Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Greifen die USA den Iran an?

Im Iran gibt es mal wieder schwere Proteste, die sich Ende Dezember an der Abwertung der Landeswährung entzündet haben. Der Iran wirft dem Westen vor, hinter den Unruhen zu stecken, während die USA dem Iran wegen angeblicher Polizeigewalt mit militärischem Eingreifen drohen. In diesem Artikel schauen wir uns all das einmal näher an und werden […]
Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz

Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz

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Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz

Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz

In Düsseldorf begann am Dienstag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande. Fast 150 Unterstützer sorgten für entsprechende Stimmung im Saal. Dabei wurden die Angeklagten lautstark bejubelt. Ihre Verteidiger bekamen immer wieder Szenenapplaus.

von Peter Hemmelrath

Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) begann am Dienstagvormittag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 24 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Dass die Karlsruher Behörde die Anklage vor dem OLG Düsseldorf erhoben hatte, war darin begründet, dass sich zwei der Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen gestellt hatten.

Der Prozess begann mit mehr als einer Stunde Verspätung. Grund waren ein im Stau stehender Angeklagter sowie die Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich, die aufgrund des großen Andrangs insgesamt fast drei Stunden in Anspruch genommen hatten. Als die Verhandlung endlich begonnen hatte, sorgten fast 150 Unterstützer der Angeklagten dafür, dass der Saal 1 des OLG-Hochsicherheitstraktes bis zum letzten Platz besetzt war. Nicht wenige der Zuschauer trugen einen Mund-Nase-Schutz.

Dabei entwickelte sich schnell eine Stimmung, die mehr an ein Fußballstadion oder eine Konzertbühne als an einen Gerichtssaal erinnerte: „Free all Antifas”, skandierten die Zuschauer immer wieder. „Ihr seid nicht allein.” Wenn ein Angeklagter in den Saal geführt wurde, machten viele Zuschauer eine „Welle”. Andere winkten den Angeklagten zu oder begrüßten sie mit stehendem Beifall. Auch Kusshände wurden den Angeklagten zugeworfen. Fast alle Angeklagten winkten gut gelaunt zurück. „Es ist mir schon klar, dass hier vorne in der ersten Reihe nur Lichtgestalten sitzen”, merkte der Vorsitzende Richter ironisch an, ließ das Publikum aber gewähren. Gleichzeitig fand vor dem von einem großen Polizeiaufgebot bewachten Gebäude eine Antifa-Kundgebung statt, bei der Schilder mit Aufschriften wie „Antifaschismus ist notwendig” zu sehen waren.

„Alle zusammen gegen den Faschismus!”  

Nachdem die Sitzung eröffnet war, musste zunächst erörtert werden, ob der Prozess überhaupt öffentlich stattfinden soll. Da vier der Angeklagten zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren und damit juristisch als sogenannte Heranwachsende zu sehen sind, wäre ein Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen. In mehreren Wortmeldungen wurde darauf hingewiesen, dass die von den Behörden als „Antifa Ost” bezeichnete Hammerbande in den USA als Terror-Organisation gelistet ist und die öffentliche Bekanntgabe von Details zu den Angeklagten für diese mit Nachteilen aufgrund Sanktionen der USA verbunden sein könnte. „Es ist schwer einzuschätzen, wie die Trump-Administration mit diesen besonders schutzbedürftigen persönlichen Daten umgeht”, hieß es etwa. 

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft sahen jedoch keinen Grund für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Verteidiger betonte, dass die Öffentlichkeit bei diesem Prozess für seine Mandantin „wichtig und wünschenswert” sei. Nach einer rund 40-minütigen Beratungspause teilte der Vorsitzende des Strafsenats mit, dass der Prozess erst einmal öffentlich geführt werde, eine andere Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht ausgeschlossen sei.

