Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mutmaßliche Ethylenoxid-Belastung in Teststäbchen: Ein Bluttest bringt Sicherheit

Wer den Beteuerungen von Politik und Ämtern für die Sicherheit von Medizinprodukten nicht glauben möchte, hat zwar keine Chance, die Teststäbchen auf das extrem gefährliche Toxin Ethylenoxid prüfen zu lassen – doch das eigene Blut gibt Aufschluss über den Vergiftungsgrad.

Ethylenoxid ist eine der unerwünschtesten Chemikalien im Bereich von Lebensmitteln und Tiernahrung. Dort ist nicht die geringste Spur dieses krebserregenden und DNS-verändernden Substanz zulässig. Sehen Sie hierzu diese Mainstream-Nachrichtensendung im NDR und staunen Sie. Anders ist dies hingegen bei Teststäbchen aller Art, die man von Antigen-Schnelltests, PCR-Tests oder gar Lolli-Tests für die Kleinsten kennt. Dort sind Reste offenkundig kein Problem – folgt man der vorgeschriebenen Einheitsmeinung.

Wer dem System keinen Glauben mehr schenkt und möglicherweise eine der vielen Nebenwirkungen direkt nach der Durchführung einer Testung erlebt hat, möchte dies vielleicht durch eine Blutuntersuchung überprüfen lassen. Dabei muss man keine Angst vor dem System haben, auch Blutlabore und Ärzte sind bei dieser Form von Diagnostik derzeit noch nicht mit Lizenz- und Existenzverlust bedroht.

Nachweis des EO-Addukts im Bluttest

Hierzu wurde eine interessante Studie durchgeführt (siehe Link weiter unten):

Mittels Humanbiomonitoring sollte untersucht werden, ob bei der Verwendung von Medizinprodukten, die mit dem Gas Ethylenoxid (EO) sterilisiert worden sind und eventuell noch Reste von EO enthalten, eine Belastung der Anwender im Krankenhaus resultiert. Der analysierte Parameter sollte eine Beurteilung der kumulativen Belastung über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen ermöglichen. Kollektiv und Methode: Untersucht wurden 30 Mitarbeiter (25 Frauen, 5 Männer) des Klinikums Augsburg. 21 Personen hatten beruflichen Kontakt mit EO-sterilisierten Produkten, davon 12 beim Auspacken im Sterilgutlager oder Operationssaal (Kollektiv B1) und neun bei der Anwendung im Operationssaal und beim Tragen EO-sterilisierter Kittel (Kollektiv B2).

Zitat: Untersuchung zur Exposition bei der Verwendung Ethylenoxid-sterilisierter Medizinprodukte im Krankenhaus Hardt,Schrömer,Angerer

EO lässt sich im Blut auch mit chemischen Verfahren nachweisen. Denn es bildet mit dem Hämoglobin in den Erythrozyten ein Addukt, das als N-(2-Hydroxyethyl) valin (HEV) analysiert werden kann. Aus Blutproben werden nach der Isolierung des Globins die Parameter HEV und N-(2-Cyanoethyl)valin (CEV) bestimmt. Die HEV Nachweisgrenze liegt bei > 0,5 μg/l. Der Referenzwert für beruflich nicht exponierte Allgemeinbevölkerung liegt bei einer Konzentration bis maximal 1,5 μg/l Blut. Für Kinder genügt die HEV-Bestimmung. Solche Bluttests könnten im Rahmen der Aufklärung durchgeführt werden.

Quelle:
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/heftartikel/untersuchung-zur-exposition-bei-der-verwendung-ethylenoxid-sterilisierter

Vieles ist dem Zufall unterworfen, doch diese Stoffe zu meiden ist kein Fehler

Falls einer unserer Leser eine solche Blutbestimmung bereits durchgeführt hat oder durchführen möchte, freuen wir uns um entsprechende Rückmeldungen – und hoffen, dass Sie nicht zu jenen Menschen zählen, bei denen ein bedenkliche EO-Gehalt im Blut feststellbar war. Dabei sollte man aber niemals in Panik verfallen oder verzweifeln, der menschliche Organismus ist sehr anpassungsfähig und krebserregende Stoffe aller Art “können” zur Krebsentstehung beitragen, sie “müssen” aber nicht. Es gilt aber generell, dass man solche Stoffe tunlichst vermeiden sollte. Die Problematik bei EO ist leider jene, dass es sich im Körper anreichert und schwer bis nicht wieder abgebaut werden kann. Somit ist eine einmalige Exposition weitaus weniger problematisch als beispielsweise das tägliche Einbringen in den Kreislauf durch verseuchte Teststäbchen. Auch hier ist zu beachten: Viele Teststäbchen können verseucht sein, müssen aber nicht.

Bei einer angeblich durch die österreichische Behörde BASG durchgeführte Testreihe an leider nur 15 Teststäbchen ergaben sich EO-Reste an zwei dieser Produkte. Insgesamt wurde in Österreich hunderte Millionen Mal getestet. So sinnlos es erscheinen mag, nur 15 Stäbchen zu testen umso besorgniserregender ist die Quote, dass zwei von 15 untersuchten Stäbchen EO-belastet waren.

Sehen Sie dazu auch die beiden wichtigen Pressekonferenzen zu gefährlichen Toxinen in Antigen-Tests:

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