Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wirre Asylpolitik: Ist Nancy Faeser schizophren?

Der Eindruck drängt sich immer mehr auf, dass nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) ein Fall für den Amtsarzt ist. Faeser ist einerseits „in Sorge“ wegen der dramatisch steigenden Zahl von illegalen Migranten auf der Balkanroute; andererseits tun die „Ampel“-Sozialisten und die Innenministerin alles, um noch mehr Anreize („Pull-Effekte“) für die Invasoren zu schaffen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht die Staaten des Westbalkans, vor allem Serbien, in der Pflicht, ihre Grenzen besser zu bewachen und Visaverfahren anzupassen, um illegale Durchreisen zu verhindern. „In Berlin erhöht die Ministerin den Druck“, posaunte der Mainstream.

Hintergrund: Über die westlichen Balkan Staaten sind bis September 2022 dreimal mehr Migranten in die Europäische Union gelangt als noch ein Jahr zuvor. Die EU-Kommission nannte zuletzt die Zahl von 86.000 irregulären Grenzübertretungen. 

Hauptziel der Sozialmigranten ist das gelobte Land – Germany! Dafür spricht: In Deutschland wurden im noch laufenden Jahr 2022 bereits rund 155.000 Anträge auf Asyl gestellt, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit.

Schizophren (im Sinne von in hohem Maße widersprüchlich) ist es, wenn die Bundesinnenministerin gegenüber den Westbalkan-Staaten darauf dringt, die Masseneinwanderung u.a. durch effektive Grenzsicherung einzudämmen, die „Ampel“ gleichzeitig aber immer mehr Anreize für eben diese Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme schafft und Faeser in der EU parallel eine „Koalition der Aufnahmewilligen“ schmiedet.

► Jüngstes Beispiel für einen neuen „Pull-Effekt“: Die Bundesregierung lockert die Regelungen für den sogenannten Familiennachzug. Im vorauseilenden Gehorsam hat die „Ampel“ ein diesbezügliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) innerhalb nur weniger Wochen umgesetzt. Dazu soll sogar ein neues Referat im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Sitz in Brandenburg an der Havel eingerichtet werden. Die Bundesoberbehörde untersteht unmittelbar Außenministerin Annalena Baerbock („Grüne“). 

► Konkret hatten syrische Eltern vor dem EuGH geklagt. Sie bestanden auf Familienzusammenführung, weil ihre inzwischen volljährig gewordenen Kinder als „unbegleitete Minderjährige“ nach Deutschland gekommen seien. Aktuell geht es zwar nur um 330 Verwaltungsverfahren und 250 Streitverfahren, die der Fallkonstellation aus dem Urteil entsprechen. ABER:

► Nach der Entscheidung der Luxemburger EuGH-Richter vom 1. August dürfen jetzt nicht nur ehedem „Minderjährige“ (wer weiß das schon so genau?) ihre Eltern nachholen. Entsprechendes gilt umgekehrt. Das bedeutet: Künftig können auch junge Erwachsene in Herkunfts- oder Transitländern, die bei Asyl-Antragstellung der Eltern noch „minderjährig“ gewesen sein wollen, legal nach Deutschland einreisen. 

„Eltern volljähriger Kinder UND volljährig gewordene Kinder werden nach dieser Entscheidung ein Recht auf einen Aufenthaltstitel von mindestens einjähriger Dauer haben“, erläutert Constantin Hruschka vom Münchner Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik das Urteil. In der Praxis dürfte es dann wohl aller Erfahrung nach auf ein dauerhaftes Bleiberecht hinauslaufen. 

► Auch wenn es derzeit, wie gesagt, nur um ein paar hundert Fälle geht, steht zu befürchten, dass die Lockerung des Familiennachzugs eine verheerende Signalwirkung haben wird. Denn: In vielen Fällen wird man ein zielgerichtetes Handeln der Migranten unterstellen dürfen. Im Englischen gibt es dafür das Wort „anchor baby“ – zu Deutsch: Ankerkind. Gemeint sind „minderjährige“ Asylwerber, die von ihren Familien in das Zielland vorgeschickt werden, um die Familie später über legale Einreisemöglichkeiten nachzuholen.

Ein mindestens ebenso starker „Pull-Effekt“ dürfte nach Einschätzung von Migrationsexperten vom Plan der Bundesregierung ausgehen, einem großen Teil der ausreisepflichtigen Ausländer einen legalen Aufenthaltstitel zuzuerkennen. Mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht wolle die Regierung einen „Perspektivwechsel“ vollziehen, tönte Nancy Faeser im Juli. Also genau jene Ministerin, die drei Monate später ihre „Sorge“ über die neue Masseneinwanderung via Balkan-Route heuchelt!

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