Die Unterstützer der Angeklagten nutzten die Beratungspause zu ihrer bereits zweiten Pressekonferenz an diesem Tag. Dabei wurde erneut eine Erklärung der Angeklagten verlesen, die bereits am Samstag von der taz veröffentlicht wurde. Die Eltern einer Angeklagten kritisierten erneut, dass der Prozess in Düsseldorf und damit in „unzumutbarer Entfernung von ihrem Wohnort” geführt werde. Gleichzeitig räumten sie jedoch ein, froh darüber zu sein, dass die Verhandlung in Deutschland und nicht in Ungarn stattfindet. „Wir stehen an der Seite unserer Kinder”, bekräftigte die Mutter der Angeklagten. „Maja T. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Alle zusammen gegen den Faschismus!” 

Eine andere Unterstützerin nutzte die Pressekonferenz, um Solidarität auch für „kapitalismuskritische” Aktivisten sowie die der „Klimagerechtigkeitsbewegung” zu fordern. Auf die konkreten Anklagevorwürfe wurde jedoch, ebenso wie bereits in der Erklärung der Angeklagten, von niemandem eingegangen. Stattdessen wurden auf den Holocaust und die gegenwärtige politische Situation verwiesen. „Wir sehen eine neue Rechte am Werk. Wir stehen solidarisch an der Seite der Antifaschistinnen und Antifaschisten und werden diesen Prozess kritisch begleiten”, kündigte eine weitere Unterstützerin an.

Angriffe, teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer

Im Saal ging es nach der Beratungspause mit dem Verlesen des Anklagesatzes weiter. In der rund einstündigen Verlesung wurde den Angeklagten vorgeworfen, sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt zu haben. Unter anderem soll Emilie D. mit fünf anderen Personen am 23. April 2022 einen Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt begangen haben, in dem auch Produkte der bei Rechtsextremisten beliebten Marke „Thor Steinar” verkauft werden. Dabei habe sie der Verkäuferin rund 15 Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzt, eine Mittäterin habe mit einem Teleskop-Schlagstock auf die Frau eingeschlagen und weitere Beteiligte hätten Buttersäure und Pfefferspray gezielt auf die Verkäuferin versprüht. In dem Ladenlokal sei ein Sachschaden von mehr als 65.000 Euro entstanden. Die Verkäuferin, die in diesem Prozess als Nebenklägerin auftritt, sei bis Oktober 2022 arbeitsunfähig gewesen. Außerdem sei sie durch die brutale Attacke „in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt” und habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.

Die Staatsanwälte hoben dabei auch die politische Motivation der Angeklagten hervor, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft „in der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats, insbesondere der Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols” bestehe. Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit einem Treffen europäischer Rechtsextremisten und Neo-Nazis vom 9. bis 11. Februar 2023 in Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten deren Tod in Kauf genommen haben.

In einem als „Opening Statement” bezeichneten Eröffnungsplädoyer widersprachen die Verteidiger jedoch sofort. „Die Bundesanwaltschaft schießt mit dieser Anklage weit über das Ziel hinaus”, wetterte einer der Anwälte von Paula P. „Hier wurde das Narrativ der Gefährlichkeit durch die Sicherheitsbehörden propagandistisch ausgenutzt und von den Medien dankbar aufgegriffen.” Ein anderer Verteidiger beklagte: „Hier wurde ein Narrativ benutzt, um dem militanten Antifaschismus Legitimation und politische Inhalte abzusprechen.”

Szenenapplaus aus dem Publikum

Auf die konkreten Tatvorwürfe ging keiner der Verteidiger ein. Einer behauptete jedoch, „dass militanter Antifaschismus gerade nicht darauf abzielt, Nazis zu töten”. Die Anklage der Bundesanwaltschaft bestehe aus „politischen Vorwürfen”, da „einzelne Tatbestände vor einem Amtsgericht besser aufgehoben sind als hier im Hochsicherheitstrakt”. Ein Anwalt forderte „die Trennung zwischen konkreten Tatvorwürfen und der politischen Zuschreibung”. Immer wieder bekamen die sich abwechselnden Verteidiger für ihre Ausführungen Szenenapplaus aus dem Publikum.

