Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Behördenwillkür im Raum: System verfolgt Bürger wegen Demo-Banner

Anfang März ereigneten sich in Mondsee unfassbare Szenen: Ein Teilnehmer einer Freiheits-Demo musste eine schikanöse Amtshandlung über sich ergehen lassen. Auslöser dafür war, dass ein mutmaßlich übereifriger Polizeibeamter in einem harmlosen Demo-Banner einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz witterte. Trotz der Einstellung der Ermittlungen verfolgte das System den Demoteilnehmer einfach weiter. Der Ablauf der Causa veranlasste einen Zeugen des Vorfalls nun, eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen involvierte Polizeibeamte und die Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Strafbescheid trotz Verfahrenseinstellung

Wochenblick berichtete vor etwas mehr als einem Monat über den skurrilen Fall. Das System wollte einem gebürtigen Deutschen ein Demo-Banner zum Vorwurf machen, dessen Inhalt (“Noch sitzt ihr da oben…”) landläufig irrtümlicherweise dem Dichter und Freiheitskämpfers Theodor Körner (1791-1813) zugeschrieben wird. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte, flatterte dem Beschuldigten mehrere Monate später ein Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ins Haus. Er sollte nun wegen des verworfenen Tatbestandes eine Strafe von 500 Euro bezahlen.

Doch selbst da scheint noch nicht der Gipfel der Absurdität sein. Martin G., ein weiterer Demo-Teilnehmer, hatte die Amtshandlung beobachtet und immer wieder Anfragen an die Behörden gestellt. Dort erhielt der Augenzeuge im März die Information der BH Vöcklabruck, dass diese nicht zuständig sei und die Sache bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft aufliege. Dass ausgerechnet eine nach eigenen Aussagen nicht zuständige Behörde plötzlich Strafbescheide ausstellt, macht den rechtschaffenen Bürger stutzig. Er will nun mittels Strafanzeige gegen die Verantwortlichen Licht ins Dunkel bringen.

Amtsmissbrauch durch Behördenwillkür?

Dabei erhebt G. schwere Vorwürfe: “Es verdichtet sich für mich der Verdacht, dass offenbar jemand ein persönliches Interesse daran haben könnte, dem Besitzer des Transparents in jedem Fall zu schaden.” Und weiter: “Die Vorgehensweise der BH wirkt auf mich daher als eine Art der Behördenwillkür, auf gut Deutsch wird hier möglicherweise Amtsmissbrauch begangen.” Deshalb stellte er eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, den ihm namentlich unbekannten Demo-Einsatzleiter sowie allfällige weitere Personen, die für die Ausstellung der Strafverfügung verantwortlich sind.

Im Schreiben wird auch der Ablauf dargelegt – und er zeigt, wie man im Kampf um das Recht Einzelner von Pontius zu Pilatus geschickt wird. Die Polizisten vor Ort behaupteten eine Zuständigkeit der BH Vöcklabruck, diese verwies auf die Polizei und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Nachdem sie dennoch einen Strafbescheid ausstellte, wandte sich G. erneut verärgert an die Bezirkshauptmannschaft. Darin wunderte er sich über das Vorgehen: “Mit großem Erstaunen stelle ich fest, dass in der BH Vöcklabruck offenbar die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.”

Staatsanwaltschaft gab Transparent sogar zurück

Einige Zeit später erhielt er eine Antwort. In dieser fand sich eine absurde Begründung, wie G. feststellt: “Es wurde mir darin im Wesentlichen mitgeteilt, dass im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips nach quasi ergebnisloser Prüfung eines Straftatbestandes durch die StA die Bezirksverwaltungsbehörde den Sachverhalt erneut auf eigene Faust prüfen kann.” Sprich: Auch wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verhalten für nicht strafbar befindet, kann die Bezirkshauptmannschaft selbst zu einem anderen Schluss kommen.

Ein unfassbarer Vorgang, wie G. befindet: “Nicht mitgeteilt wurde mir allerdings, aufgrund welcher Tatsachen hier entgegen der Rechtsansicht der StA vom Sachbearbeiter der BH ein strafbares Verhalten diagnostiziert wurde. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die StA tatsächlich nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um den Straftatbestand der Wiederbetätigung erkennen zu können.” Detail am Rande: Die Staatsanwaltschaft hatte das fragliche Transparent dem Eigentümer nach Einstellung der Ermittlungen sogar zurückgegeben…

Ähnliche Nachrichten