Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Japan beginnt mit Entschädigung Hinterbliebener von Impftoten

Während in vielen Ländern von der Politik immer noch geleugnet wird, dass aufgrund der Impf-Politik zahlreiche Menschen zu Tode kamen – beziehungsweise Nachforschungen aktiv unterbunden werden – beginnt Japan mit der Auszahlung von Entschädigungen. Im Fall einer plötzlich und unerwartet verschiedenen 91-Jährigen wird eine Kompensation bezahlt. Diese kann bis zu 330.000 Euro betragen.

Ein Gremium des japanischen Gesundheitsministeriums hat der Familie einer Frau, die an einer allergischen Reaktion und einem plötzlichen Herzinfarkt im Zusammenhang mit Covid-Impfung starb, erstmals eine pauschale Entschädigungszahlung zugesprochen. Das Gremium hielt fest, dass ein kausaler Zusammenhang wahrscheinlich ist. Es wäre nicht einmal ein “strenger kausaler Zusammenhang” erforderlich, um die Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich um den ersten Todesfall, wo eine Entschädigung zugesprochen wurde.

Es handelte sich um eine 91-jährige Frau, die zahlreiche Vorerkrankungen hatte. Details darüber, wann und wie oft sie geimpft worden war, wurden nicht veröffentlicht.

Insgesamt wurden 3.680 Anträge zur Beurteilung angenommen. 850 davon wurden genehmigt, 62 wurden abgelehnt.

Nach japanischem Recht kann in Fällen wo eine Impfung nachweislich zum Tod geführt hat eine Entschädigung von bis zu 44,2 Millionen Yen ausbezahlt werden, weitere 212.000 Yen können zum Begräbnis beigesteuert werden. Das sind umgerechnet 327.227 Euro.

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