Ein Anwalt beklagte die „völlig überzogene Strafverfolgung”, die aber „von Viktor Orban über Donald Trump bis hin zur AfD und den rechten Hetzmedien gefallen würde”. Mehrfach trugen Verteidiger vor, die „Körperverletzungsvorwürfe” seien „bei einem Amts- oder Jugendgericht besser aufgehoben als bei einem Oberlandesgericht”. Ein Verteidiger kritisierte, „der Hochsicherheitstrakt mit Hubschrauberlandeplatz würde Gefährlichkeit suggerieren”.

Gegen 15 Uhr endete der erste Verhandlungstag. Grund war, dass ein Verteidiger beklagt hatte, seine Mandantin könnte der Verhandlung aufgrund ihrer langen Dauer ohne längere Mittagspause nicht mehr folgen. Der Senatsvorsitzende aber nutzte die Situation, um die Sitzung gleich ganz zu beenden. Daraufhin wurden die Angeklagten unter dem Jubel und Beifall der Zuschauer sowie Sprechchören wie „Oury Jalloh, das war Mord, Widerstand an jedem Ort” wieder aus dem Saal geführt. Der Rest des „Opening Statements” soll am kommenden Dienstag vorgetragen werden. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.

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Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen

Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen

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Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen

Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen

Die Bundesregierung verkauft die Vorratsdatenspeicherung als „milde Variante“. Doch Kritiker warnen: In Kombination mit EU-Regelungen könnten umfassende Nutzerprofile entstehen – mit weitreichenden Folgen für die Privatsphäre.

von Hermann Sauer

Kurz vor Weihnachten holte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Thema aus der Schublade, das viele bereits für tot gehalten hatten: die Vorratsdatenspeicherung. Bereits zweimal ist das Vorhaben vor deutschen und europäischen Gerichten krachend gescheitert – zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof im September 2022 die deutschen Regelungen für unionsrechtswidrig. Nun soll ein dritter Anlauf richten – diesmal in einer angeblich harmlosen Version.

Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm begrüßt den Vorstoß ausdrücklich: „Wir brauchen wirksame Werkzeuge, um Täterinnen und Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen“, erklärte er. 

Terrorismus, Cyberkriminalität und Hasskriminalität hinterließen oft nur eine IP-Adresse als Spur. „Wenn diese Daten nach wenigen Tagen verschwunden sind, bleiben zu viele Verfahren ohne Ergebnis.“

Der Entwurf sieht eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen vor – keine Verbindungsdaten, keine Standortinformationen. Bewegungsprofile oder umfassende Kommunikationsübersichten würden nicht geschaffen, so Grimm.

„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch”

Doch was auf den ersten Blick harmlos erscheint, stößt bei der Internetwirtschaft auf scharfe Kritik. Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco – Verband der Internetwirtschaft, widerspricht der Regierung vehement.

„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch. Eine dreimonatige, anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar.“

„Sie gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie“

Auch der Chaos Computer Club (CCC) warnt seit Jahren vor einer „Massenüberwachung, die die Grundrechte untergräbt“. In einer Stellungnahme kritisiert der CCC: „Die Pläne, Massenüberwachung auszuweiten, gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie.“

Was in der öffentlichen Debatte kaum beachtet wird: Parallel zur deutschen Regelung tritt am 18. August 2026 die E-Evidence-Verordnung der EU in Kraft. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ermöglicht sie „den direkten grenzüberschreitenden Zugriff mitgliedstaatlicher Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel“ – ohne dass ein Rechtshilfeersuchen nötig wäre.

Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates

Die Dimension ist gewaltig: Nach Schätzungen des europäischen Providerverbands Euro-ISPA werden rund 400.000 Serviceprovider in ganz Europa mit mehr als 10.000 Strafverfolgungsbehörden vernetzt. 

Allein in Deutschland sind laut IHK Nürnberg „hunderttausende Unternehmen“ betroffen – darunter nicht nur Telekommunikationsanbieter, sondern auch Cloud-Dienste, Online-Shops, Foren und Gaming-Plattformen.

