So viele Kandidaten wie zu dieser Präsidentschaftswahl hatte Österreich noch nie. Sechs Kandidaten schafften es gegen Van der Bellen ins Rennen. Die meisten Unterstützungserklärungen erreichte dabei FPÖ-Kandidat Dr. Walter Rosenkranz. Wochenblick sprach exklusiv mit dem Volksanwalt über seinen unermüdlichen Kampf für die Freiheit. Er erklärte dabei, wie er Österreichs Souveränität zurück in die Hofburg holen will.
Am Samstag eröffnete die FPÖ den Wahlkampf feierlich am Welser Volksfest. Seitdem ist Rosenkranz nur noch auf Achse – und das bis zur Wahl am 9. Oktober. Wie es ihm damit geht? “In dem unter Anführungszeichen großen Stil, wie ich es mache, dass ich wirklich in allen Bundesländern bin, macht das keiner. Aber mir macht gerade das besonders Spaß. Für mich ist Wahlkampf nie etwas Negatives oder etwas Belastendes. Wenn man sich eingestellt hat, dass man für etwas antritt, um Zustimmung zu bekommen, dann ist es das Natürlichste der Welt.” Rosenkranz schätzt den direkten Bürgerkontakt und erfährt viele persönliche Schicksale, versucht mit den Menschen gemeinsam Lösungen zu finden.
Im vollen Einsatz für die Menschen
Gerade aufgrund der Corona-Politik arbeitete er unzählige Bescheidbeschwerden gegen ungerechte Beamtenwillkür-Aktionen ab. Er verrät, dass er selbst nach der berühmten FPÖ-Veranstaltung im Prater selbst eingekesselt wurde. Rosenkranz musste dabei die Menschen beruhigen, die sich nun plötzlich eingesperrt fühlten und führte Protokoll über den Vorfall. Das half seinen Leidensgenossen aus dem Kessel später im Bekämpfen der Strafen.
Rosenkranz erklärt: “Ich bin Politiker. Und als Volksanwalt setze ich mich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die an einen zugetragen werden, ein. Also gegen ungerechte Behandlungen, vielleicht auch willkürliche Behandlungen bei Behörden. Das ist an sich so ganz meins. Als Anwalt setzt man sich ein für die Menschen, als Politiker setzt man sich ein und als Volksanwalt auch. Jetzt strebe ich das Amt des Bundespräsidenten an, wo ich mich genauso für die Menschen einsetzen möchte.”
Will wieder demonstrieren
Rosenkranz sei das Demonstrationsrecht besonders wichtig: “Das Recht auf Demonstration ist ein Grund- und Freiheitsrecht. Das haben meine politischen Vorfahren seit 1848 sogar mit Blut in Österreich erkämpft. Und wir waren vorbildlich darin. 1867 wurde dann das Staatsgrundgesetz erlassen, das noch immer Gültigkeit hat bei uns. Wenn ein Bürger glaubt, er muss seine Interessen auch in Form einer Demonstration kundtun, dann hat er das zu tun.” Immer wieder wird im Mainstream Rosenkranz’ Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft thematisiert. Dass es diese seit 1815 gibt und sie vor allem für den Kampf für die Freiheitsrechte stehen, wird dabei meist unter den Teppich gekehrt. Ob Rosenkranz wieder demonstrieren wird? “Ich werde sicher wieder demonstrieren gehen, wenn der Inhalt, das Thema der Demonstration meinen Intentionen entspricht. So wie es bei jedem Bürger ist. Wenn es jetzt um die Fragen der Teuerung geht, dann werde ich nach Möglichkeit versuchen, soweit es mein Wahlkampf-Kalender auch zulässt, an Kundgebungen und Demonstrationen teilzunehmen. Das gehört dazu. Ich bin kein Untertan.”
Politik tritt Bürgerrechte mit Füßen
Doch genau das werde zunehmend von den Bürgern erwartet und die Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten, ärgert sich Rosenkranz. “Also ich habe speziell in der Pandemie gesehen, welche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen eigentlich aus dem Handgelenk herausgeschüttelt wurden. Ich erinnere mich an ein Zitat von Sebastian Kurz, der gemeint hat: ‘Naja, wir machen jetzt bestimmte Verordnungen. Und wenn der Verfassungsgerichtshof in ein paar Monaten sagt, das kann vielleicht verfassungswidrig sein, dann sind die Maßnahmen eh schon wieder vorbei. Es ist eh wurscht.’ Das ist nicht mein Zugang. Eine Bundesregierung hat peinlichst darauf zu achten, dass jeder ihrer Schritte verfassungskonform ist! Es steht nicht an zu sagen, wir probieren einmal ein bisschen, also in einem Projekt wie bei ‘Jugend forscht’ oder so, und am Ende gibt es eine Aufhebung, die man dann achselzuckend hinnimmt. Der Verfassungsgerichtshof hat einen hohen Stellenwert und es ist tatsächlich dazu gekommen, dass sehr viele Verordnungen als verfassungswidrig aufgehoben wurden.”
Neutralität muss bleiben
Doch auch der Umgang mit unserer Neutralität habe einen “Paradigmenwechsel” erfahren, erklärt Rosenkranz, der Österreichs Staatsvertrag sogar auf den Wahlplakaten trägt. Das tue Österreich insgesamt nicht gut. Österreich würde jene Stärke einbüßen, die es als Vermittler in der Welt gewonnen hat und die durch das Neutralitätsgesetz 1955 festgelegt ist, schildert der Jurist. “Unser Bundespräsident hat selbst in seinem früheren Leben als Politiker gesagt: ‘Naja, das ist eigentlich jetzt nur mehr ein Faustpfand, das wir momentan haben. Mit dem EU-Beitritt ist es dann sowieso alles obsolet.’ Erst vor wenigen Wochen hat er gemeint, über die Neutralität, ‘da muss man schon auch diskutieren können.’ Ich gebe grundsätzlich recht, dass man über sehr viele Dinge, ja über fast alles diskutieren kann. Aber in meiner Auffassung bin ich nicht bereit, über eine Aushöhlung, über die Aufgabe der österreichischen Neutralität zu diskutieren. Sowohl was das Militärische als auch das Wirtschaftliche betrifft, also diese Äquidistanz in irgendeiner Form auszuhöhlen. Da hat es ein klares Nein von mir.”
Wäre als Präsident eingeschritten
Dr. Rosenkranz wäre hier auf jeden Fall eingeschritten und würde auf jeden Fall – anders als Van der Bellen – überparteilich agieren als Bundespräsident und seine Kontrollfunktion ernst nehmen. “Bundespräsident Alexander Van der Bellen fehlte hier vollkommen, er hob nicht einmal den mahnenden Zeigefinger. Gerade beim Gesundheits- und Sozialminister, von dem die meisten nicht-verfassungskonformen Verordnungen wie Lockdowns, Masken etc. kamen. Da müssten beim Präsidenten die Alarmglocken schrillen, er müsste sagen: Das wird alles aufgehoben, wenn die nicht imstande sind, juristisch, verfassungsrechtlich sauber zu arbeiten.”