Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona: AfD fordert Untersuchungsausschuss – Bundestag beschließt neues „Infektionsschutzgesetz“

Die AfD-Bundestagsfraktion hat beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Corona-Zwangsmaßnahmen zu beantragen. In der Begründung des Antrags heißt es: „Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der SARS-CoV-2-Pandemie verschaffen […] Zu diesem Gesamtbild gehören auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden. […].“

Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz: „Es ist höchste Zeit, dass die Entscheidungen der Bundesregierung und auch des Bundestages im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung umfassend überprüft und aufgearbeitet werden. Es geht nicht nur um die Zuweisung von Verantwortung, sondern insbesondere auch um den Schutz der Bevölkerung vor einer Wiederholung von gravierenden Fehlern der Vergangenheit.“

Bundestag stimmt für neues Zwangsregime

Dessen ungeachtet hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das Infektionsschutzgesetz der „Ampel“-Regierung gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 386 Abgeordnete mit Ja, 317 mit Nein. Es gab drei Enthaltungen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch den Bundesrat (Länderkammer) gelten ab dem 1. Oktober u.a. folgende Regelungen:

Bundesweit besteht in Fernzügen Masken-Pflicht – nicht jedoch in Flugzeugen.

In Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie in allen anderen medizinischen Einrichtungen ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten.

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab der fünften Klasse – soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.“

Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten anordnen können.

► Darüber hinaus sollen auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants angeordnet werden können –ausgenommen davon sind negativ getestete Personen. Bei einer regional kritischen Corona-Lage sollen die Länder mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente noch weitere Vorgaben verhängen können. 

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