Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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2 Jahre Pandemie-Politik ohne Daten-Basis: Erst jetzt kommen die Spitals-Zahlen zu echten Covid-Patienten

Der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat nun per Verordnung ein Register für hospitalisierte Corona-Patienten eingerichtet. Die Daten der Spitals-Patienten sollen täglich übermittelt werden. Führen soll das Verzeichnis die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die diese Daten jetzt verarbeiten darf. Vorerkrankungen, Impfstatus, festgestellte Virusvariante und stationärer Status sollen künftig er- und übermittelt werden. Und das schon nach nur fast zwei Jahren der angeblich so tödlichen „Pandemie“.

Sinnvolle Maßnahme – doch zu spät: Pandemie laut WHO bald vorbei

Wenn unsere Regierung einmal etwas richtig macht, dann natürlich zum völlig falschen Zeitpunkt: zum Ende der „Pandemie“, wie es die WHO aufgrund breiter Immunität in der Bevölkerung durch die Omikron-Variante sehr bald für wahrscheinlich hält (Wochenblick berichtete).

Wo war die Grundlage? – Pandemie-Politik bisher im Blindflug

Die Frage, die sich allerdings noch zuerst aufdrängt: Anhand welcher Zahlen wurden bisher die Entscheidungen für Lockdowns und andere sinnbefreite und (gesundheits-)schädliche Maßnahmen getroffen? Anhand welcher Zahlen wurde behauptet, wir seien in einer Pandemie der „Ungeimpften“? Und worauf gründete sich die Behauptung, dass auf den Intensivstationen hauptsächlich „Ungeimpfte“ liegen würden, wenn das bisher doch gar nicht erhoben wurde?

Nach zwei Jahren “Pandemie” beginnt man Daten zu erheben – eine Verhöhnung!

Allein die Begründung, das Register solle künftig die Grundlage für „ein effektives und effizientes Krisenmanagement sein und der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der Gesundheitsversorgung dienen“, ist einerseits blanker Hohn und andererseits das Eingeständnis, dass man bisher darauf kein Augenmerk gelegt hat – es war der Regierung offenbar egal. Nach knapp zwei Jahren will man jetzt damit beginnen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu Behandlungsprozessen und deren Ergebnissen zu gewinnen.

Diese Daten werden künftig von der GÖG verarbeitet:

  • Personendaten:
    Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
  • Status der Patienten im Spital:
    – Identifikationsnummer des Krankenhauses und Aufnahmezahl des Erkrankten
    – primärer Grund der aktuellen stationären Behandlung
    – stationärer Status (Normalstation, Intensivstation; Patient entlassen/tot)
  • Krankengeschichte (Anamnese):
    – Vorerkrankungen
    – Impfstatus (Datum und Anzahl erhaltener Impfdosen inklusive Daten zum Impfstoff)
  • Virus-Variante:
    festgestellte Virusvariante
    nach WHO-Benennung und Datum der Labor-Diagnose der Corona-Infektion

Tägliche Daten-Übermittlung

Die Verordnung gilt seit Sonntag und tritt mit 30. Juni wieder außer Kraft. Die Länder, die Landesgesundheitsfonds und die Träger von Krankenanstalten müssen demnach ihre Daten täglich an die GÖG übermitteln. Diese darf die Daten dann in anonymisierter Form verarbeiten. Die Ergebnisse sollen dann der Politik – dem Gesundheitsministerium und den Landeshauptleuten – sowie dem Landesgesundheitsfonds und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung gestellt werden.

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