Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Facebook zensiert wie verrückt, doch über 500.000 haben es bereits gesehen – Sie auch?

Mit diesem Video leitete Florian Machl, Chefredakteur von Report24, die Aufklärung der Öffentlichkeit hinsichtlich potenziell gefährlicher Inhaltsstoffe in Covid-19-Antigen-Schnelltests ein. Das Kurzvideo ist bis heute enorm erfolgreich. Alleine am Telegram-Kanal des kritischen Rechtsanwalts Mag. Gerold Beneder haben über 400.000 Menschen eine Minute investiert, um sich die Problemstellung erklären zu lassen. Es zahlt sich auch weiterhin aus, diese Informationen zu verbreiten – zum Schutz unserer Kinder.

Dieses kurze Video erzielte an nur einer einzigen Stelle auf Telegram bereits 400.000 Zugriffe, wie Rechtsanwalt Mag. Beneder heute stolz verlautbarte. Das ist freilich nur ein Ort, wo das Video veröffentlicht wurde. Auch auf unserem Kanal https://t.me/report24news konnten wir uns über über 50.000 Zugriffe freuen. Zwischenzeitlich zensiert, hat das Video auch auf YouTube viele Seher gefunden.

Informationsvideo zu “seltsamem Leuchten”

Ebendort erreichte auch unser zweites Informationsvideo auf unserem Kanal knapp 60.000 Zugriffe – dabei ging es um das merkwürdige Leuchten der Teststäbchen unter UV-Licht. (Siehe auch: Nächste Episode in Antigentest-Skandal: Warum leuchten viele Teststäbchen unter UV-Licht?). Mit unserer Aufklärungskampagne über Inhaltsstoffe der Covid-19-Selbsttests haben wir das System an einem wunden Punkte erwischt. Speziell auf Facebook ist absolut jede Erwähnung und Verlinkung strengstens verboten und führt zu einer zuvor nur selten gesehenen Zensur- und Sperrwut. Wenn Sie andere informieren wollen können wir Ihnen nur raten, diese Videos und unsere Artikel nicht über Facebook zu verbreiten – zum Glück gibt es noch viele andere Kanäle, auch das gute alte Papier (siehe unten).

Druck aufbauen: Staat muss Prüfpflichten nachkommen

Durch diese Kurzinformationen, aber speziell durch die Pressekonferenz vom 22. September erreichten wir insgesamt ein Millionenpublikum, das wir hinsichtlich der Gefahren dieser Tests sensibilisieren konnten. Es bleibt wichtig, gemeinsam Druck aufzubauen um die staatlichen Behörden dazu zu bewegen, ihren Test- und Prüfpflichten nachzukommen und die Bevölkerung vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Risiko, das von gentoxischen Substanzen ausgeht, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein größeres sein, als eine angebliche “symptomlos Erkrankung”. Die Antigen-Schnelltests sind ohnehin so ungenau, dass zur Bestimmung einer Infektion durchgehend ein PCR-Test empfohlen und auch verlangt wurde. Somit ist davon auszugehen, dass der einzige Zweck dieser Schnelltests ist, gewisse Personenkreise reicher zu machen.


Infoblätter zu Giften in Antigen-Schnelltests sind jetzt zum Selbstkostenpreis unter oesterreichistfrei.info/shop erhältlich.

Wie geht es weiter?

Wir werden über Wochen und Monate hinweg immer wieder einzelne Punkte dieser Tests angreifen, die unserer Ansicht nach juristisch nicht zu beantworten sind, da das illegale Handeln klar beweisbar ist. rwelche die Import-Grenzwerte bei weitem übersteigen. Ethylenoxid ist wie Triton X-100 in der EU strengstens verboten, dennoch befindet sich der erste Stoff klar nachweisbar in den Testkits, für den zweiten werden wir nun den Beweis führen.

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