Horst D. Deckert

Verfassungsgericht bestätigt: Impfzwang ist schwerer Eingriff in körperliche Integrität

Knapp eine Woche nachdem die Bundesregierung bei der Impfpflicht einen hastigen, verspäteten Rückzieher machte, kristallisiert sich ein möglicher Mitgrund dafür heraus. Denn just am selben Donnerstag fällte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Erkenntnis zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Dieses könnte den Ausschlag gegeben haben. Denn verfassungsgemäß sei der Stichzwang nur, weil er nie aktive Anwendung fand. Ein scharfer Stichzwang würde wohl rückwirkend aufgehoben und das hätte das Corona-Regime in Bedrängnis gebracht.

VfGH: Schwerer Eingriff in körperliche Integrität

Der einhellige Tenor des Mainstreams: “Corona-Impfpflicht ist verfassungskonform – weil sie nicht gilt”. Diese Erzählung ist teilweise beachtlich, teilweise aber auch gefährlich. Einerseits lässt die Überschrift endgültig den Schluss zu, dass die Pannen-Regierung unsere schöne Heimat in einen waschechten Operettenstaat verwandeln wollte. Andererseits wird dem Leser auch suggeriert, dass am Gesetz prinzipiell nichts falsch sei. In Wirklichkeit aber befanden die Verfassungsrichter, dass sie allein aufgrund der Aussetzung der Impfpflicht auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben.

Das steht in starkem Kontrast zu der Botschaft, die mainstreammedial vermittelt wurde. Über die generelle Zulässigkeit des Gesetzes wurde also gar nicht befunden. Ein Wiener hatte geklagt: Das Gesetz verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK), weil dieses auch medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität beinhalte. Das Höchstgericht konnte dieser Argumentation durchaus folgen: Es stellte fest, dass das Gesetz ein besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sei. Aus diesem Grund sei auch ein strenger Maßstab bei der Prüfung anzulegen.

Omikron zu mild: Bereits bei Gesetzes-Erlass bekannt

Zwar behauptet der Staatsfunk nun, dass der Umkehrschluss unzulässig sei, dass der VfGH eine scharfe Impfpflicht gekippt hätte. Tatsächlich deutet aber viel darauf hin, dass genau das der Fall gewesen wäre. Denn sogar die Bundesregierung gab in der Vorwoche zerknirscht zu, dass die Omikron-Variante einfach zu milde ist, als dass eine solche Pflicht je verhältnismäßig sein könnte.

Das konnte man zwar bereits bei Verabschiedung des Gesetzes im Jänner wissen, zumal kritische Experten ständig darauf hinwiesen. Die schwarz-grün-rot-pinke Corona-Einheitsfront peitschte das Schikanen-Gesetz trotzdem durch das Parlament. Wochenblick berichtete damals ausführlich über die schockierenden Ausführungen der Verfechter der Corona-Diktatur – einzig die FPÖ stand im Hohen Haus für die Freiheit ein.

Rauch-Märchen über Verhältnismäßigkeit

Insofern irrt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mehrfach, wenn er sich “einmal mehr” bestätigt fühlt, dass “die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Einklang mit der Bundesverfassung stehen.” Wahrheitswidrig behauptete er, dass das Gericht das Gesetz an sich für verhältnismäßig halte – darüber entschied es schlichtweg nicht. Auch die Behauptung, sie sei “unter anderen Voraussetzungen eingeführt worden”, geht fehl. Wirklich “intensive Diskussionen” zur Impfpflicht hätten diese wohl niemals in Kraft treten lassen…

WB-Chefredakteurin Bernadette Conrads erinnert in ihrem aktuellen Leitkommentar daran, dass die Skandal-Regierung damals wohl nur bei der Impfpflicht blieb, um der FPÖ nicht Recht geben zu müssen:

Offiziell ist Impfpflicht noch nicht abgeschafft

Schon der “Lockdown für Ungeimpfte” war nur aufgrund des katastrophal schlechten Wissensstandes der Regierung zur Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Schikane überhaupt annähernd verfassungskonform. Dass sich die Regierung auf diesen berufen konnte, um “vom Haken gelassen” zu werden, wurde vom maßnahmenkritischen Lager einhellig als Skandalurteil aufgefasst. Dennoch fiel bereits damals die Ankündigung einer Prüfung samt unzähligen lästigen Folgen auf schier magische Weise mit dessen Aufhebung nach mehr als zwei Monaten zusammen. Nun wiederholt sich beim Stichzwang der “Zufall” in der Zeitschiene.

Die offizielle Abschaffung des Impfzwangs ist noch nicht über die Bühne gegangen. Zwar wurde in der Nationalratssitzung der Vorwoche ein Antrag seitens der Regierungsparteien formuliert, womit er “politisch tot” ist. Derzeit ist dieser aber nur dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, wo er noch nicht einmal zur Vorberatung steht. Ob eine Sitzung desselben noch vor der parlamentarischen Sommerpause stattfindet, wird sich weisen. Danach muss erneut der Hauptausschuss des Nationalrats das Gesetz zur Aufhebung mehrheitlich beschließen, was allerdings als Formalität gilt. Theoretisch freilich könnte die Regierung die Aufhebung mit ihrer Mehrheit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszögern.

In der Vorwoche kündigten Rauch und Wöginger die Aufhebung an – und mussten so faktisch eingestehen: Der Widerstand hatte recht.

Droht trotzdem Stichzwang über die Hintertür?

Für das Corona-Regime ist das ohnehin egal: Denn dieses lässt sich eine Hintertür für einen “sanften” Stichzwang im Herbst. Denn das Maßnahmengesetz wurde verlängert und das Epidemiegesetz geändert. Künftig kann Rauch auf eigene Faust “Verkehrsbeschränkungen” für Personen erlassen, die er als gesundheitliches Risiko einstuft. Faktisch wäre dies auch pauschal für alle Spritzen-Vermeider möglich.

Das nebenwirkungsreiche Impf-Experiment an sich will die Regierung nämlich nicht beenden, und Inseratenkaiser-Medien saugen sich bereits einen “Ansturm” auf den Viertstich aus den Fingernägeln…

Aufgrund all dieser Erwägungen ist es sicherlich richtig, wachsam zu bleiben und der Regierung weiterhin auf die Finger zu schauen.

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