunterrichts anordnen kann, „wenn die Infektionslage dies ermöglicht oder dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 erforderlich ist“. Schulen in geringer belasteten Gebieten dürfen vom Distance Learning absehen, umgekehrt müssen aber solche in Gebieten mit hohen Inzidenzen wieder vom Präsenzunterricht zum häuslichen Lernen wechseln.

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