Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Regime im Spital: Seniorin wurde Kontrolle von Herzschrittmacher verwehrt

Das Corona-Regime hat willfährige Handlanger gefunden. Anstatt der Sorgfaltspflicht nachzukommen und sowohl Hausverstand als auch Menschlichkeit walten zu lassen, versteift man sich auf Corona-Regeln und diskriminiert Menschen unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes. Die 88-jährige Elisabeth Gruber sollte zur Kontrolle wegen ihres Herzschrittmachers. Weil sie keine Maske trägt und nicht getestet ist, wurde ihr die Untersuchung verwehrt. Wochenblick sprach mit der 88-jährigen Seniorin und ihrem Sohn.

Maskenball wichtiger als Gesundheit?

Elisabeth Gruber lebt mit einem Herzschrittmacher. Auch zu Fuß ist die betagte Dame beschwerlich unterwegs. Sie ist auf die Hilfe ihres 57-jährigen Sohnes angewiesen. Erst Ende August hatte die Niederösterreicherin einen Kontrolltermin zur Untersuchung in der Herzschrittmacher-Ambulanz im Klinikum Hainburg. Unverrichteter Dinge musste sie das Krankenhaus wieder verlassen. Weil sie ein Maskenattest hat und nicht geimpft oder getestet war, wurde sie nicht untersucht.

Elisabeth Gruber erzählt enttäuscht: „Am 31. August hätte ich eigentlich im Krankenhaus Hainburg wieder einen Kontrolltermin für meinen Herzschrittmacher gehabt. Dort bin ich immer zur Untersuchung. Bisher gab es nie Probleme. Nun aber wurde ich nicht untersucht. Obwohl ich regulär zu meinem Termin aufgenommen wurde, wurden mein Sohn und ich aus dem Krankenhaus verwiesen.“

Aufgrund ihres Herzschrittmachers habe die 88-Jährige mit Atemnot zu kämpfen. Einen Mund-Nasen-Schutz könne sie nicht tragen, wie sie erklärt: „Ich bekomme mit der Maske furchtbar schlecht Luft. Deshalb habe ich auch ein Attest. Dass mir das einmal zum Verhängnis werden würde, damit habe ich nicht gerechnet.“

Untersuchung verweigert

Im Wartebereich sei die Niederösterreicherin von einer diensthabenden Krankenschwester auf ihre fehlende Maske hingewiesen worden. Aber nicht nur das: „Die Schwester sagte mir, ich solle eine Maske aufsetzen. Ich erklärte ihr mehrmals, dass ich eine Befreiung habe. Das interessierte sie nicht im Geringsten. Auch mein Sohn meinte, wir könnten ihr die Maskenbefreiung sogar zeigen,“ beschreibt die Seniorin verzweifelt. Ihr Sohn habe sie, wie immer, zu ihrem Termin begleitet.

Manfred Gruber ist über die Vorgangsweise im Klinikum erschüttert: „Ohne Maske würde man meine Mutter nicht untersuchen, meinte die Krankenschwester schroff. Außerdem müsse sich meine Mutter im Krankenhaus auch noch testen lassen. Sonst müssten wir das Krankenhaus verlassen und sie könnte ihren Termin nicht wahrnehmen. Man kann doch niemanden einfach ohne Untersuchung wegschicken. Was sind denn das für Zustände? Meine Mutter weiß nun nicht, ob der Herzschrittmacher noch in Ordnung ist oder nicht.“

Kurios dabei ist: Die Aufnahme im Krankenhaus sei ganz normal erfolgt, sagt die Seniorin: „Ich wurde lediglich nach meiner Maske gefragt. Ich habe erklärt, dass ich ein Attest habe und somit war die Angelegenheit erledigt. Mein Sohn und ich konnten ganz normal im Wartebereich Platz nehmen.“

Kein Einzelfall – eine leukämiekranke Ärztin, die sich gegen die Corona-Diktatur einsetzte, musste sich mangels Maske sogar selbst Blut abnehmen:

„Habe Angst!“

Die 88-jährige Niederösterreicherin weiß nun nicht, wie lange ihr Herzschrittmacher noch hält. Einen neuen Termin habe sie immer noch nicht. Sie ist dementsprechend verunsichert: „Es macht mir Angst, dass mein Herzschrittmacher nun nicht untersucht wurde. Grundsätzlich hat der Schrittmacher eine Laufzeit gut einem Jahr. Nun wurde ich aber innerhalb von drei Monaten zweimal zu Kontrollen hinbestellt. Das ist sehr eigenartig. Und jetzt wurde ich nicht einmal untersucht.“ Weshalb die Seniorin innerhalb des kurzen Zeitraumes zum zweiten Mal in die Ambulanz bestellt wurde, weiß sie bis heute nicht.

Dass sie ihren Herzschrittmacher Ende August aber nicht kontrollieren lassen konnte, setzt der betagten Dame immens zu. Unglaublich ist vor allem, dass Frau Gruber Anfang Juni – also gerade einmal drei Monate zuvor – im gleichen Klinikum ohne Maske und Test untersucht wurde. Der Fall von Elisabeth Gruber zeigt einmal mehr die Niederträchtigkeit des Corona-Regimes. Denn es ist gang und gebe, dass Menschen in Krankenhäusern nicht untersucht werden.

Wochenblick berichtete erst kürzlich über Martin Doppelhofer. Weil er eine Maskenbefreiung hatte, wurde der Steirer trotz anhaltender Schluckbeschwerden von mehreren Krankenhäusern abgelehnt. Eine Untersuchung wurde ihm verwehrt. Erst über ein halbes Jahr später – mit unerträglichen Schmerzen – erhielt der 48-Jährige die Diagnose Speiseröhrenkrebs.

Gegen Präventionskonzept verstoßen

Wochenblick fragte im Landesklinikum Hainburg nach. Hier beruft man sich auf das Präventionskonzept des Klinikums. Dagegen habe die 88-Jährige verstoßen. So heißt es in der Anfragebeantwortung: Die Patientin wurde nicht aufgrund der fehlenden Maske bzw. Maskenbefreiung angehalten, sondern weil sie gegen das Präventionskonzept des Landesklinikums verstoßen hat. Im Landesklinikum Hainburg gelte auch für Patienten, die zu geplanten Ambulanzbesuchen kommen, die 3G-Regel. Könne vom Patienten kein 3G-Nachweis erbracht werden, so biete man Antigen-Tests vor Ort an.

Diesen angebotenen Test habe Frau Gruber abgelehnt. Gemeinsam mit ihrem Sohn hätte sie dann das Krankenhaus verlassen. Grundsätzlich gilt für alle Patienten, Begleitpersonen und Besucher im Landesklinikum Hainburg, dass sie eine FFP2-Atemschutzmaske tragen und die 3G-Regel einhalten müssen. Patienten in Akutsituationen werden natürlich jederzeit behandelt. Man bedaure zwar die Unannehmlichkeiten, die der Seniorin entstanden sind, weise jedoch daraufhin, dass das Präventionskonzept des Landesklinikums für alle Patienten, Besucher, Begleitpersonen und auch Mitarbeiter gilt.

Die (…) vom Bund erlassenen Verordnungen sehen ein Präventionskonzept für Krankenanstalten vor. Die FFP-2-Maskenpflicht gelte in den Niederösterreichischen Landeskliniken für Patienten, Begleitpersonen und Besucher. Für Ambulanzbesuche seien Begleitpersonen außerdem nur dann erlaubt, wenn sie unbedingt erforderlich sind.

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