Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wieder Wirbel um Drosten-Dissertation: Chemiker Kühbacher richtet heikle Fragen an Charité

Der seit über zwei Jahren schwelende Streit darüber, ob der durch Corona zu deutschlandweiter Bekanntheit gelangte Virologe Christian Drosten seinen Doktortitel zu Recht führt und infolgedessen überhaupt eine Professur hätte erlangen dürfen, geht weiter. Der promovierte Chemiker Markus Kühbacher hat sich nun mit einer Anfrage an die Berliner Charité gewandt, in der er um Auskunft darüber bittet, wie Drostens Anstellung in dem renommierten Krankenhaus trotz der zahlreichen Verwirrungen um Drostens Promotion möglich gewesen sei.

Auf Twitter veröffentlichte Kühbacher sein Schreiben an die Charité:

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Kühbacher erhebt seit langem den Vorwurf, dass Drostens Promotionsverfahren an der Frankfurter Goethe-Universität nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Zunächst hieß es im Juli 2020, das angeblich 2002 eingereichte Werk sei im Universitätsarchiv, wo es eigentlich vorschriftsmäßig verfügbar sein müsste, nicht mehr vorhanden, weil es durch einen „Wasserschaden“ schwerstens beschädigt worden sei.

Fadenscheinige Begründung

Dann ließ die Universität verlauten, es seien überhaupt nur Exemplare für die beiden Gutachter der Dissertation, nicht aber für das Archiv abgegeben worden. Die Dissertation wurde dann erst im Zuge des 2020 entstandenen öffentlichen Interesses an Drosten ins Archiv aufgenommen. Formal ein klarer Regelverstoß. Dem versuchten Drostens Verteidiger mit der nachgeschobenen Begründung für das Nichtvorhandensein des Werkes zu begegnen, dass medizinische Dissertationen dann nicht im Archiv vorliegen müssen, wenn die Promotion aufgrund der Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten „in Fachjournalen” erfolgt sei. Dies sei hier der Fall gewesen. Drosten habe drei Artikel in drei Fachjournalen veröffentlicht und diese dann zusätzlich in einer Dissertation zusammengefasst.

Lässlicher Umgang mit Promotionsunterlagen in Frankfurt

Demgegenüber verweist Kühbacher darauf, dass laut Frankfurt Promotionsordnung die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erforderlich sei, Drosten aber in drei verschiedenen publiziert habe. Überdies würde sich die deutschsprachige Dissertation von den englischsprachigen Zeitschriften-Artikeln unterscheiden. Diesbezüglich fordert Kühbacher nun auch von der Charité als Drostens Arbeitgeber Auskunft, wieso man sich über die ordnungsgemäße Einreichung und das Vorliegen der Promotionsunterlagen bei dessen Einstellung nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, informiert habe.

Keine Vorbehalte bei Plagiatsjäger Weber

Im Rahmen der Debatten um die Drostens Doktorarbeit war es in der Vergangenheit bereits zu einer erbitterten Kontroverse zwischen Kühbacher und dem Salzburger Plagiatsjäger Stefan Weber gekommen, der nach anfänglichen Zweifeln die Erklärungen der Frankfurter Universität akzeptiert und seine Vorbehalte gegen die Rechtmäßigkeit von Drostens Titel aufgegeben hatte. Kühbacher hatte er danach der Verbreitung von „Fake News“ beschuldigt, worauf dieser einen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart anstrengte.

Auch wenn durchaus erhebliche Zweifel an der Argumentation Kühbachers bestehen, dem Kritiker einen „Kreuzzug“ gegen Drosten und die Nähe zu „Verschwörungstheorien“ vorwerfen, und Drosten fachlich jedenfalls alles andere als ein Plagiator ist, so ist der Einwand durchaus berechtigt, warum es bei diesem seit langem in internationalen Forschungsprojekte involvierten Corona-„Medienstar” anscheinend mit akademischen Standards nicht so genau genommen wurde. Die Causa Drosten zieht jedenfalls noch weitere Kreise, denn Kühbacher verfolgt den Fall unbeirrt weiter; nach eigenen Angaben arbeitet er gar an einem Buchprojekt hierzu.

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