Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Freispruch für Klima-Terroristen, hohe Geldstrafe für genötigten Autofahrer

Demonstration

Vergangene Woche sorgten zwei Gerichtsurteile in Deutschland für Aufsehen, die einmal mehr zeigten, wie sehr die juristischen Maßstäbe ins Rutschen geraten sind: Während Klima-Extremisten in München einen faktischen Freispruch für ihre lebensgefährlichen Straßenblockaden erhielten, wurde in Hamburg ein Autofahrer drastisch bestraft, weil er in seiner Verzweiflung einen “Klima-Asphalt-Kleber” verletzungsfrei mit der Stoßstange berührt hatte.

Den 41-jähriger Mann traf die volle “Härte des verbogenen Gesetzes”,  weil er einen Straßenblockierer der Klimasekte „Extinction Rebellion“ mit dem Wagen ein Stück auf dem Asphalt entlangschob. Dem Angeklagten, der beruflich unterwegs war und im Zustand extremer Enerviertheit zu der Verzweiflungstat schritt, half nicht, dass er sich vor Gericht reumütig zeigte: „Ich komm’ vom Dorf, ich kenn’ so was nicht, dass einer die Straße sperrt. Aber das ist keine Entschuldigung. Es tut mir leid. So was mache ich nie wieder.“ 

Obwohl er genau das tat, was billigerweise und vom gesunden Menschenverstand her eigentlich das einzig Angebrachte wäre, sogar noch deutlich “robuster”, und in einem geistig normalen Land von der Polizei durchzuführen wäre – nämlich die gewaltsame Zwangsräumung der Straße – wurden mildernde Umstände nicht berücksichtigt: Der Mann erhielt eine drakonische Geldstrafe von 6.300 Euro Strafe, ersatzweise 90 Tage Haft, und muss – für ihn noch schlimmer – sechs Monate seine Fahrerlaubnis abgeben – wegen “versuchter Nötigung”. Da der Mann für seine Arbeit aufs Auto angewiesen ist, ist dieses Urteil für ihn existenzbedrohend.

Ursprünglich 150 Tage Haft gefordert – für Autofahrer, nicht Asphalt-Kleber

Besondere Ironie: In dem Verfahren wurde ihm – nicht den Klimaradikalen! – zudem “gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr” angekreidet. Das Gericht, das dem Mann zugutehielt, den „Aktivisten“ nicht verletzt haben zu wollen,  blieb damit sogar noch weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 10.500 Euro Strafe (bzw. 150 Tage Haft) und ein Jahr Führerscheinsperre gefordert hatte. Nach dem Prozess sagte der Verurteilte mit bitterem Sarkasmus: „Wenn mir wieder mal so was passiert, mache ich den Motor aus, stelle Musik an und warte auf die Polizei.“

Deutlich milder hingegen fiel das Urteil gegen drei Mitglieder der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ aus, das einen Tag später in München gefällt wurde: Hier wurden die drei Jugendlichen Anfang 20 hatten sich unter dem Motto „Essen retten, Leben retten” auf einer Straße festgeklebt. Der Verkehr in der Münchner Innenstadt musste zwei Stunden lang umgeleitet werden. Den Angeklagten bot die Gerichtsverhandlung ein Forum für ihre Anliegen und die obligatorischen Warnungen vor dem Weltuntergang durch die angebliche Klimakatastrophe, die nur noch durch ihre Generation verhindert werden könne.

Richterin sichtlich von den Motiven der Klimasekte beeindruckt

Die von den Motiven der Klimaterroristen sichtlich beeindruckte Richterin beließ es schließlich bei einer formellen Verwarnung, weil sie die Ziele der Angeklagten als „billigenswert“ einstufte. Eine mildere Strafe war ihr leider nicht möglich. Einer der Jugendlichen fasste sie dann auch sofort als  „Freispruch light“ auf und erklärte nach dem Prozess kampfesmutig, sich an “weiteren Aktionen” beteiligen zu wollen. Einsicht und Strafprävention waren somit völlige Fehlanzeige.

Halten wir fest: Eine ideologische Gesinnungsjustiz verurteilt hier also einen Arbeiter, der erschöpft von der Nachtschicht nach Hause kommt und dabei einen Klimafanatiker mit der Stoßstange anstößt, ohne ihn zu verletzen, zu einer absurd hohen Geldstrafe und dem sechsmonatigen Verlust seiner Fahrerlaubnis, auf die er angewiesen ist, um zu seiner Arbeitsstelle zu kommen – während eine immer extremistischere Klimasekte durch lächerliche Bagatellstrafen, ohne jede Konsequenz noch in ihrem Fanatismus bestärkt wird. Man kann diesen Doppelstandard nur noch als Erscheinungsform einer systemischen Dekadenz werten.

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