Besonders problematisch: Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates. Wenn spanische Ermittler bei einem deutschen Provider Daten anfordern, müssen diese nach spanischem Recht herausgegeben werden. Kritiker sehen darin eine Einschränkung des deutschen Datenschutzniveaus.

Unternehmen müssen auf Anfragen ausländischer Behörden innerhalb von zehn Tagen – in Notfällen sogar binnen acht Stunden – Nutzerdaten herausgeben. Kritiker sehen hier ein erhöhtes Missbrauchsrisiko: Bei Kompromittierung eines Behörden-Accounts könnten Unbefugte theoretisch auf sensible Nutzerdaten zugreifen. 

Zwar existieren rechtliche und organisatorische Sicherheitsvorgaben, doch aus Sicht des eco-Verbands sind diese angesichts der Systemgröße unzureichend.

In 20 EU-Ländern gilt bereits Vorratsdatenspeicherung

Besonders brisant: In 20 von 27 EU-Ländern existieren weiterhin Vorratsdatenspeicherungsgesetze – teilweise mit Speicherfristen von bis zu zwölf Monaten. Irland etwa, wo viele Tech-Konzerne ihre europäischen Zentralen haben, speichert Verbindungsdaten ein Jahr lang.

Deutsche Ermittler können über das E-Evidence-System auf diese Daten zugreifen. Legt man die im Ausland erhobenen Verbindungsdaten mit den in Deutschland gespeicherten IP-Adressen übereinander, entsteht ein vollständiges Bild des digitalen Lebens – das komplette Nutzungsverhalten jedes Einzelnen wird rekonstruierbar.

Der eco-Verband kritisiert zudem: „Empirisch gibt es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessert. Professionelle Täter umgehen solche Maßnahmen leicht.“

„Das faktische Ende der Online-Anonymität“

Im April 2024 hat der EuGH seine einst strenge Rechtsprechung aufgeweicht. IP-Adressen dürfen nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität gespeichert werden – nicht mehr nur bei schweren Straftaten. Das Digitalrechte-Netzwerk European Digital Rights (EDRi) spricht von einer „traurigen Wende beim Schutz der Privatsphäre“.

Kopp Verlag Freiheits-Handy Edge20

Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kritisiert: „Der EuGH hat den massenhaften automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt.“ Dies markiere „das faktische Ende der Online-Anonymität“. 

Gleichwohl betonte der EuGH, dass die Speicherung zeitlich begrenzt sein und eine Zusammenführung verschiedener Datenquellen ausgeschlossen bleiben müsse – genau das aber ermöglicht E-Evidence.

Fazit: Kritiker warnen vor schleichender Ausweitung

Die neue Vorratsdatenspeicherung wirft grundlegende Fragen auf. Jede einzelne Maßnahme mag für sich genommen verhältnismäßig erscheinen.

Doch Datenschützer und Internetwirtschaft befürchten, dass in der Summe ein System entsteht, das weit über das hinausgeht, was Gerichte ursprünglich für zulässig erklärt haben. 

Ob diese Bedenken berechtigt sind oder ob die Schutzmechanismen ausreichen, wird sich in der Praxis zeigen müssen. Klar ist: Die Debatte um die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre ist mit diesem Gesetzentwurf nicht beendet.

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Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt

Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt

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Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt

Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt

Big US-Oil werde in Venezuela investieren und alles zum Besten wenden, prahlte Donald Trump in den “sozialen” Medien vor seinem Treffen mit rund 20 Top-Managern der US-Energiewirtschaft am vergangenen Wochenende. Doch die schütteten einen Eimer kalten Wassers für seinen Fiebertraum von einer Öl-Bonanza.

von Rainer Rupp

Wir haben uns inzwischen an Donald Trumps Gigantismus gewöhnt. Alles, wirklich alles, was er macht – selbst sein Toilettengang –, ist entweder gigantisch, einmalig auf der Welt oder “super duper”. Mit diesen Attributen prahlt er auch über seinen jüngsten verbrecherischen Überfall auf ein anderes Land. Mit dem “einzigartig toll” ausgeführten US-Raubmord in Venezuela – immerhin wurden an die 100 Menschen, darunter viele Zivilisten bei dem US-Überfall auf Caracas getötet – wollte Trump die größten Ölvorkommen der Welt in den Besitz der USA überführen und sich zugleich als Chefverwalter dieses märchenhaften Reichtums einsetzen.

