Als eines der drei letzten von fast 200 Ländern der Erde – neben Singapur und Indien – hält die Regierung am toten Pferd „Maskenpflicht im Luftverkehr” fest; nicht einmal China mit seinen Lockdowns schreibt dies mehr verpflichtend vor oder ermöglicgt die Möglichkeit des „Freitestens“. In Deutschland hingegen gibt es selbst durch einen tagaktuellen PCR-Test keine Chance auf Befreiung davon – und die Regel wird nun auch noch verschärft: Keine OP-Masken, nur noch der bei Langzeitanwendung gesundheitsgefährdende FFP-Standard ist zulässig. Nun hat sogar die Lufthansa die Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr heftig kritisiert.
Mit Blick auf das ab dem 1. Oktober geltende neuen Infektionsschutzgesetz erklärte das Lufthansa-Vorstandsmitglied für Customer, IT & Corporate Responsibility der Lufthansa Group, Christina Foerster, gegenüber „Bild“:
„Wir setzen auf die Eigenverantwortung unserer Gäste. Passagiere sollen frei entscheiden können, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht.“
Da die Luft in Flugzeugen durch Hochleistungsfilter gereinigt werde, sei es „schwer verständlich, warum hier strengere Regeln als in anderen Lebensbereichen, etwa im Restaurant oder im Supermarkt gelten sollen.“ Zudem seien diese Regelungen nicht kontrollierbar und eine Ausnahme im internationalen Vergleich. „Weil die meisten anderen Länder bereits auf Freiwilligkeit setzen, ist dieser deutsche Sonderweg nur schwer erklär- und durchsetzbar“, so Foerster weiter.
FFP-Standard erst recht nicht mehr verhältnismäßig
Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) kritisierte, der Gesetzesentwurf, der künftig FFP2-Masken zur Pflicht mache sei, nicht verhältnismäßig. Bereits die bisherige Maskenpflicht, die in kaum einem anderen europäischen Land noch gelte, sei vielen Passagieren nur schwer vermittelbar.
Das Thema Maskenpflicht in Flugzeugen hatte diese Woche zusätzliche Brisanz erhalten, weil eine Regierungs-und Wirtschaftsdelegation um Olaf Scholz und Robert Habeck nach Kanada geflogen war, ohne dass einer der Mitreisenden eine Maske getragen hätte. Die Regierung führte an, dass auf Regierungsflügen in Bundeswehrmaschinen Sonderregeln gelten würden und alle Passagiere vor dem Flug einen PCR-Test absolviert hätten.
Karl Lauterbach, als Hauptinitiator des neuen Gesetzes, hatte natürlich daran nichts zu beanstanden. Auf der Bundespressekonferenz sagte er lediglich: „Es ist eben so. Es gibt eigene Regeln für die Luftwaffe und für die Flugbereitschaft und die sind jetzt so zum Einsatz gekommen. Die Regeln der Flugbereitschaft sind eingehalten worden. Darüber hinaus ist sogar ein Test gemacht worden für alle, die mitgeflogen sind.“
Lauterbachs wirre Einlassungen
Dass selbst das ihm unterstehende Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt, ein negatives PCR-Ergebnis schließe die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus, scheint ihn nicht zu kümmern. Kritische Fragen dazu bügelte Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit der ich eigenen Arroganz ab, indem er ebenfalls mehrfach auf den PCR-Test verwies, obwohl es sich sogar um mehrere Flüge handelte, für die man den Test mindestens hätte wiederholen müssen.
Justizminister Marco Buschmann rang sich nach gewundenen Erklärungen so etwas wie Kritik ab:
„Politisch würde ich uns empfehlen als Bundesregierung, dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten. Denn sonst entsteht natürlich das Gefühl, dass man den Bürgern bereit ist, etwas zuzumuten, was man sich selber nicht zumuten möchte. Und deshalb kann ich auch ein Stück weit verstehen, dass da so viel drüber gesprochen wird.“
Zudem habe er das „Gefühl, dass sich das Parlament noch einmal damit beschäftigen wird (…). Dass der Vorgang jetzt eine Debatte ausgelöst hat, ist ja klar.“
FDP redet deutschen Sonderweg schön
Buschmann fuhr fort: „Wir haben ja auch schon viele Abgeordnete sich dazu äußern hören. Deshalb gehe ich davon aus, dass da sicherlich noch mal drüber gesprochen wird. Was dann entschieden wird, entscheidet der Gesetzgeber – das Parlament. Und das ist auch richtig so.“ Tatsächlich hatte die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt, mit SPD und Grünen über Lockerungen bei Schutzmaßnahmen in Flugzeugen sprechen zu wollen.
Wie um den deutschen Irrweg noch einmal zu unterstreichen, erklärte ein Sprecher von Swiss-Air:
„Eine Maskentragepflicht besteht derzeit lediglich auf unseren Flügen ab Zürich nach Indien sowie Singapur, auf dem Rückweg besteht keine Pflicht. Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz immatrikuliert, somit gilt an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung.”
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums beharrte dagegen darauf, dass die deutsche Maskenpflicht in allen Flugzeugen gelte, die in Deutschland starten oder landen, und somit auch für Schweizer Airlines. Nicht nur hier betreibt Deutschland also einen Kurs, der international nur Fassungslosigkeit auslöst.