Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schule verhängt wieder Corona-Maßnahmen? Das können Eltern jetzt tun

Schuldirektionen in Österreich sind prinzipiell dazu ermächtigt, eigenständig Corona-Maßnahmen zu verhängen. Rechtlich gestaltet sich dies aber keinesfalls einfach: Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht müssen durch die Direktionen nämlich einwandfrei begründet und ihre Unschädlichkeit belegt werden. Eltern haben somit gute Ansatzpunkte, um gegen etwaige eingeführte Maßnahmen an den Schulen ihrer Kinder vorzugehen. Die Initiative “Gesundheit für Österreich” informiert über die zu ergreifenden Schritte.

Report24 berichtete bereits über die Einschätzung der Rechtsanwälte für Grundrechte zur neuen Schulverordnung, die die Schuldirektionen dazu ermächtigt, eigenständig Corona-Maßnahmen zu verhängen – unter bestimmten Voraussetzungen. Auch die Initiative “Gesundheit für Österreich” griff diese juristische Einordnung auf und mahnte die Schuldirektionen in einem offenen Brief, dass diese ihre Maßnahmen korrekt begründen müssen. Das dürfte sich allerdings schwierig gestalten, denn die Direktionen müssten die epidemiologische Lage fachlich beurteilen und mit eindeutigen Nutzensnachweisen ihre ergriffenen Maßnahmen rechtfertigen. Auch müssten sie etwaige Gesundheitsschäden durch die Maßnahmen sicher ausschließen können, was in Anbetracht von Studien, die eine schädliche Wirkung von beispielsweise Masken belegen, kaum möglich sein dürfte.

In einem Schreiben vom 17. Oktober klärt die Initiative nun darüber auf, was Eltern tun können, wenn die Schulen ihrer Kinder dennoch wieder Corona-Maßnahmen einführen:

Schule ordnet Maßnahmen an? – Das können Eltern jetzt tun

Liebe FreundInnen, liebe NetzwerkerInnen,

heute ging unser offener Brief an alle Schulen Österreichs, in dem wir die Direktionen darauf hinweisen, dass sie sich möglicherweise strafbar machen, wenn sie eigenmächtig Masken- oder Testpflicht an ihren Schulen anordnen. Den gesamten Brief lesen Sie hier: www.gesundheit-oesterreich.at/covid-19-schulverordnung

Was Eltern jetzt tun können, wenn eine Schule wieder Maßnahmen einführt: Antworten Sie der Schuldirektion!

1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die jeweilige Maßnahme ein. („Was hat Sie zu dieser Entscheidung veranlasst? Welchen Nutzen hat diese Maßnahme? Welche wissenschaftlichen Erklärungen haben Sie dafür?“)

2. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung ein. („Können Sie mir schriftlich versichern, dass weder Tests noch Masken meinem Kind körperlichen oder psychischen Schaden zufügen können?“)

3. Fordern Sie eine Nutzen-Schaden-Abwägung ein. („Wie gefährdet ist mein Kind durch diese Erkrankung und steht diese Maßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis dazu?“)

4. Versichern Sie der Schuldirektion, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, sollte es Krankheitssymptome zeigen.

Bei rechtlichen Fragen und wenn Sie eine Maßnahmenbeschwerde einreichen wollen, wenden Sie sich zum Beispiel an die Anwälte für Aufklärung (www.afa-zone.at/allgemein/schulleiterinnen-als-gesundheitsbehoerden-unbegruendete-massnahmen-in-schulen).

Hier finden Sie diese Aktion auch auf unserer Website:
www.gesundheit-oesterreich.at/schule-ordnet-massnahmen-an-das-koennen-eltern-tun

Bleiben wir gemeinsam dran, damit unsere Kinder und Jugendlichen zu einer angstfreien Normalität zurückkehren können!

Herzliche Grüße
Die Wissenschaftliche Initiative
Gesundheit für Österreich

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