Zur Verwirklichung seiner megalomanen Fantasie mussten aber erst wieder die venezolanischen Ölquellen zum Sprudeln gebracht werden. Für Trump kein Problem: Dank seines unglaublich schlauen Kopfs entwarf er im Handumdrehen ein Hundert-Milliarden-Dollar-Investitionsprogramm, das er letzten Montag erwartungsfroh den Chefs der US-Ölindustrie vorstellte, die er im Weißen Haus zusammengetrommelt hatte. Das war der Moment, in dem das Trugbild seiner größenwahnsinnigen Fantasie mit der Realität zusammenstieß.

Denn die Big-Oil-Bosse machten Trump klar, dass Venezuelas Reserven in geografisch unzugänglichen Dschungelgebieten liegen und das teerartige Öl chemisch verdünnt und aufwendig transportiert werden muss. Personalmangel, Lebensgefahr durch Anti-US-Milizen und Entführungsbanden sowie fehlende juristische Investitionssicherheit machen daher eine umfassende Ausbeutung unrealistisch. Dazu mehr Details weiter unten im Text.

Nur wenige Tage nach der brutalen, unprovozierten, völkerrechtswidrigen militärischen US-Intervention in Venezuela hatte Präsident Trump seine grandiose Vision auf die Bildschirme der US-Fernseher gemalt. Seine kühne Verheißung: Mindestens 100 Milliarden Dollar frisches US-Kapital werden die weltgrößten nachgewiesenen Ölvorkommen im Orinoco-Gürtel zum Sprudeln bringen; natürlich unter seiner Oberaufsicht zum Wohl der US-amerikanischen und der venezolanischen Bevölkerung. Das muss man Trump glauben, schließlich hatte er als New Yorker Baulöwe, als er seine ersten Dollar-Milliarden gemacht hatte, mit seinen Billigwohnungen immer das Wohl der ärmeren Teile der Bevölkerung im Sinn gehabt. Zumindest glaubt er selbst daran.

Im Übrigen unterstrich er in seinen öffentlichen Reden die absolute Notwendigkeit seiner Militärintervention, denn nur so habe er Venezuela vor China und Russland retten können, die sich sonst die fette Beute selbst geschnappt hätten. Aber nun sei das Baby in trocken Tüchern, und Big US-Oil werde mit 100 Milliarden Dollar Investitionen alles zum Besten wenden.

Doch die Realität hat die unangenehme Angewohnheit, Luftschlösser zum Einsturz zu bringen. Beim von der Öffentlichkeit abgeschirmten Treffen am vergangenen Wochenende schütteten die rund 20 eingeladenen Top-Manager der größten US-Energieunternehmen einen ernüchternden Eimer kalten Wassers auf Trumps Fiebertraum. Statt sofort Schecks zu unterschreiben, zeigten die Ölbarone höflich, aber bestimmt starke Skepsis gegenüber Trumps Plänen. Ihre Einwände summierten sich zu einer langen Liste von Problemen und Risiken, darunter Zeitpläne über Jahrzehnte und die schiere Unrentabilität von Investitionen bei aktuellen Ölpreisen von etwa 56 bis 60 Dollar pro Barrel.

