Horst D. Deckert

Abschied vom Rechtsstaat: Straffreiheit – Berliner Gericht verbrüdert sich mit „Klima-Klebern“

Dass die Klima-Terroristen, die europaweit mit Straßenblockaden und Schändung von weltbekannten Kunstwerken nicht irgendwelche Idealisten darstellen, die autark handeln, zeigt schon ein Blick auf die Strukturen, die hinter den „ausführenden Organen“, stehen. Unsere Redaktion hat bereits im Artikel „Klima-Proteste von US-‚Philanthropen‘ finanziert – Nähe zu Öl-Multis“ ausführlich über die Geldgeber informiert. Über die eigentliche Ziele dieser „Aktionen“ werden wir demnächst in einem eigenen Artikel berichten. Kurz vorweg: Um das „Klima“ geht es hier am allerwenigsten.

 

Nur tritt der erneut der Fall ein, dass hier wieder eine übergeordnete Agenda mit den Interessen der Bürger und dem Rechtsstaat kollidiert. Das ist genau der Grund, dass die kleine „Frontsoldaten“, die wohlstandsverwahrlosten „Klima-Kleber“, nicht mit der Härte angefasst werden, als etwa Demonstranten gegen den Corona-Maßnahmen-Wahn. Oder, liebe Leser, probiert Euch mal mitten auf eine Fahrbahn zu setzen und festkleben, um gegen irgendetwas zu Protestieren – Ihr würdet rasch in der Psychiatrie oder im Gefängnis landen.

Beim gebenedeiten „Klima-Retter“ agiert die Justiz in der Regel so, dass man zumindest den Schein wahrt. Also milde Strafen, deren Umsetzung in den Sternen steht. Dem ist allerdings nicht mehr so, wenn ein Gericht bereits ideologisch durchsetzt ist und offen mit Rechtsbrechern sympathisiert und sich mit derartigen Elementen solidarisiert. Wie neulich in Berlin:

Keine Strafe: Gericht verbündet sich offen mit „Klima-Klebern“

Ein Berliner Amtsgericht hat jetzt verneint, dass eine Klima-Kleberin, die stundenlang eine Kreuzung blockierte, die betroffenen Autofahrer genötigt habe. Es lehnte daher eine Geldstrafe gegen die Beschuldigte ab, berichtet die Junge Freiheit. Die Begründung hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun, sie ist nur mehr ideologischer Natur. Und geradezu unfassbar:

  • Die Entscheidung begründet das Gericht damit, dass die Extremisten zwar nicht Ort und Zeit der Blockade angekündigt haben. Wohl aber sei ihre generelle Absicht bekannt, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen. Autofahrer könnten deswegen vorsorglich auf den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) umsteigen. Und dann würden sie auch nicht im Stau stehen.
  • Darüber hinaus greift der Richter die Autofahrer an. Diese seien „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik“. Da Fahrzeugführer auch vom Klimawandel betroffen seien, würden die Blockierer für diese „mit demonstrieren“.
  • Und weiter: „Die legitime Ausübung“ des Rechts auf Versammlungsfreiheit überwiege „bei Weitem“ die „nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange“ der Verkehrsteilnehmer.

Diese punktuelle Aushebelung des Rechtsstaates kommt einem Putsch von Oben gleich, hier wird Recht und Ordnung mit Füßen getreten. Hier bekommen wir einen Vorgeschmack, was uns noch alles blühen könnte, wenn nicht rechtzeitig die Stopp-Taste gegen Rot-Grün gedrückt wird.


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