Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Solidarität”: Entschädigung bei Verdienstausfall durch Covid-Isolation nur noch für Geboosterte

Kein Ende in Sicht: Noch immer sollen die Bürger zu der mittlerweile mehr als umstrittenen Corona-Impfung getrieben werden. Im vornehmlich grün regierten Baden-Württemberg haben nun nur noch dreifach Geimpfte Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall durch Corona-Isolation. Die tausendfach widerlegte und somit hanebüchene Begründung: Solidarität! Wann werden wohl Viert-, Fünft- und Sechststich zur Voraussetzung?

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart teilte am Freitag (30. September) mit, dass zukünftig nur noch Menschen, die drei Corona-Impfungen oder zwei Impfungen plus eine Infektion nachweisen können, eine Entschädigung bei coronabedingten Verdienstausfällen erhalten. Als Begründung dafür wird die Empfehlung der Ständigen Impfkommission für eine dritte Impfung angeführt.

Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels positivem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen in Isolation. Wer dadurch einen Verdienstausfall hat, erhält in der Regel eine Entschädigung, die der Arbeitgeber beim Staat beantragt – Selbstständige müssen ihren Antrag selbst stellen, für sie gelten die gleichen Bedingungen. Vormals reichten für die Entschädigung zwei Impfungen aus.

Zur Begründung der neuen Regeln hat Baden-Württembergs grüner Gesundheitsminister Manfred Lucha mal wieder die altbekannte, längst überholte Solidaritätskeule ausgegraben: “Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen kleinen Teil zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen.” Offensichtlich hat man bei den Grünlingen noch immer nicht verstanden, dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch überzeugend vor einem schweren Krankheitsverlauf schützt. Die möglichen schweren Impfnebenwirkungen und -schäden finden natürlich auch keine Erwähnung.

Während viele andere Länder weltweit die sogenannte Pandemie längst beendet haben, ist in Deutschland offenbar die Rückkehr zur Normalität nicht erwünscht, das beweist schon das neue Infektionsschutzgesetz. Wie diese Verschärfung der Regel zeigt, setzt das grüne Baden-Württemberg sogar weiterhin auf einen Impfzwang durch die Hintertür. Dass es dabei auch nur entfernt um die Gesundheit der Bürger geht, darf bezweifelt werden.

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