Am Ende der Sitzung trat Trump dennoch vor die Presse und verkündete – wie könnte es auch anders sein – den Sieg seiner Pläne: “Wir haben so etwas wie einen Deal geschlossen.” Doch die Details dieses angeblichen Deals, die inzwischen ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, erzählen eine andere Geschichte: Nur Chevron, das schon seit einigen Jahren im Einverständnis mit der Maduro-Regierung wieder in Venezuela produziert hat, legte ein bescheidenes Versprechen vor, mehr zu investieren, während Giganten wie ExxonMobil Investitionen in Venezuela rundheraus ablehnten. Da halfen auch Trumps Zusicherungen an die Manager nichts, wenn er sagte: “Ihr habt totale Sicherheit, totale Sicherheit … Ihr verhandelt direkt mit uns (der US-Regierung) – nicht mit Venezuela.”

Die Big-Oil-Manager kauften ihm seine billigen Verkaufsreden jedoch nicht ab. ExxonMobil-Chef Darren Woods wird in US-Medien zitiert: “Wenn man sich die derzeitigen rechtlichen und kommerziellen Strukturen und Rahmenbedingungen in Venezuela anschaut, ist es uninvestierbar. … Wie finanziell belastbar sind die Schutzmaßnahmen? Wie sehen die Renditen aus?” Exxon-Boss Woods erinnerte auch an frühere Enteignungen in Venezuela: “Exxons Vermögenswerte dort wurden bereits zweimal beschlagnahmt.” Trump habe darauf sichtbar erbost geantwortet, dass man das grandiose Venezuela-Projekt auch ohne Exxon durchführen werde.

Der Gründer von Continental-Resources, Harold Hamm, gab zu bedenken, dass “sich alle darüber einig sind, dass in Venezuela eine riesige Investition getätigt werden müsste, was definitiv viel Zeit bräuchte, um das umzusetzen”, bevor man überhaupt an Gewinne denken könnte. ConocoPhillips-Chef Ryan Lance erinnerte an die Verluste seines Unternehmens von zwölf Milliarden Dollar in Venezuela, die allerdings “bereits abgeschrieben” seien, worauf Trump paternalistisch erwiderte: “Gute Abschreibung.”

Nur einige wenige Teilnehmer zeigten die notwendige Begeisterung für Trumps Plan; so etwa der Repsol-Chef, der sich bereit zeigte, “mehr zu investieren”, oder Bill Armstrong von Armstrong Oil & Gas, der aus schlecht nachvollziehbaren Gründen von “erstklassigem Gelände” in Venezuela sprach. Doch das waren zwei Ausreißer in einem Raum voller Misstrauen und Vorsicht.

Selbst wenn man von den anstehenden juristischen Klagen in den USA gegen Trumps Vorgehen und seine weiteren Pläne absieht und ebenso den völkerrechtlichen Sumpf der US-Militärintervention und deren juristischen Folgen für US-Exporte von in Venezuela geraubtem Öl an Drittländer ignoriert, wo es womöglich beschlagnahmt werden kann, dann zeichnen sich weitere, zumeist unüberwindbare Probleme ab. Die sind meist technischer, geografischer und ökonomischer Art. Andere beziehen sich auf die bereits oben angedeuteten Personalprobleme und potenziellen Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter. Die nachfolgende Liste der Hindernisse zeigt, warum Trumps Plan ein Luftschloss bleiben wird:

1.Fehlendes erfahrenes US-Personal und logistische Bereitschaft

Neue Akteure wie Exxon oder ConocoPhillips haben nach Jahren der Abwesenheit – die Enteignungen fanden in den 2000er-Jahren statt – keine Vor-Ort-Kontakte, kein ausgebildetes Personal oder Lieferketten mehr. Nur Chevron ist noch vor Ort aktiv. Den neuen Marktteilnehmern würden die notwendigen Beziehungen, Mitarbeiter und Logistik fehlen, um kurzfristig loszulegen. US-Analysten sprechen von Jahren, bis die Ölproduktion in Venezuela nennenswert steigen würde. Es bedürfte eines jahrzehntelangen Kraftakts, zu dem die eher kurzfristig auf den Profit bedachte US-Unternehmen kaum imstande sind, falls überhaupt.

