Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

#WirHabenMitgemacht: Ermittlungen wegen Zitate-Sammlung von militanten Impffanatikern

Ein Twitter-Thread voller Zitate von militanten Impfbefürwortern sorgte im Juli für Aufruhr: Der User mit dem Pseudonym Mic de Vries hatte unter den Hashtags #wirhabenmitgemacht und #wirhabenausgegrenzt zahlreiche Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens gesammelt, in denen Ungeimpfte attackiert und ihre Diskriminierung und Ausgrenzung gefordert wurden. Die Sammlung sorgte daraufhin für Schlagzeilen: Der User wurde beschuldigt, eine “Feindesliste” erstellt zu haben, die zitierten Personen wurden zu Opfern stilisiert. Nun soll die Polizei tatsächlich gegen den Twitterer ermitteln.

Am 30. September postete der Unternehmer und FDP’ler, der wegen seiner Zitatesammlung auch von Parteigenossin Marie-Agnes Strack-Zimmermann angegriffen wurde:

Polizeiliche Ermittlung wegen meiner #Zitatensammlung! Really? ?
Nun ja: Wir lassen uns auf den Spaß ein. Lasst die Spiele beginnen. ? pic.twitter.com/zVPAFsdjL0

— Mic de Vries (@micLIBERAL) September 30, 2022

Ein User brüstet sich auf Twitter damit, dass seine Anzeige zum Erfolg geführt habe. Ermittelt wird gegen Twitterer Mic de Vries wegen “gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten”. Praktischerweise hat Twitter in einer umfassenden Löschaktion fast alle Tweets der Zitatesammlung gelöscht. De Vries soll darin Anschriften von Arztpraxen verbreitet haben, worauf sich die Ermittlungen beziehen könnten.

Den nachfolgenden Tweet vom 26.07.22, der eine Entrüstung in Deutschland ausgelöst hat, habe ich mir als Lesezeichen abgespeichert. Heute habe ich bemerkt, dass @TwitterDE 22 Tweets/Zitate KOMMENTARLOS (!!!) gelöscht hat! Das macht mich #sprachlos! ?
Was eine krasse Zensur! https://t.co/VyOot7MRbW

— Mic de Vries (@micLIBERAL) September 28, 2022

Auflistung von Zitaten strafbar?

Es wird allerdings diskutiert, ob im besten Deutschland aller Zeiten nicht doch die bloße Auflistung von Äußerungen strafbar sein könnte. Das stellte etwa Chan-jo Jun, ein Jurist, der sich dem Kampf gegen “Hassrede” und sogenannte “Querdenker” verschrieben hat, in den Raum: “Der neue § 126a StGB scheint vom Wortlaut sehr schnell zu greifen. Auflistungen von Namen oder Accounts kann zu Strafbarkeit führen”, twitterte er im Juli anlässlich des Zitate-Threads.

Wann sind Listen mit politischen Gegnern oder gegnerischen Äußerungen strafbar? Eine nüchterne Analyse:
Der neue § 126a StGB scheint vom Wortlaut sehr schnell zu greifen. Auflistungen von Namen oder Accounts kann zu Strafbarkeit führen. pic.twitter.com/LrffbQhOXz

— Chan-jo Jun ?? (@Anwalt_Jun) July 26, 2022

…umso höher die Gefahr.

Kommentarliteratur gibt sich hilflos und sieht den Tatbestand als fast uferlos, da eine Gefahr für Leib und Leben im politischen Diskurs kaum ausgeschlossen werden kann. Das ist aber auch gerade Zweck des Gesetzes. Feindeslisten sind idR strafbar. pic.twitter.com/Hv0X82oIkr

— Chan-jo Jun ?? (@Anwalt_Jun) July 26, 2022

Die Rechtslage sei bisher nicht eindeutig, doch da im politischen Diskurs quasi immer eine “Gefährdungseignung” angenommen werden könnte, warnt er: “Ganz gleich um welches Lager es geht: Als Anwalt kann man bis zur obergerichtlichen Klärung nur davon abraten, Feinde oder Gegner öffentlich aufzulisten.”

Nur, dass der User Mic de Vries wohl kaum eine “Feindesliste” schaffen wollte, sondern eine Sammlung von – Zitat – “Aussagen, die man nicht vergessen sollte”. Dass Hassrede gegen Ungeimpfte ohne Konsequenzen bleibt, die simple Auflistung der Täter aber ein Verbrechen darstellen könnte, sagt einiges über Deutschland aus. Im Kampf gegen Ungeimpfte durfte man sogar wieder ganz ungestraft Nazi-Sprech verwenden: Der “Volksschädling” aus NS-Zeiten wurde zum “Sozialschädling“, und so wie SS-Ärzte Juden seinerzeit widerwärtigerweise mit Blinddärmen verglichen, so ist diese Bezeichnung für Ungeimpfte wieder salonfähig geworden.

Man darf jedenfalls gespannt sein, ob dem Twitterer hinter der Zitate-Sammlung tatsächlich Konsequenzen drohen.

Ähnliche Nachrichten