Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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15-jährige starb nach Impfung: Staatsanwaltschaft sieht „seltene Nebenwirkung“

Jeder „Pieks“ könnte der letzte sein… (Symbolbild:Shutterstock)

Bis heute gibt es keinen einzigen bestätigten Fall eines kausal tatsächlich an Covid verstorbenen Minderjährigen in Deutschland. Unter den vom Statistischen Bundesamt seit Beginn der Pandemie bis Stand vergangenen Freitag (16. Februar 2022) registrierten, insgesamt 120.262 sogenannten „Covid-Toten“ („an und mit” verstorben) sind in der Altersgruppe 0-19 Jahre ganze 29 männliche und 36 weibliche Fälle enthalten (entsprechend weniger als 0,6 Promille aller Fälle über die letzten zwei Jahre) – und diese betrafen ausnahmslos schwer vorerkrankte oder an anderen Ursachen verstorbene, zum Todeszeitpunkt positiv getestete Patienten. Wer immer Kinder und Jugendliche angesichts dieser Zahlenverhältnisse gegen Covid impft und dies mit Eigenschutz begründet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er sie gegen eine inexistenze Bedrohung spritzen lässt – was sogar dann völliger Unsinn wäre, wenn die Impfungen unbedenklich und ohne Nebenwirkungen wären.

Genau das sind sie aber nicht – und das macht die Sache noch schlimmer. Da die Krankheit, gegen die die Vakzine angeblich „immunisieren” sollen, schlichtweg keine realen Opfer unter Kindern und Jugendlichen fordert (und diese ohnehin durch ihr natürliches Immunsystem kategorisch und prinzipiell gut gegen Corona geschützt sind), wäre bereits auch nur EIN einziger Todesfall als Folge der Impfungen ausreichend, um die sprichwörtliche Medizin bitterer als die Krankheit erscheinen zu lassen – und so die gänzliche Unverhältnismäßigkeit und Unverantwortlichkeit der Impfung in dieser Altersgruppe zu beweisen.

Etliche tödliche Verdachtsfälle auch bei Jüngeren

Genau das ist der Fall – aber nicht etwa in einem Fall, sondern in mittlerweile unzähligen. Längst pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass etliche Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung aufgetreten sind, auch und gerade unter jüngeren Personen, und solche Fälle stets aufs Neue auftreten. Auch wenn das Desinformationskartell der Pharma-Polit-Lobby bislang alles daransetzt, jede Kausalität zu leugnen und der Öffentlichkeit stets andere, vermeintlich beruhigende Erklärungen der entsprechenden Verdachtsfälle aufzutischen, beißt daran die Maus keinen Faden ab. Nur in den seltensten Fällen fanden sich bisher allerdings Ermittlungsbehörden bereit, die genauen Todesursachen aufzuklären und etwa amtliche Obduktionen zu veranlassen.

Umso aufsehenerregender mutet daher daher die nunmehrige Wendung im Fall der kurz nach der Impfung verstorbenen 15-jährigen Cheyenne Braun aus dem bayerischen Hollfeld nahe Bayreuth an. Zu Vorgeschichte Die Jugendliche hatte am 17. November 2021 einen plötzlichen Herzstillstand erlitten. Ihre Mutter, selbst ausgebildete Intensivpflegerin, hatte anschließend über die sozialen Netzwerke mitgeteilt, dass ihre Tochter an den Folgen der CovidImpfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty gestorben sei, die sie anderthalb Wochen zuvor erhalten hatte. Auch die ältere Schwester der Verstorbenen erhob schwere Vorwürfe gegen die Impfungen und postete damals folgende bewegenden Worte:

„Meine kleine Schwester 15 Jahre, ist heute morgen von uns gegangen. Vor 2 Wochen erlitt sie aus dem Nichts einen Herzstillstand, sie wurde mehrmals reanimiert! 1 1/2 Wochen nach ihrer Impfung mit Comirnaty Biontech! Sie hing nun 2 Wochen an Maschinen und lag im Koma! Es wird nun ermittelt und die Ärzte schließen eine auf die Impfung zurückzuführende Herzmuskelentzündung nicht aus! Thrombose. Muss es wirklich sein, dass wir den Impfstoff an unseren Kindern testen? Es werden immer mehr Fälle publik! Es ist kein Einzelfall! Überlegt es euch gut! Meine Mutter bereut ihre Unterschrift! Sie war so ein lebensfrohes, mutiges, humorvolles, hilfsbereites Mädchen. Sie hatte noch ihr ganzen Leben vor sich! Keine Vorerkrankung – Für alle bei denen es gut gegangen ist – seid froh, dass ihr durch diese Hölle nicht gehen musstet und müsst!”

So berichtete der „Fränkische Tag“ über das 15-jährige Opfer (Screenshot)

Tatsächlich hatte im Fall des Mädchens die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Ermittlungen aufgenommen. Gestern stellte sie nun ihren Abschlussbericht vor – und der hat es im Ergebnis in sich: Die Staatsanwälte erklärten, es lasse sich sowohl der Verdacht auf eine falsch verabreichte Impfung ausschließen wie eine Thrombose als Todesursache. Bei der Obduktion sei vielmehr eine „bislang unbekannte Herzerkrankung” entdeckt worden. Laut dem Gutachten der Rechtsmedizin blieben nur zwei mögliche Ursachen für den Tod des Mädchens: Zum einen Lungenentzündung infolge einer Herzmuskelentzündung – und zum anderen die Herzmuskelentzündung selbst. Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Besagte Herzmuskelentzündung sei „eine bekannte – aber sehr seltene Nebenwirkung” der Impfung, die mittlerweile als solche jedoch feststeht.

Zwar bedeutet der Bericht im Ergebnis, dass nun faktisch niemandem rechtliche Konsequenzen aus dem Tod des Mädchens drohen (da weder beim Verabreichen der Impfung irgendein Fehlverhalten vorlag, noch die Herzmuskelentzündung zum Zeitpunkt der Impfung als Nebenwirkung bekannt war). Dennoch ist alleine die staatsanwaltschaftliche Feststellung, dass die Herzmuskelentzündung (und etwa Pneumonia als Folgeerscheinung) durch die Impfung ausgelöst werden kann, was hier ganz offenbar der Fall war, schlagender Beweis dafür, dass die Impfung für Jugendliche im Vergleich deutlich gefährlicher ist als Covid selbst. Wenn von einer Million Menschen ohne Impfung null kausal einer Krankheit sterben und mit der Impfung auch nur ein einziger, dann ist die Impfung abzulehnen. Weil Cheyenne Braun jedoch kein Einzelfall ist, ist das Missverhältnis ungleich gravierender.

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