Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Regierung setzt Burka-Verbot um

Öffentliche Gesichtsverhüllung kostet bis zu 1.000 Franken Strafe

BERN – Nachdem sich die Schweizer im März 2021 bei einer Volksabstimmung für ein verfassungsrechtliches Gesichtsverhüllungsverbot ausgesprochen hatten, hat nun der Bundesrat (Regierung) ein Ausführungsgesetz verabschiedet. Demnach wird es in der Schweiz künftig verboten sein, an öffentlich zugänglichen Orten sein Gesicht zu verhüllen. Das Gesetz zielt auf die Burka, die islamistische und frauenverachtende Ganzkörperverhüllung ab.

Zuwiderhandelnden droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Schweizer Franken (1.022 Euro). Ursprünglich war sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken vorgesehen, aber nach Kritik an dieser Höhe ließ die Regierung davon ab.

Ausnahmen auch für linksfaschistische Schlägertrupps

Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Etwa in Sakralstätten, aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen des einheimischen Brauchtums – damit sind Perchtenläufe und ähnliche Veranstaltungen gemeint. Eine weitere Ausnahme ist als Zugeständnis an linksfaschistische Schlägertrupps wie die Antifa zu werden. So bleibt die Gesichtsverhüllung auf Kundgebungen, wie das Boulevardblatt „Blick“ schreibt, „für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ erlaubt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf ZURZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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