Horst D. Deckert

Öffentliches Zeigen des Z-Symbols soll Straftaten billigen

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Von MANFRED ROUHS | Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. Oktober 2022 einen 62-jährigen Russen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro – insgesamt also 4.000 Euro – verurteilt, weil er an der Heckscheibe seines PKW das auch von der russischen Armee in der Ukraine verwendete Z-Symbol angebracht hatte (Az. 240 Cs 121/22). […]

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