Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Strafanzeigen gegen Corona-Impfärzte und Zulassungsbehörde

Weltweit gehen immer mehr Menschen öffentlich und/oder juristisch gegen Corona-Impfstoffhersteller, Impfärzte, staatliche Zulassungsstellen sowie politisch Verantwortliche vor. Jetzt sorgen Strafanzeigen in der Schweiz für Wirbel. Sie könnten richtungsweisend auch für Deutschland sein.  

Sechs nach eigenen Angaben durch mRNA-Impfungen Geschädigte und 37 weitere Personen haben gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde „Swissmedic“ sowie impfende Ärzte Strafanzeige eingereicht, wie die Gruppe „Corona-Anzeige“ in dieser Woche mitteilte. Gegen Impfärzte wurde demnach ein kantonales Strafverfahren eröffnet – gegen „Swissmedic“ haben die zuständigen Staatsanwaltschaften noch kein Verfahren eröffnet. Der Aufsichts- und Zulassungsbehörde werfen die Anzeigenden  „schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Zulassung von mRNA-Impfstoffen“ vor.

Nach der dritten Impfung im Rollstuhl

Auf einer Medienkonferenz der Gruppe berichteten zwei mutmaßlich Impfgeschädigte. 

▶ Flugbegleiterin Rosanna K. (27) sagt, sie sei vor der Covid-Impfung „fit“ gewesen – bis auf Probleme mit der Schilddrüse. Nach ihrer zweiten Impfung im Sommer 2021 habe sie erst an Schwindel, dann Fieber und Atemnot gelitten. Sie sei mehrmals ohnmächtig geworden, worauf sie mit der Ambulanz ins Spital (Krankenhaus) musste. „Das Schlimmste war für mich, nicht zu wissen, ob sich mein Zustand je wieder verbessern würde.“ In ihrem Fall sei die Impfung, so schildert es die Stewardess, „lebensgefährlich“ gewesen.

▶ Eine zweite Klägerin ist Mai T. (45). Nach ihrer ersten Impfung sei ihre Periode drei Monate ausgeblieben. Nach der zweiten Impfung habe sie Nebenwirkungen wie Schüttelfrost, Fieber und Gelenkschmerzen verspürt. Nach ihrer dritten Impfung (Booster) hätten die Schmerzen nicht mehr aufgehört, bei ihr sei eine Polyarthritis diagnostiziert worden. Dabei handelt es sich gemäß medizinischer Definition um eine entzündliche Autoimmun-Erkrankung ähnlich Rheuma, in deren Verlauf es zu starken Schmerzen, Schwellungen und Rötungen kommen kann. Nun ist die 45-Jährige nach eigenen Angaben auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie fleht: „Ich wünsche mir, dass wir endlich von den Medien ernst genommen werden.“

Die Kläger sagen, sie seien an die Öffentlichkeit gegangen, um weiteren Schaden durch die mRNA-Impfstoffe für potentielle Opfer anzuwenden. Die Klage bzw. Strafanzeige umfasst rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung online eingesehen werden.

Die Kläger begründen ihre Vorwürfe im Detail. Folgende aus Sicht der Kläger strafrechtlich relevanten Versäumnisse werden „Swissmedic“ u.a. vorgeworfen:

▶ Die neuartigen Vakzine seien zugelassen worden, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt gewesen seien;

▶ Die Behörden hätten es versäumt, die mit der Zulassung verbundenen erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen;

▶ „Swissmedic“ habe durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht.

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von „Swissmedic“ waren die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei den genbasierten Impfstoffen nach Auffassung der Kläger zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus den Zulassungsstudien der Hersteller lasse sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Übertragung wirksam reduzieren würden, noch dass sie schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern könnten.

Geburtenrückgang und Anstieg der Sterbefälle in Schweiz

Neben den Schicksalen von Impfgeschädigten, machen die Kläger auf die alarmierenden Sterbedaten und Geburtenrückgänge in der Schweiz aufmerksam. Auch in Deutschland ist die Zahl der Sterbefälle aus bislang ungeklärten Gründen sprunghaft angestiegen (der Deutschland-Kurier berichtete).

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