2. Sicherheitsrisiken: Schwer bewaffnete Milizen, Banden und Chaos

Die in Lateinamerika erfahrene Journalistin Lulu Garcia-Navarro warnte jüngst vor schwer bewaffneten paramilitärischen Kräften, die Yankees hassen, aber auch vor kriminellen Kartellen mit schier unbegrenzten Finanzmitteln und Zugang zu Waffen aller Art und Motiven, für Chaos zu sorgen, von dem sie profitieren. Nach einer US-Invasion mit Bodentruppen würden Entführungen, Sabotage oder direkte Angriffe auf Anlagen drohen. Kein Wunder, dass Exxon-Boss Woods “ordnungsgemäße Sicherheitsgarantien” forderte, bevor er überhaupt ein Beobachterteam hinschicken würde.

3. Rechtliche und Investitionssicherheit

Frühere Beschlagnahmungen und Verluste in Milliardenhöhe schweben wie ein Damoklesschwert über jeder Diskussion von US-Managern über Neuinvestitionen in Venezuela. Sie haben gute Gründe, an der “Haltbarkeit” und “Belastbarkeit” Trumps versprochener Schutzmaßnahmen zu zweifeln. Denn was passiert bei politischen Wechseln in Washington oder Caracas? Vor wenigen Tagen hat der US-Kongress bereits Trumps Handlungsfreiheit in Venezuela beschnitten. Im kapitalintensiven Energiesektor brauchen kapitalistische Unternehmen Gewissheit für langfristige Gewinne und Verträge, die Jahrzehnte überdauern, was angesichts der politischen Unsicherheiten in den USA und Venezuela nicht gegeben ist.

4. Geologische und technische Herausforderungen: Der teerartige Albtraum des Orinoco-Schweröls

Das venezolanische Öl ist größtenteils extraschweres Bitumen, das nicht leicht fließt. Es braucht teure Verdünnung mit Naphtha oder leichteren Ölen für den Pipeline-Transport sowie energieintensive Aufbereitung. Das Gelände – entlegener Regenwald, Flüsse, hohe Temperaturen – erschwert Förderung und Transport. Die Produktionskosten sind hoch, Emissionen intensiv, und bei den aktuellen Preisen (56 bis 60 Dollar pro Barrel) sind viele Projekte unrentabel. Der “Break Even”-Preis, die Grenze zwischen Gewinn und Verlust, liegt oft bei über 80 Dollar pro Fass.

Fazit: Die große Illusion zerplatzt

Trumps glorreicher 100-Milliarden-Ölrausch – gestartet mit Bomben, Großspurigkeit und offener Missachtung des Völkerrechts – prallt frontal gegen die Mauer der Realität. Die Ölbosse, die er im Weißen Haus unter Druck zu setzen versuchte, rannten nicht mit offenen Scheckbüchern herbei. Stattdessen erklärten sie höflich, warum sie ihr Geld nicht in Venezuelas bodenlosem Risikosumpf versenken wollen. Doch Trump verspricht “totale Sicherheit”; und das für ein Land, dessen Hauptstadt frisch von US-Militär verwüstet wurde, dessen Bevölkerung von Washington erniedrigt wird, ein Land, in dem es von schwer bewaffneten Anti-US-Milizen wimmelt, die stolz auf ihre Tradition sind, koloniales ausländisches Eigentum zu verstaatlichen. Was kann da für neue US-Investitionen schon schiefgehen?

Letztlich ist Trumps “Geniestreich” in Venezuela nichts anderes als eine milliardenschwere außenpolitische Farce, getarnt als Energiedominanz. Die Big-Oil-Bosse gingen mit höflichem Lächeln, aber null Zusagen nach Hause und überließen Trump die Prahlerei von “einem Deal”, der nur in seiner Fantasie existiert. Wie absolut vorhersehbar, war das wieder ein triumphaler Trump-Erfolg, der absolut nichts liefert außer riesigen Schlagzeilen, einer saftigen Rechnung für die US-Steuerzahler und einer endgültigen Verabschiedung Washingtons vom Völkerrecht.

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