Öffentliche Gesichtsverhüllung kostet bis zu 1.000 Franken Strafe
BERN – Nachdem sich die Schweizer im März 2021 bei einer Volksabstimmung für ein verfassungsrechtliches Gesichtsverhüllungsverbot ausgesprochen hatten, hat nun der Bundesrat (Regierung) ein Ausführungsgesetz verabschiedet. Demnach wird es in der Schweiz künftig verboten sein, an öffentlich zugänglichen Orten sein Gesicht zu verhüllen. Das Gesetz zielt auf die Burka, die islamistische und frauenverachtende Ganzkörperverhüllung ab.
Zuwiderhandelnden droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Schweizer Franken (1.022 Euro). Ursprünglich war sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken vorgesehen, aber nach Kritik an dieser Höhe ließ die Regierung davon ab.
Ausnahmen auch für linksfaschistische Schlägertrupps
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Etwa in Sakralstätten, aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen des einheimischen Brauchtums – damit sind Perchtenläufe und ähnliche Veranstaltungen gemeint. Eine weitere Ausnahme ist als Zugeständnis an linksfaschistische Schlägertrupps wie die Antifa zu werden. So bleibt die Gesichtsverhüllung auf Kundgebungen, wie das Boulevardblatt „Blick“ schreibt, „für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ erlaubt.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf ZURZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION
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