Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutsche Justiz: Knast für “Masken-Ärzte”, Bewährung für Kinderschänder

2022 war das Jahr, das den Doppelstandard der deutschen Strafjustiz so eklatant auf den Punkt brachte wie nie zuvor: Während Ärzte für die Ausstellung von Maskenbefreiungs-Attesten kriminalisiert und zu teilweise drakonischen Strafen verurteilt werden, weil sie das Corona-Regime herausgefordert haben, kommen Täter aus dem Dunstkreis der Kinderpornographie oder gar überführte Kinderschänder – sogar Wiederholungstäter – mit lächerlichen Symbolstrafen davon.

Im August hatte der Fall einer oberbayerischen Ärztin für Aufsehen gesorgt, die wegen der Ausstellung von Hunderten angeblich falschen Masken-Attesten vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Hier wurde – angeblich wegen “mangelnder Schuldeinsicht der Angeklagten” – die Strafe ausdrücklich nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dabei waren die Motive der Ärztin, selbst wenn die Indikation der Maskenbefreiung aus Sicht des Infektionsschutzgesetzes vorgeschoben waren, durchaus mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbart – denn die Frau hatte Patienten vor den mittlerweile evidenten Gefahren einer dauerhaften Maskennutzung schützen wollen.

Exempel statuiert

Ähnlich hart ging die deutsche (in diesem Fall: wiederum bayerische) Justiz mit dem Passauer “Maskenarzt” Dr. Ronny Weikl ins Gericht. Dieser wurde im Mai ebenfalls – hier wegen der vorgeblichen Ausstellung von “Blanko-Attesten – zu einer saftigen Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die zwar zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies ging allerdings einher mit einer existenzbedrohenden Geldstrafe von 50.000 Euro und zudem einem dreijährigen (!) Teilberufsverbot. Das Berufungsverfahren läuft hier noch.

Auch Passauer Maskenarzt drakonisch bestraft

Ganz anders sieht die juristische Gewichtung bei Delikten aus, die Leib und Leben Unschuldiger und Wehrloser bedrohen – und hier soll ausnahmsweise nicht die (keineswegs minder skandalöse) Nachlässigkeit bei migrantischen Straftaten (Vergewaltigungen, Messer-Attacken und islamistischen Anschlägen) mit ihren fast immer diagnostizierten “psychischen Störungen” thematisiert werden, sondern der Umgang mit Kinderschändern. Im Fall des in unfassbaren 129 Fällen (!) schuldig gesprochenen Kinderschänders von Ulm lautete die Strafe, wie bei der oberbayrischen Maskenatteste-Ärztin, auf zwei Jahre Haft – hier allerdings auf Bewährung.

Kinderschänder bleiben auf freiem Fuß

Das bedeutet: Ein Triebtäter, der das Seelenheil und Leben von zahllosen Kindern auf dem Gewissen hat, läuft frei herum, belohnt mit der vollen “Milde des Gesetzes” – während Ärzte, die einen wahnhaften und gesundheitsschädlichen Maskenzwang durch Befreiungsatteste unterliefen, im Knast landen. Der Fall toppt sogar noch die richterliche Nachsicht im Kinderpornographie-Fall Christoph Metzelder. Wer bei diesen verzerrten Maßstäben noch an den Rechtsstaat glauben soll, steht in den Sternen.

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