Eine Linzerin klagt den „Verbund“: Obwohl sie eine garantierte Wasserkraft-Kundin ist, erhöhte die Stromfirma infolge der Gaspreise ihren Lieferpreis um 163 Prozent. Zahlreiche weitere Bürger wollen dem Beispiel folgen. Es könnte ein Urteil mit Tragweite sein.
Grund für die Preissteigerung ist, dass für die Preiserhöhung ein Index herangezogen wird, der auf konventionelle Energieträger wie Gas und Öl abstellt. Das ist eine Spätfolge der Stromliberalisierung und der Koppelung an das „Merit-Order-Prinzip“. Dieses besagt: Der Strompreis orientiert sich am teuersten Kraftwerk, das zur Deckung der Grundlast benötigt wird. Was ursprünglich als Mittel gegen Billigpreiskriege & zur Ökostrom-Attraktivierung diente, ist nun ein Stolperstein. Denn während sich das Volk die Energie nicht mehr leisten kann, machen Konzerne saftige Übergewinne.
Starre Bindung an Strompreisindex gar nicht zulässig
Doch schon seit einiger Zeit erinnern Konsumentenschützer daran, dass eine starre Bindung an den von der Energieagentur ausgegebenen Strompreisindex laut geltender Gesetzeslage gar nicht zulässig sei. Denn jede Preisänderung müsse sich entlang der „maßgebenden Umstände“ orientieren. Das wäre der weitaus niedrigere Produktionspreis. Ein Ausweg wäre ein Umstieg auf das Schweizer Modell, wo genau der Energiemix zu zahlen ist, der auch geliefert wird. Doch die Regierung will es sich wohl mit ihren „europäischen Partnern“ noch nicht verscherzen. Außerdem hätten ein Abrücken noch einen Nebeneffekt – die Bürger würden merken, dass man unseren Wasserkraftstrom verkauft und dafür aus Europa Atomstrom importiert.