Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Geht das durch, ist Hygienediktatur perfekt: Staatsanwalt wirft Infizierter fahrlässige Tötung vor

Am Beispiel einer deutschen Staatsanwaltschaft orientiert (Report24 berichtete), geht nun auch die österreichische Staatsanwaltschaft gegen eine angeblich an Corona erkrankte Bürgerin vor. Sie habe die Erkrankung eines Nachbarn verursacht, der in Folge “an Corona” verstorben wäre. Deshalb wirft man ihr grob fahrlässige Tötung vor. Gab es bei irgendeiner anderen Krankheit, beispielsweise Grippe, schon einmal solche Ermittlungen?

Laut Medienberichten geht die Kärntner Staatsanwaltschaft gegen eine Bürgerin vor, die sich nicht an die Corona-Quarantäneregeln gehalten haben soll. Die Frau soll mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und damit angeblich ihren Nachbarn angesteckt haben. Dieser starb “an oder mit” Corona – die genauen Umstände wurden natürlich nicht berichtet.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, habe gegenüber der Kleinen Zeitung geäußert (leider hinter der Paywall versteckt), dass das beim verstorbenen Pensionisten festgestellte Coronavirus “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” von der Nachbarin stammen würde. Die Staatsanwaltschaft betrachte in diesem Fall “Corona als Tatwaffe”.

Gegen die Kärntnerin (es gilt die Unschuldsvermutung) wird wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten ermittelt.

Zitat Zeitung HEUTE, 25. Juli 2022

Die Zeitung Heute schreibt weiter, dass die Verdächtige ihre Wohnung “verlassen haben dürfte”. Angeblich hätten Nachbarn sich beschwert, weil sie die Frau am Flur und im Freien antrafen. Nun wird gemutmaßt, der Pensionist hätte sich bei der Nachbarin im Stiegenhaus angesteckt. Ob er dort jemals auf diese traf, bleibt völlig unklar. Ebenso unklar ist, ob die Frau überhaupt jemals an Corona erkrankt war und die Viruserkrankung weitergeben konnte. Der einzige Hinweis in dieser Richtung ist ein gültiger Absonderungsbescheid, den sie im Dezember erhalten hatte. Ob die Frau angeklagt wird, sollen die Ermittlungen ergeben – diese wären aktuell noch nicht abgeschlossen.

Wir ersuchen die Betroffene, mit uns Kontakt aufzunehmen: redaktion@report24.news. Wir werden Kontakt zu den fähigsten Fachanwälten herstellen und versuchen zu helfen, wo auch immer es möglich ist. Wenn dieses Vorhaben der Staatsanwaltschaft nicht von einem ordentlichen Gericht abgeschmettert wird, wäre dies der endgültige Startschuss zu einer Hygienediktatur, wo der Staat völlig willkürlich Anschuldigungen erheben kann, die bis zum Tötungs- oder Mordvorwurf gehen. Umgekehrt fühlt sich offenbar keine Staatsanwaltschaft bemüßigt, die zahllosen Nebenwirkungen der immer noch laufenden Genexperimente, teilweise mit Todesfolge, zu untersuchen.

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