Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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«2G plus plus» am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Die morgige Verhandlung am obersten deutschen Gericht in Karlsruhe wird nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen geimpft oder genesen sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Dies bereichtet der Spiegel in einem aktuellen Artikel. Die Nachweiskombination «2G plus plus» gab es als Zugangsregel zu einer eigentlich öffentlichen Sitzung in Deutschland noch nie.

In der Verhandlung vom Dienstag, dem 14.Dezember 2021 geht es vor allem um eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, welches 2016 umfassend geändert wurde. Das Gesetz ermächtigt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. zu verdeckten Massnahmen wie zum Beispiel akustischer und optischer Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung und längerfristigen Observationen.

Kommentar von Corona-Transition

Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes missachtet das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör und die justiziellen Rechte, welche in Art. 103 des Grundgesetzes, in Art. 47 ff. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Falls diese Reglung auch auf weitere Prozesse angewendet wird, schafft sich der deutsche Rechtsstaat damit de facto selbst ab.

Falls der Beweggrund für diese Regelung der Infektionsschutz sein sollte, macht das Bundesverfassungsgericht damit deutlich, dass Impfungen keinen ausreichenden Übertragungsschutz leisten. Damit müsste sich eigentlich jeder Ausschluss von Ungeimpften erübrigen. Dass diese trotzdem aussgeschlossen werden zeigt, dass anscheinend auch der PCR-Test nicht ausreicht, um eine Infektion zu diagnostizieren.

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