Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft

Die frühere finnische Innenministerin und langjährige Parlamentarierin, Päivi Räsänen, stellte 2019 in einem Posting auf Instagram das Kirchen-Sponsoring von LGBTQ-Paraden (Gemeinschaft der Schwulen, Lesben, Trans und Queer) in Frage. Die Generalstaatsanwältin Finnlands, Raija Toiviainen betrachtet das als „Straftat“ und stuft dieses sogar als rechtsextrem ein. Räsänen steht im November deshalb und wegen einer 2004 veröffentlichten Broschüre über die christliche Ehe vor Gericht. Der Vorwurf: Anstiftung zu Intoleranz und Hass gegen eine Minderheit. Toiviainen ist Verfechterin der „Identitätspolitik“.

Kirche finanziert Pride-Parade

Bei einer Verurteilung drohen der Politikerin bis zu zwei Jahre Haft. Sie äußerte sich bereits als aktive Politikerin kritisch über die Homoehe, diese sei nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar. Zudem bezeichnete sie gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich als schlechte Eltern, was zu einer Welle von Kirchenaustritten bei der evangelisch-lutherischen Kirche führte.

2019 postet Räsänen: „Die Kirche, der ich angehöre, hat bekannt gegeben, dass sie offizieller Partner von SETAs Helsinki Pride 2019 ist. Wie passt die Lehre der Kirche, die Bibel, zu einer Vorstellung, in der Scham und Sünde zu einer Quelle des Stolzes erhoben werden?… „. Dazu stellte sie den zugehörigen Abschnitt der Bibel auf die Seite. Sie betonte auch, ihre Kritik gelte nicht der LGBTQ-Gemeinschaft, sondern der Kirchenführung.

Präzedenzfall mit Folgen

Ihr Fall beschäftigt seit drei Jahren die finnische Staatsanwaltschaft. Er könnte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen und einen, für die ganze Welt wirksamen Präzedenzfall, schaffen. Sollte sie vor Gericht verlieren werde das auch die Religionsfreiheit in anderen westlichen Ländern beeinträchtigen, ist Räsänen überzeugt. LGBTQ-Gruppen seien über Ländergrenzen hinweg gut vernetzt. Sie werden versuchen, dasselbe in anderen Ländern Europas zu erreichen.

Räsänens Rechtsbeistand ist die „Alliance Defending Freedom International“ (ADF), eine Organisation christlicher Anwälte. Räsänen erhält auch Unterstützung von konservativen Christen in Finnland und auf der ganzen Welt. Um ihren Fall herum wurde ein Verband zur Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit gegründet. In den USA forderten zehn Professoren Sanktionen gegen die Generalstaatsanwältin, die Räsänen sogar falsche Aussagen unterstelle.

13 Stunden Polizeiverhör

In Ungarn wurde sogar für die Politikerin demonstriert. Aus Osteuropa erhalte sie große Unterstützung, sagte Räsänen. Dort erinnere man sich noch daran, wie die Kommunisten Menschen verhörten, wenn sie aus der Bibel zitierten. Jetzt sei es ihr so ergangen: Die finnische Polizei habe sie dreimal – und insgesamt 13 Stunden lang – in der Sache verhört.

Sie könne nicht glauben, dass ihre religiöse Überzeugung sie ins Gefängnis bringe. Sie habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Ihre Aussagen seien auf den Lehren der Bibel über Ehe und Sexualität begründet. Sie werde ihr Recht auf Religions- und Redefreiheit verteidigen, damit nicht auch andere dieses Recht verlieren.

Unlängst schockierte der Fall eines christlichen Lehrers in Irland, der sich wegen seines Glaubens dem LGBTQ-Diktat nicht fügen wollte:

Gefahr für Meinungsfreiheit

Sie lasse sich nicht einschüchtern. Je mehr Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger werde der Raum für Meinungsfreiheit. In einem Interview mit The Federalist sagte die Politikerin im Sommer: „Wenn wir das Geschlechtersystem und das Ehesystem zwischen einem Mann und einer Frau brechen, bringt das gefährliche Folgen, vor allem für Kinder”. Der „Federalist“ beschreibt Räsänen als Mutter von fünf Kindern und Großmutter von 10 Enkeln, die „keine Abtreibung in Anspruch nahm um gleichzeitig zwei Karrieren zu machen“. Eine als Internistin und eine als Politikerin.

Staatsanwältin: “Rechtsextrem”

Mit dem brisanten Fall samt verschiedenen Etappen des Rechtsfalls befasst sich nun auch das aktuelle Buch der JournalistinToimittaja Danielle Mietissen. Daraus geht hervor, dass die Polizei die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abschloss, die Staatsanwaltschaft aber den Fall wieder aufnahm, obwohl die Anklage vom Bezirksgericht abgelehnt wurde. Stein des Anstoßes sind das Instagram-Posting, Aussagen der Politikerin in einer Talkshow und ihre 2004 von der Lutherstiftung veröffentlichte Broschüre „Mann und Frau – Er schuf sie“.

Finnlands Generalstaatsanwältin will das in sechs Sprachen übersetzte Booklet verbieten. Sie ist zudem der Meinung, im vorliegenden Fall treffe Rechtsextremismus mit extremen Christentum zusammen. Seit 2017 ist in Finnland die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die eingetragene Partnerschaft gibt es bereits seit 2002.

Dass Personen wegen Kritik an den Auswüchsen der “LGBTQ”-Agenda sogar von der Justiz verfolgt werden, ist längst kein Einzelfall mehr:

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