Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat eine „nicht-binäre“ Person die Deutsche Bahn erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt. Zudem muss das Unternehmen seine Fahrkarten künftig geschlechtsneutral verkaufen. Bei Zuwiderhandlung drohen im Einzelfall Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro.
Die Deutsche Bahn muss in ihrer Kunden-Kommunikation künftig auf eine geschlechtsspezifische Anrede verzichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied rechtskräftig, dass bei Fahrkartenbuchungen im Internet die Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“ nicht ausreiche.
Im konkreten Fall hatte die „klagende Person“, die sich selbst weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, eine Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig über das Internet gebucht. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich.
Das diskriminiere die „klagende Person“, befand das Gericht, und verhängte ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro, das die Deutsche Bahn nun zahlen muss. Die „Zuschreibung“ eines Geschlechts durch die Bahn sei eine psychische Belastung für die betroffene „Person“, lautete die Begründung.
Für die Umstellung komplexerer Systeme wie des Online-Buchungssystems hat die Deutsche Bahn bis zum Jahresende Zeit.
Geklagt hatte ein Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit „diskriminiert“.
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