Ökosozialistische Dunkelheit predigen – aber selber im hellsten sozialistischen Licht erstrahlen: Mit der fadenscheinigen Begründung, es gehe auch um die Verkehrssicherheit, bleibt das Bundeskanzleramt weiterhin nachts erleuchtet. Das teilte ein Regierungssprecher mit.
„Die Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.“ So steht es in der Verordnung der Bundesregierung zum Energiespar-Zwang. Doch ausgerechnet das Bundeskanzleramt hält sich nicht an die eigenen Regeln und die Energiesparauflagen für das Volk.
Wo bitte geht’s nach Nordkorea? Folgen Sie der Ausschilderung Berlin-Mitte!
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