Horst D. Deckert

Großbritannien entschädigt COVID-19-Impfopfer

Der österreichische Gesundheitsminister Rauch behauptet ja nach wie vor unerschütterlich, dass die COVID-19-Impfungen keine Nebenwirkungen und keine Todesfälle verursachen. Demgegenüber ist die britische Regierung schon viel weiter, denn sie bietet auf ihrer offiziellen Homepage allen Impfopfern nach COVID-19-Impfungen Entschädigungen und Hilfsleistungen an.

Gastbeitrag von Dr. Hannes Strasser

Jedes schwer behinderte Impfopfer erhält steuerfrei £120.000

Jeder Brite, der nach einer Impfung gegen bestimmte Krankheiten schwer behindert ist, hat einen Anspruch auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 120.000 Pfund (aktuell ca. 140.000 Euro). Diese Zahlung wird als “Vaccine Damage Payment“ bezeichnet, also als „Impfschadenszahlung“. Eine Impfschadenszahlung kann sich auf weitere Sozialleistungen und Ansprüche auswirken, zum Beispiel auf Sozialhilfe, einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe, Arbeitssteuergutschrift, Steuergutschrift für Kinder und Wohngeld.

Etliche Impfungen können schwere Impfschäden verursachen

Anspruchsberechtigt sind unter anderem schwer behinderte Impfopfer nach nach folgenden Impfungen gegen: COVID-19, Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, humanes Papillomavirus, Influenza, Masern, Meningokokken (Gruppen B, C, W), Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken, Kinderlähmung, Rotaviren, Röteln, Pocken, Tetanus und Tuberkulose. Das gilt auch für kombinierte Impfungen. Und ein Anspruch auf eine im Schadenszahlung besteht auch, wenn die Mutter eines Impfopfers während der Schwangerschaft gegen eine der aufgelisteten Krankheiten geimpft wurde.

Die Impfschadenszahlung erfolgt bei einer schweren Behinderung von mindestens 60%

Eine schwere Behinderung wird von der britischen Regierung als Behinderung um wenigstens 60 % definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um körperliche oder geistige Behinderungen handelt. Die Impfschäden werden medizinisch genau evaluiert, und zwar von den behandelnden Ärzten und den Krankenhäusern, die die Patienten behandeln. Nicht von anonymen Pandemieärzten wie im Impfpflichtgesetz in Österreich.

Einfacher Antrag der Impfschadenszahlung in Grossbritannien

Die Antragstellung für eine Impfschadenszahlung erfolgt in Großbritannien denkbar einfach: man muss lediglich das Anmeldeformular von der Homepage herunterladen, dieses ausfüllen und dann an die entsprechende Registrierungsstelle schicken. Wenn die Schadenszahlung abgelehnt wird, kann man dagegen Berufung einlegen. Dazu muss man darlegen, warum man glaubt, dass die Entscheidung falsch war, und neue medizinische Daten einbringen, die im bisherigen Verfahren nicht vorgelegt wurden. Es gibt kein Zeitlimit, und gegen die Entscheidung kann man beliebig oft Einspruch einlegen. Darüber hinaus kann man auch beim sogenannten “Social Security and Child Support Tribunal“ Berufung einlegen. Dieses ist unparteiisch und unabhängig von der britischen Regierung.

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