Droht den Deutschen nach 70 Jahren wieder ein neuer Lastenausgleich, eine gigantische staatliche Umverteilung durch die Hintertür? Durch die beiden im Wesentlichen vom Staat verursachten Corona-und Energiekrisen ist der deutschen Wirtschaft ein gigantischer und in der Nachkriegsgeschichte beispielloser Schaden entstanden. Ein Ende der Preisexplosionen ist nicht in Sicht, das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen nicht absehbar. In dieser sich stetig dramatisierenden Situation wächst bei vielen Menschen die Angst vor einem immer übergriffigeren Staat.
Fakt ist: Die selbstverschuldeten finanziellen Katastrophen wird der Staat – heute oder morgen – nur bewältigen können, indem er immer stärker auf das Vermögen seiner Bürger zugreift. Eine andere Möglichkeit, außer Hyperinflation und Staatsbankrott, ist nicht denkbar. In diesem Zusammenhang wächst zunehmend die Sorge, dass die deutsche Bundesregierung zum Mittel des Lastenausgleichs greifen wird. Eine solche Maßnahme wurde 1952 unter historischen Sonderumständen durchgeführt, als damals wohlhabende Deutsche bis zu 50 Prozent ihres Vermögens in einen Fonds einzahlen mussten, um Vertriebene und andere Geschädigte des Zweiten Weltkrieges zu unterstützen.
Nach heutigem Geldwert betrug die damals abgeschöpfte Summe rund 60 Milliarden Euro – für ein vom Krieg zerstörtes Land eine immense volkswirtschaftliche Belastung. Die Bemessungsgrundlage für die Vermögensabgaben war vor allem der Immobilienbesitz auf dem Stand des 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der Deutschen Mark. Die Einzahlungsdauer in den Fonds konnte bis zu 30 Jahre dauern. Es handelte sich um die größte Umverteilung, die in einer Marktwirtschaft je vollzogen wurde.
Neubewertung aller Immobilien
Da derzeit eine umfassende Grundsteuerreform durchgeführt wird, bei der alle Immobilien in Deutschland neu bewertet werden und wofür eine umfassende separate Steuererklärung eingereicht werden muss, wächst die Befürchtung, dass diese Maßnahme die Grundlage für eine neue umfassende Zwangsvermögensabgabe sein wird. Die Regierung und viele Medien versuchen, diese Ängste zu zerstreuen. Auf Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag bestritt die Bundesregierung zwar, dass ein neuer Lastenausgleich oder die Einführung einer Vermögenssteuer vorgesehen sei; allerdings gab und gibt es immer wieder Stimmen, die einen solchen Lastenausgleich fordern.
Der frühere SPD-Vorsitzende Siegmar Gabriel, sagte im April 2020: „Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft.“ Zur Abzahlung des staatlichen Schuldenberges gäbe es nur die beiden Möglichkeiten, staatliche Ausgaben zu kürzen oder staatliche Einnahmen zu erhöhen. Für die zweite Option müssten „sehr viele Menschen beteiligt“ werden, „auch die, die weit mehr verdienen als jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages.“ Auch Yasmin Fahimi (SPD), die Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) schlug im Mai vor, Vermögen von über einer Million Euro mit einer Abgabe von einem Prozent zu belasten. Natürlich könne von Enteignung keine Rede sein, so Fahimi. Sie stelle das Eigentum nicht infrage. Es gehe „ja auch nur um Vermögen, das in der gleichen Zeit eines Lastenausgleichs gemehrt wird.“
Impfschäden im Lastenausgleichsgesetz
Solche Aussagen dürften nicht eben dazu angetan sein, die Sorgen derjenigen zu zerstreuen, die befürchten, dass der deutsche Staat sich, trotz der ohnehin schon weltweit höchsten Steuern- und Abgabenlast, einmal mehr auf ihre Kosten sanieren will. Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 besteht bis heute. 2019 wurde eine Änderung beschlossen, die den Kreis der Leitungsberechtigten ab 2024 neben Kriegsopfern auch auf Opfer von Gewalttaten beziehungsweise Terroranschläge, ehemalige Zivildienstleistende und „durch Schutzimpfungen Geschädigte“ erweitert. Das rächt sich nun: Nicht die Hersteller, sondern die Bürger selbst sollen die unzähligen Folgeschäden bezahlen…
Wenn Experten auch beschwichtigen, dass ein neuer Lastenausgleich verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar wäre, die Daten der neuen Grundsteuererklärung wenig über den realen Wert der Immobilien aussagen und die Beschränkung eines eventuellen Lastenausgleichs nur auf Immobilien, während alle anderen Vermögensformen unberührt blieben, nicht durchsetzbar wäre, so dürfte wohl kaum jemand am Erfindungsreichtum des Staates zweifeln, Mittel und Wege zu finden, sich des Vermögens der Bürger zu bemächtigen.
Der wissenschaftliche Beirat des Bundestages erwartet „erhebliche Schäden“, falls eine einmalige Vermögensabgabe eingeführt werden sollte, auch weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttere. Dies dürfte die Politik (und diese Regierung schon gar nicht) jedoch kaum davon abhalten, zu einem dann wie auch immer bezeichneten Lastenausgleich abhalten, zumal die ökonomische Krise sich täglich verschärft. Zumindest werden weitere massive Steuererhöhungen drohen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) regte bereits Änderungen bei der Erbschaftsteuer und die Einführung einer Luxussteuer an. Dass dies nicht im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei, stört sie nicht. „Die allgemeine Lage ist doch jetzt eine andere als zum Zeitpunkt der Koalitionsvereinbarung“, sagte Bas. Genau dies dürfte fortan zur Standardausrede für immer neue finanzielle Belastungen werden.