Horst D. Deckert

2G, Maskenpflicht und Co. sollen bleiben: Länder fordern deutschlandweite Verlängerung der Maßnahmen

Deutschlands Minister weigern sich, das neue Infektionsschutzgesetz zu befolgen. Anstatt die Corona-Maßnahmen nach der Übergangsfrist bis 2. April endgültig fallen zu lassen, fordern sie nun eine Verlängerung der Frist bis in den Mai. Das geht aus einem Beschlussvorschlag der Länder für die Gesundheitsministerkonferenz hervor, die Business Insider vorliegt.

Während einzelne Minister das Gesetz bereits massiv beugen, indem sie versuchen, ihr ganzes Bundesland als „Hotspot“ zu deklarieren, will man nun noch weitergehen: Aufgrund der „Infektionslage“ (in Wahrheit: aufgrund der eigens verordneten Testpandemie) will man „erforderliche Schutzmaßnahmen“ gefälligst weiter durchsetzen können. Auch halten die Länder die gesetzlichen Regelungen für „unklar“: Hotspot-Regelungen etwa könnten angeblich „nicht zielgenau“ umgesetzt werden.

In Wahrheit können Hotspot-Regeln sogar sehr zielgenau umgesetzt werden – Sinn der Regelung ist es nämlich, lokal begrenzt genau dort, wo etwa nachweislich eine neue gefährlichere Variante kursiert oder tatsächlich die Krankenhäuser überlastet sind, Corona-Maßnahmen zu installieren – und nicht völlig sinnbefreit in einem kompletten Bundesland, weil die werte Obrigkeit Gefallen an Diktatur und Zwang gefunden hat. Beim Punkt „Überlastung des Gesundheitssystems“ wird obendrein geflissentlich ignoriert, dass Corona-Erkrankungen dabei faktisch keine Rolle spielen – denn die angeblichen „Corona-Patienten“ sind zu 90% nicht wegen Covid hospitalisiert und der einzige Grund, warum Klinikpersonal derzeitig ins Schwitzen kommt, sind die Quarantäneregeln, die immense Personalausfälle bewirken. Die Gefährlichkeit von Covid-19 ist gering – selbst der Mainstream berichtet nun von Fallsterblichkeiten von sage und schreibe 0,12 Prozent.

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Dennoch fordern die Minister, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass ein ganzes Bundesland kurzerhand zum Hotspot erklärt werden kann. Damit das Gesetz entsprechend „konkretisiert“ werden könne, solle die Übergangsfrist, die gesetzlich bis zum 2. April festgeschrieben ist, um „mindestens vier Wochen“ verlängert werden: Demnach würden 2G und 3G, Maskenpflichten und Co. mindestens bis in den Mai hinein gültig bleiben.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erteilte den Plänen bisher via Twitter eine Absage:

Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern. Danach gilt die Hotspot-Regelung. Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag.

Marco Buschmann via Twitter

Allerdings darf davon ausgegangen werden, dass die Minister der Länder weiterhin versuchen werden, ihre Bürger mit Covid-Maßnahmen zu drangsalieren. Dass die „Fallzahlen“ trotz aller Restriktionen so hoch geklettert sind, aktuell aber auch ohne Änderungen bei den Maßnahmen und trotz wachsender Covid-Sorglosigkeit in der Bevölkerung absinken, interessiert Deutschlands Politik bekanntlich nicht.

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