Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Großbritannien entschädigt COVID-19-Impfopfer

Der österreichische Gesundheitsminister Rauch behauptet ja nach wie vor unerschütterlich, dass die COVID-19-Impfungen keine Nebenwirkungen und keine Todesfälle verursachen. Demgegenüber ist die britische Regierung schon viel weiter, denn sie bietet auf ihrer offiziellen Homepage allen Impfopfern nach COVID-19-Impfungen Entschädigungen und Hilfsleistungen an.

Gastbeitrag von Dr. Hannes Strasser

Jedes schwer behinderte Impfopfer erhält steuerfrei £120.000

Jeder Brite, der nach einer Impfung gegen bestimmte Krankheiten schwer behindert ist, hat einen Anspruch auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 120.000 Pfund (aktuell ca. 140.000 Euro). Diese Zahlung wird als “Vaccine Damage Payment“ bezeichnet, also als „Impfschadenszahlung“. Eine Impfschadenszahlung kann sich auf weitere Sozialleistungen und Ansprüche auswirken, zum Beispiel auf Sozialhilfe, einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe, Arbeitssteuergutschrift, Steuergutschrift für Kinder und Wohngeld.

Etliche Impfungen können schwere Impfschäden verursachen

Anspruchsberechtigt sind unter anderem schwer behinderte Impfopfer nach nach folgenden Impfungen gegen: COVID-19, Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, humanes Papillomavirus, Influenza, Masern, Meningokokken (Gruppen B, C, W), Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken, Kinderlähmung, Rotaviren, Röteln, Pocken, Tetanus und Tuberkulose. Das gilt auch für kombinierte Impfungen. Und ein Anspruch auf eine im Schadenszahlung besteht auch, wenn die Mutter eines Impfopfers während der Schwangerschaft gegen eine der aufgelisteten Krankheiten geimpft wurde.

Die Impfschadenszahlung erfolgt bei einer schweren Behinderung von mindestens 60%

Eine schwere Behinderung wird von der britischen Regierung als Behinderung um wenigstens 60 % definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um körperliche oder geistige Behinderungen handelt. Die Impfschäden werden medizinisch genau evaluiert, und zwar von den behandelnden Ärzten und den Krankenhäusern, die die Patienten behandeln. Nicht von anonymen Pandemieärzten wie im Impfpflichtgesetz in Österreich.

Einfacher Antrag der Impfschadenszahlung in Grossbritannien

Die Antragstellung für eine Impfschadenszahlung erfolgt in Großbritannien denkbar einfach: man muss lediglich das Anmeldeformular von der Homepage herunterladen, dieses ausfüllen und dann an die entsprechende Registrierungsstelle schicken. Wenn die Schadenszahlung abgelehnt wird, kann man dagegen Berufung einlegen. Dazu muss man darlegen, warum man glaubt, dass die Entscheidung falsch war, und neue medizinische Daten einbringen, die im bisherigen Verfahren nicht vorgelegt wurden. Es gibt kein Zeitlimit, und gegen die Entscheidung kann man beliebig oft Einspruch einlegen. Darüber hinaus kann man auch beim sogenannten “Social Security and Child Support Tribunal“ Berufung einlegen. Dieses ist unparteiisch und unabhängig von der britischen Regierung.

Ähnliche Nachrichten